Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

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  1. Avatar von lookingforher_5
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    Standard Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

    Baufinanzierung!
    Verwendungszweck: Umschuldung Einfamilienhaus (offiziell im Vertrag) und im System der Bank möglicherweise (Modernisierung) oder …………………
    Hier der Fall!
    Ein Kreditvertrag wird vom Darlehnsnehmer vor der Unterschriftleistung durchgelesen. Dieser überprüft ob alle Fakten und Bedingungen in Ordnung sind! Dieser unterschreibt den Vertrag und hat noch 14 Tage Widerrufsrecht um den Vertrag zu kündigen! Einige Monate vergehen; eine Woche vor Auszahlung ruft der Darlehnsnehmer den Sachbearbeiter der Bank an um ,,Geld,, für die Modernisierung anzufordern: Die Antwort: Sie reichen bei uns die Handwerkerrechnungen mit dem Antragsformular für die Auszahlung ein und wir überweisen das Geld an die Firma. Nun nimmt sich der Darlehensnehmer einen Termin bei dem ,,Stellvertretender Abteilungsdirektor und Kreditspezialist,, der Bank und stellt diesem die gleiche Frage wie dem Sachbearbeiter am Telefon: Ich möchte nächste Woche mit den Modernisierungsarbeiten anfangen und mit dem Auszahlungsauftrag Geld dafür beantragen. Ein freundliches Schulterklopfen und: Wenn sie die Handwerkerrechnungen haben reichen sie diese bei uns ein und wir bezahlen die Firma! Auf Wiedersehen!
    Nirgendwo in dem Darlehensvertrag stehen irgendwelche Passagen: Mit dieser Unterschrift werden Sie: Entmündigt, für Geschäftsunfähig erklärt, wir der Darlehensgeber wir ihr Vormund für die nächsten 10 Jahre sein .................oder ein sonstiger Passus.
    Fazit: Willkürlich bankintern getroffene und Vertrages relevante Fakten werden bewusst verschwiegen und erst dann, wenn es für den Kunden für einen Wiederruf zu spät ist ins Spiel gebracht!

    Der einzige Passus, nicht im Vertrag sondern als Beiblatt zur Darlehenszusage:
    Rechnungskopien zum Nachweis des Baufortschrittes bzw. der Mittelverwendung der Renovierungs-/Modernisierungsmassnahmen über xxxxx,xx Euro sind durch Sie einzureichen!
    Die Bank hat ihre Sicherheit durch die Grundschuld, könnte das Haus bei Nichtzahlung jederzeit zwangsversteigern; Beleihungswert beläuft sich noch unter 60%!
    Möglicherweise handelt es sich um ein bankenübliches Gebaren das vermutlich auf gewohnheitsrechtlichen Hintergründen beruht!
    Es handelt sich beim Darlehensnehmer um einen ehrlichen Steuerzahler, 40 Jahre, ohne Schufa-eintrag oder sonstige negative Einträge, bzw. Eigenschaften!
    Sich entmündigen lassen ist die größte Bestrafung die er in seinem Leben erfahren hat!


    Frage: Welche einschlägigen Erfahrungen haben Kunden mit Banken gemacht und hat jemand schon einen solchen Fall erlebt?

    Für alle Ratschläge, Hinweise und Tipps zugänglich!

    Danke!

  2. Avatar von Daukind
    Daukind ist offline

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    Standard AW: Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

    Was genau ist dein Problem?

  3. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

    Wenn man selber renoviert (oder Nachbarschaftshilfe hat) gibt es keine Handwerkerrechnung.

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

    Bei einem tatsächlichen Beleihungswert unter 60% ist die Vorgehensweise der Bank lachhaft.
    Aber wenn Sie modernisieren wollen, und dies in Eigenregie unternehmen wollen, warum haben Sie dann den Darlehensvertrag unterschrieben?
    Es gibt - bei Beleihungswert unter 60% - aus meiner Sicht einfachere Baufinanzierungsdarlehen die das Geld "frei" auszahlen.

  5. Avatar von lookingforher_5
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    Standard AW: Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

    Warum habe ich unterschrieben?
    1)
    Weil es im Darlehnsvertrag nichts zu beanstanden gab!

    Die Restsumme auf der alten Bank würde abgelöst werden und die übrige Summe würde mir ausgezahlt werden um die Modernisierung (Firmen und Eigenregie) durchzuführen. So habe ich das laut Darlehnsvertrag verstanden!
    Im Darlehnsvertrag gab es keinen Hinweis darüber dass die Bank sich persönlich um die Bezahlung der Firmen kümmern wird! Ich wurde nie mündlich vor Vertragsunterzeichnung in irgendeiner Weise über diese Verfahrensweise informiert!
    In der Zeit in der ich das Geld nicht nehmen kann, Modernisierung kann Monate dauern, berechnet mir die Bank Bereitstellungszinsen!
    Mit jetzigen Kenntnissen und Informationen hätte ich nie den Darlehnsvertrag unterschrieben!

    Was ist mein Problem?

    1) Die Bank hat verschwiegen dass ich das Geld überhaupt nicht in die Hände bekommen werde und eigenständig damit die Modernisierung ausführen kann, Firmen und Material selbst bezahlen kann! Es steht nur im Beiblatt, Kopien der Rechnungen sind einzureichen!
    2) Wenn es üblich ist das Banken die Firmen bezahlen so ist das meine Schuld dass ich dies nicht gewusst habe! So etwas hab ich noch nie erlebt!
    3) Die Hinterhältigkeit und Überheblichkeit der Bank gegenüber dem Darlehnsnehmer! Sie habe einen Vertrag unterschrieben und können jetzt nicht einfach so raus! Sie müssen uns eine Nichtabnahmeentschädigung für die nicht genommene Kreditsumme bezahlen.
    Anmerkung von mir! Die Zinsen sind mittlerweile um 0,5 Prozent gestiegen und die Bank macht einen Gewinn bei Weitergabe des Kredites!
    4) Die nächsten 10 Jahre muss ich den Umschuldungskredit, zuzüglich der Nichtabnahmeentschädigung bei dieser Bank tilgen! Jeden Monat werde ich mich darüber ärgern dass durch das Zurückhalten vertragsrelevanter interner Bankregeln dieser Vertrag zustande gekommen ist und ich in der schwächeren Position bin!
    5) Ich muss für etwas zahlen das meiner Meinung nicht durch mein Verschulden entstanden ist!
    6) Die Bank mit dieser Verfahrensweise durchkommen wird!
    7) Und noch mehr zum Ärgern ………………………………..
    8) Alles zu spät ist da das Kind in den Brunnen gefallen ist!

  6. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

    Wird in dem Darlehensvertrag auf das Beiblatt hingewiesen?

  7. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

    Zitat Zitat von lookingforher_5
    5) Ich muss für etwas zahlen das meiner Meinung nicht durch mein Verschulden entstanden ist!
    In diesem Fall empfehle ich einen Betreuer bestellen zu lassen. Wer Verträge nicht versteht sollte besser keine eingehen.

  8. Avatar von lookingforher_5
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    Standard AW: Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

    Nein! Im Darlehnsvertrag wird nicht darauf hingewiesen!
    Der einzige Passus, nicht im Vertrag sondern als Beiblatt zur Darlehenszusage:
    Rechnungskopien zum Nachweis des Baufortschrittes bzw. der Mittelverwendung der Renovierungs-/Modernisierungsmassnahmen über xxxxx,xx Euro sind durch Sie einzureichen!

  9. Avatar von lookingforher_5
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    Standard AW: Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

    Hallo Daukind!

    Würdest dich besser aus der Sache raushalten oder genau die Fakten lesen um was es geht und qualifizierte Kommentare machen! ;-)


    Danke

  10. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

    @lookingforher, hier wäre es interessant wirklich jede Seite des Vertrages, des Darlehensvertrages zu sehen.
    Denn aus meiner Sicht ist es nicht so einfach auf ein Beiblatt hinzuweisen wenn dies in den Auszahlungsvoraussetzungen völlig fehlt.
    Die Auszahlungsvoraussetzungen des Darlehensvertrages, darauf kommt es an.

  11. Avatar von lookingforher_5
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    Standard AW: Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

    Auszug aus dem Vertrag!
    4. Auszahlung
    4.1Die Darlehensnehmer können über die jeweiligen Darlehen verfügen, wenn die Darlehensverträge zustande gekommen sind, die vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Darlehensnehmer seiner vertraglichen Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheiten nachgekommen ist. ........................

    Auf dem losen Beiblatt zur Darlehenszusage steht, nicht eingebunden in den Darlehensvertrag, ohne Unterschrift von mir oder Bank:
    Die Ausszahlung ihres Darlehens kann erfolgen, sobald alle Widerrufsfristen abgelaufen sind und die in diesem Beiblatt zur Darlehenszusage unten aufgeführten Unterlagen vorliegen.
    Auszahlungsvoraussetzungen:
    In Zeile 8 steht dann:
    Rechnungskopien zum Nachweis des Baufortschrittes bzw. der Mittelverwendung der Renovierungs-/Modernisierungsmassnahmen über xxxxx,xx Euro sind durch Sie einzureichen!

  12. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

    Ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen. So etwas hätte ich dann seit 1991 noch nicht gesehen. Prüfung vor Ort durch einen anderen Finanzberater oder mitunter Anwalt/Schuldnerberater wäre interessant.
    Aus meiner Sicht zählt der rechtsverbindliche Darlehensvertrag.
    Mitunter aber möglich dass die Bank im Kleingedruckten auf das Beiblatt hinweist.
    Ist das Beiblatt unter der Anlage im Darlehensvertrag aufgeführt? Und nicht in den Auszahlungsvoraussetzungen? Dann wäre es trotzdem Bestandteil des Darlehensvertrages wenn es in der Anlage aufgeführt wäre.

  13. Avatar von lookingforher_5
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    Standard AW: Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

    Ich habe den Vertrag zum x mal durchgelesen und habe auf der Seite 3 unter Bedingungen folgendes gefunden:
    ,,Bestandteil dieses Darlehensantrages sind die Bedingungen für die ……………………-Baufinanzierung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der …………………AG, die beigefügt sind.
    Weitere Vertragsbestandteile sind die anhängenden Auszahlungsvoraussetzungen.,,


    Ich gehe davon aus, dass die anhängenden Auszahlungsvoraussetzungen mit den nachfolgenden 15 Seiten des Vertrages gemeint sind!
    Einen Eintrag oder Hinweis zum Beiblatt zur Darlehenszusage habe ich im Vertrag nicht gefunden.

    Bei der Auszahlung auf Seite 2/6 habe ich unter 4.3 d) folgendes gefunden: ,,Die Bank kann bei Bedarf entsprechende Rechnungskopien zu den abgerufenen Darlehensmitteln verlangen.,,
    Werde kommende Woche einen Fachberater in meiner Gegend kontaktieren!
    Vielen Dank für die Mühe und aufgewendete Zeit!

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Sind willkürlich bankinterne Regelungen ein Vertragskündigungsgrund?

    Welche Bank ist das? Haben sie das Darlehen eigentsändig beantragt oder war ein Vermittler involviert?

    Was ist der genaue Grund dass sie das Geld auf ihr Konto vorab überwiesen haben wollen, bzw. wie sollen die Modernisierungen durchgeführt werden? Hat man das bei Beantragung nicht besprochen?

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