ich plane in Zukunft meine Eigentumswohnung zu vermieten, es habe ich eine Frage bzgl. was vom Hausgeld unten an den Mieter umgelegt werden kann und was ich selber zahlen müsste, hoffe ihr könnte es richtig unterteilen in "Mieter zahlt" und "Vermieter zahlt". Dann hätte ich eine Kalkulationsgrundlage für den Mietpreis.
Meine Empfehlung wäre die Abrechnung der Hausverwaltung zu überlassen. Dann erhalten Sie die Mieteinahmen und alles andere wird erledigt. Die Kosten für die Verwaltung können Sie bei der Steuerklärung mindernd angeben. Wenn Sie sich das selbst zutrauen wollen, dann studieren Sie die Heizkostenverordnung und das Mietrecht. Selbstverständlich zahlt der Mieter nicht ihre Kosten die für die Vewaltung des Gemeinschafts und Sondereigentums anfallen und natürlich auch keine Kontogebühren oder Reparaturen an Sonder oder Gemeinschaftseigentum.
Normalerweise sollte der Verwalter schon "umlagefähige und nicht umlagefähige" Kosten in der Jahresabrechnung ausweisen.
Mieter muß keine Reparaturen zahlen (wieviel % der Hausmeistertätigkeit sind das?)
Bei Vermietung nicht über das ganze Abrechnungsjahr - wie Heizkosten gerecht umlegen?
(Mietdauer April-September - war die Heizung überhaupt an?)