Bank1: (1 Rang)
Darlehen + Abtretung Bausparvertrag Guthaben der voll ist = Gesamtdarlehenssumme Bank 1 (deshalb Grundschuld deutlich geringer als Darlehenssumme)
Darlehen Vertragslaufzeit 15 Jahre Sollzinsbindung 10 Jahre zum Zins von 1,56% eff. (Vertragsbeginn 01.08.15)
Bereitstellungszinsen fallen erst in 10 Monaten an.
Vollauszahlung nehmen wir mal an 30.07.2016!
Besonderheit!
größere Teilsumme ohne Tilgung (keine Sondertilgung) Zinsbindung 10 Jahre
kleinere Summe mit 2% Tilgung und 10% Sondertilgungsoption Zinsbindung 10 Jahre
deshalb sind es 2 Darlehen bei Bank1!
Hat man extra so gemacht um die Belastung für die nächsten 10 Jahre sehr sehr gering zu halten!
Ging nur weil Summe ohne TIlgung komplett gedeckelt ist Bausparvertragssumme. (der bespart ist)
Bank2: Förderdarlehen (Grundschuld 2 Rang in voller Höhe vom Darlehen Bank 2)
2 Rang mit Sollzinsbindung 10 Jahre verbilligt und dann 5 Jahre normal. (für Familien!)
Tilgung 2%, Sollzins für 10 Jahre 0,75% und weitere 5 Jahre für 2,35% eff. (Zinssicherheit 15 Jahre!)
keine Bereitstellungszinsen! keine Sondertilgung!
Ist die Abtretung des Bausparvertrags von Nachteil wenn ich in 10 Jahren raus will (Teilbetrag kündigen)
und genau mit dem weiter finanzieren will? Bank 1 hat den als Sicherheit! (Abtretung!)
Wir wurde gesagt ich hätte dadurch die Möglichkeit in 10 Jahren mit der Bank 1 weiter zu finanzieren. (z.B. wenn Bausparvertrag nicht in die Zuteilung kommt. Oder Sollzins dann günstiger ist als Bausparvertragssollzins).
Ich habe die Bestätigung das Bausparvertrag sicher in 9 1/2 Jahren in die Zuteilung kommt. (ohne Einzahlung ohne Veränderung vom Vertrag!)
Die Bank hat meiner Meinung nach das mit der Vertragslaufzeit 15 Jahre so gemacht um mich weiter als Kunde zu haben.
Was meinen sie mit den 15 Jahren? Das ist doch die LaBo, oder? Die anderen Zinsfestschreibungen sind doch 10 Jahre.
Ersteinmal ist der BSV abgetreten und das hat seinen Grund. Dh. egal wie viel sie in 10 Jahren getilgt haben, der Abtretungsgläubiger hat den Daumen drauf und müsste diesen freigeben wollten sie darüber verfügen, dies muss sie aber nicht tun! Auch wenn der Beleihungsauslauf sich in den 10 Jahren durch Tilgungen verbessert hat ist das nicht damit gleichzusetzen, dass sich die Bank mit Freigabe die erworbene Sicherheit wieder verschlechtern lässt. Bestimmen lässt sich das alles erst in 10 Jahren, je nach Lust und Laune der Bank.
um das ganze mit etwas Daten zu füllen:
Hausbank hat Grundschuld im 1 Rang.
100.000€ ohne Tilgung mit Sollzinsbindung 10 Jahre und Vertragslaufzeit 15 Jahre. (Sollzins muß nach 10 Jahren neu verhandelt werden.)
ohne Tilgung weil Bausparvertrag 100.000€ beträgt und Guthaben 43000€ drin sind.
Dann gibt es ein Darlehen über 18.000€ mit 2% Tilgung und Sollzinsbindung 10 Jahre.
(auch bei der Hausbank beide Darlehen mit Kondition von 1,56%eff. mit 10 Jahren Sollzinsbindung)
Hausbank hat eine Grundschuld von 74.000€ im 1 Rang
(+ Guthaben Bausparvertrag 43.000€ Bausparsumme 100.000€ Guthaben wird nicht entnommen sondern abgetreten)
Gesamtdrlehen 118.000€ (100t tilgungsfrei, 18t mit 2% Tilgung und Sondertilgungsoption)
im 2 Rang kommt dann Förderdarlehen L-Bank
mit 10 Jahren 0,75% und weiteren 5 Jahren zu 2,35% eff. (wegen Sonderprogramm Familienförderung)
Man kann doch jeden Vertrag nach dem Gesetz mit einer entsprechenden Frist kündigen. (nach 10 Jahren)
Kann die Abtretung des Bausparvertrags weil Hausbank Daumen drauf hatt dann zum Nachteil werden?
Ist die Vertragslaufzeit von 15 Jahren dann vielleicht zum Nachteil?
Die 100.000€ haben keine Tilgung aber eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren und Sollzinsbindung von 10 Jahren.
Frage: kann ich trotzdem nach §489 BGB nach 10 Jahren kündigen?
Muß die Bank den Bausparvertrag dann freigeben? Weil mit dem ja 100.000€ gedeckt sind! (43.000€ Guthaben Sollzins 1,9% eff.)
Hausbank = andere Bank wie die Bausparkasse!
Hausban hat aber den Bausparvertrag als Sicherheit!
Im Kreditvertrag steht auch drin, dass nach 10 Jahren Zinssatz nach Libor usw. für weiteren Jahre berechnet wird.