Zunächst ein Hallo in dieses Forum welches ich heute bei der Suche nach Informationen zu einem mir angebotenen Vertrag gefunden habe.
Es ist mein erster Post in einem solchen Forum und wenn ich irgendwelche Gepflogenheiten missachtet habe, bitte ich das zu entschuldigen.
Zu dem Angebot habe ich nämlich ein paar Fragen.
Mein BHW Berater will mir einen BHW FörderBausparen Flex (WR1) verkaufen.
Auf die Art, wie er es mir vorgerechnet hat, kommt er auf eine Rendite von 45% (bitte nicht lachen)
2100,- Euro maximale Sparsumme pro Jahr
580,- Euro bekäme ich nach Eintrag in Anlage AV über die Steuer jedes Jahr auf jeden Fall wieder ausgezahlt.
154,- Euro wäre der jährliche Fördergrundbetrag
120,- Euro gäbe es als Bonus von BHW auf das jährlich eingezahlte Kapital dazu (einmalig am Ende der 8 Jahre)
Nach acht Jahren könnte ich frei über das angesparte Kapital verfügen.
An einem Darlehen bin ich nicht interessiert
Angelegt ist es als Bausparvertrag über 60.000 Euro.
960,- Euro beträgt die Abschlussgebühr.
Dieses Angebot ist nur für Leute interessant, die zwischen 50 und 55 Jahren alt sind und deshalb nicht mehr die Mindestspardauer für einen Riestervertrag erreichen können.
Daher ist auch eine Auszahlung nach 8 Jahren möglich.
Kennt jemand ein vergleichbares Angebot? Ich finde den Pferdefuß nicht.
Ich kenne den Berater schon eine ganze Weile und halte ihn eigentlich für seriös.
Trotzdem finde ich das Ganze komisch.
Förderquote 45 %, nicht Rendite, oder hat er Ihnen vorgerechnet dass Sie eine jährliche Rendite von 45 % p.a. erzielen ? Dann müssten Sie ja nach 8 Jahren ca. 145.000,- Euro herausbekommen.
Also, zuerst ist das mal ein Riester-Sparvertrag, denn das Darlehen wird ja nicht genutzt. Max. Sparsumme, Steuererstattung und Zulage gäbe es bei jedem anderen Riester-Vertrag auch.
Ihr Vertrag hat einen wahnsinnigen Zins von 0,1 % p.a., die 8 Mindestlaufzeit Jahre kommen daher dass sonst der Zinsbonus (Prämie) nicht gewährt wird. Die 120,- Euro jährlich sind der Zinsbonus, eigentlich müssten es sogar 126,- Euro sein (6 % von 2.100,-). Selbst mit diesem Zinsbonus kommen Sie nach 8 Jahren nur auf ein Guthaben welches knapp über der Summe der eingezahlten Eigenbeiträge (162,- pro Monat) liegt.
Die Abschlussgebühr von 1,6 % ist eine Frechhheit und leider inzwischen bei der BHW üblich. Wenn schon unbedingt ein riestergeförderter Bausparvertrag, dann eher Alte Leipziger BSK (1,4 % Verzinsung).
Die Abschlusskosten sind bei ihrem Angebot übrigens höher als bei jeder Versicherung !
Hat Ihnen denn Ihr BHW-Berater gesagt wass nach den 8 Jahren mit dem angesparten Riester-Guthaben passieren soll oder kann. Eine einmalige Auszahlung kommt nämlich nicht in Frage und ich kenne keine Bausparkasse die ein Guthaben verrenten könnte. Steuern und ggf. Krankenverasicherungsbeiträge werden übrigens auf die Auszahlungen auch noch fällig.
Wenn Sie über 8 + Jahre die max. Riesterförderung mitnehmen möchten und auf Grund der geringen Laufzeit in der Tat nicht alle Produkte Sinn machen, dann gucken Sie mal nach Banksparplänen (Zinsen zwar Mini aber Kosten auch) oder klassischen Rentenversicherungen. Im letzteren Bereich erlaubt z.B. die Alte Leipziger auch kurze Laufzeiten, die Kosten halten sich in Grenzen, schon die garantierten Leistungen liegen über denen des BHW-Vertrages und Sie haben keine Probleme mit der notwendigen Verrentung.
Fazit: das ist nicht nur komisch sondern höchst unseriös und scheint ein typischer Verkaufs"ansatz" der Postbank oder BHw zu sein.
Förderquote 45 %, nicht Rendite, oder hat er Ihnen vorgerechnet dass Sie eine jährliche Rendite von 45 % p.a. erzielen ? Dann müssten Sie ja nach 8 Jahren ca. 145.000,- Euro herausbekommen.
Diese Rechnung verstehe ich zwar nicht aber wenn nach 16800,- Euro Sparleistung 6832,- Euro dazukommen, sind es tatsächlich etwas über 40%. Das Ergebnis ergäbe sich auch, wenn man es jährlich rechnet. Den Zins und Zinseszins kann man allerdings vernachlässigen.
In die Rendite hat er die Förderungen tatsächlich mit eingerechnet.
Zitat von uwehaensch
Ihr Vertrag hat einen wahnsinnigen Zins von 0,1 % p.a., die 8 Mindestlaufzeit Jahre kommen daher dass sonst der Zinsbonus (Prämie) nicht gewährt wird. Die 120,- Euro jährlich sind der Zinsbonus, eigentlich müssten es sogar 126,- Euro sein (6 % von 2.100,-). Selbst mit diesem Zinsbonus kommen Sie nach 8 Jahren nur auf ein Guthaben welches knapp über der Summe der eingezahlten Eigenbeiträge (162,- pro Monat) liegt.
Vielleicht rechne ich falsch aber ich komme auf 1008 Euro wenn ich 6% auf das eingezahlte Kapital berechne, die als Bonus am Ende dazukommen.
Zitat von uwehaensch
Hat Ihnen denn Ihr BHW-Berater gesagt wass nach den 8 Jahren mit dem angesparten Riester-Guthaben passieren soll oder kann. Eine einmalige Auszahlung kommt nämlich nicht in Frage und ich kenne keine Bausparkasse die ein Guthaben verrenten könnte. Steuern und ggf. Krankenverasicherungsbeiträge werden übrigens auf die Auszahlungen auch noch fällig.
Genau das hat der Berater ja gesagt. Auszahlung förderunschädlich nach 8 Jahren in einer Summe. Zu versteuern wäre nur der Ertragsanteil, was auch immer das bedeutet.
Zitat von uwehaensch
............................................die garantierten Leistungen liegen über denen des BHW-Vertrages und Sie haben keine Probleme mit der notwendigen Verrentung.
Was ist mit notwendiger Verrentung gemeint? Der Berater hat gesagt, dass mit dem angebotenen Vertrag quasi eine Lücke genutzt wird da er die geforderte Mindestanspardauer für eine Rente nicht erfüllt bzw. erfüllen kann. Daher die Auszahlung in einer Summe.
Genau das hat der Berater ja gesagt. Auszahlung förderunschädlich nach 8 Jahren in einer Summe. Zu versteuern wäre nur der Ertragsanteil, was auch immer das bedeutet.
Was ist mit notwendiger Verrentung gemeint? Der Berater hat gesagt, dass mit dem angebotenen Vertrag quasi eine Lücke genutzt wird da er die geforderte Mindestanspardauer für eine Rente nicht erfüllt bzw. erfüllen kann. Daher die Auszahlung in einer Summe
Ihr Berater erzählt völligen Blödsinn.
Es gibt bei Riester keine einmalige Auszahlung (außer bei sehr geringen Summen bzw. Renten) ! Auszahlungen aus einem Riester-Vertrag werden voll besteuert, Sie haben ja schließlich vorher (in der Ansparphase) auch die Steuerförderung bekommen. Eine Ertragsanteilsbesteuerung gehört in die Schicht III (private Rente, usw.), und das auch nur wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen (u.a. min. 12 Jahre Laufzeit !). Es gibt keine gesetzliche Mindestspardauer für einen Riester-Vertrag, nur ggf. eine vertragsbedingte.
Nochmal, Riester kann nur als Einmalzahlung ausgezahlt werden wenn die zu erwartende, monatliche Rente unter 1 Prozent der Bezugsgröße West liegt. Das wäre in 2015 eine zu erwartende Leibrente von 28,35 Euro monatlich.
Mal unabhängig von Zins- und Renditeberechnungen ist das Ganze, um es mal vorsichtig auszudrücken, sehr abenteuerlich und ich würde gerne mal die angebliche Rechtsgrundlage sehen auf der dieser Unsinn basiert.
Ähnliches habe ich meinem Berater auch gesagt nachdem ich vorher im Internet gesucht hatte.
Seiner Ansicht nach gilt das tatsächlich so auch für Riester-Verträge. Bei Wohnriester wäre es aber nicht so geregelt.
Ich habe mal den entsprechenden Passus aus den Vertragsbedingungen fotografiert. Danach steht das Bausparguthaben nach Zuteilung zur Verfügung.
Ich bin jetzt etwas ratlos.
Ähnliches habe ich meinem Berater auch gesagt nachdem ich vorher im Internet gesucht hatte.
Seiner Ansicht nach gilt das tatsächlich so auch für Riester-Verträge. Bei Wohnriester wäre es aber nicht so geregelt.
Wohnriester bedeutet dass das Guthaben aus Riesterverträgen (nicht nur Bausparverträge) herausgenommen wird (in Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben) um es direkt für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie oder die Entschuldung einer solchen einzusetzen. Dann wird ein Wohnförderkonto geführt (vom Anbieter oder der Zulagenstelle) wo dieses Guthaben mit 2 % verzinst und "fiktiv weiter geführt" wird um später die nachgelagerte Besteuerung zu ermöglichen.
"Nach acht Jahren könnte ich frei über das angesparte Kapital verfügen." - So lautete eine Aussage in Ihrem ursprünglichen Post. Das genau ist eben falsch !!
Es muss sich um eine wohnwirtschaftliche Verwendung gem. § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG handeln, steht ja so auch in den Vertragsbedingungen.
Und wie schon angedeutet, wenn Sie das Guthaben entnehmen wollen und so verwenden wollen (z. B. Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie) dann sollten Sie sich mit zwei Dingen detailliert beschäftigen. Erstens mit den Bestimmungen bzw. Einschränkungen bez. einer "wohnriester-geförderten" Immobilie und zweitens mit der nachgelagerten Besteuerung des Wohnförderkontos.
Das hat ihr Berater nicht erwähnt ? Na ja, dann ziehen Sie mal die Schlüsse daraus selbst.
Ich hatte im Urlaub endlich Zeit genug, mich intensiver damit zu beschäftigen.
Auch Dank der hier geposteten Erläuterungen habe ich mich entschlossen, keinen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Vielen Dank für die Informationen.
Tim