ich habe eine ETW gekauft und habe die Hausvewaltung um eine Abrechnung zum Eigentumsübergang gebeten.
Diese sagt nun, dass sie immer nur zum 31.12 eines Jahres abrechnen.
ist das rechtlich in Ordnung?
Habe ich nicht ein Recht auf eine monatlich genaue Abrechnung wenn ich unterjährig kaufe bzw. verkaufe?
Jetzt gehen wir mal davon aus es ist eine Wohnung in einer größeren Anlage mit 1000 Wohneinheiten.
Als Beispiel werden die Wohnungen alle 10 Jahre im Schnitt neu verkauft - also 100 im Jahr.
Dann darf die Verwaltung alle 3 Tage eine komplette Abrechnung machen?
Meist ist die Abrechnung auch erst im Sommer des Folgejahres fertig - bis alle Rechnungen vom Vorjahr eingetroffen sind.
(Handwerker/Strom/Wasser/Müll etc.)
Dafür gibt es dann die Hausgeldvorauszahlung - die dann gegen die Abrechnung gerechnet wird.
Die Abrechnung muß ja auch von der Eigentümergemeinschaft abgesegnet werden.
Ich mußte sogar 650€ vom Vorbesitzer zahlen (hatte im Dez. gekauft) - aber alles Rechte und Pflichten per Kaufvertrag übernommen.
Da war nix zu machen.
eine Zwischenabrechnung ist nicht vorgesehen. Auch ein Mieter hat kein Recht auf eine Zwischenabrechnung! Sollte es nichts gegenteiliges im Kaufvertrag geben, dann würde die Abrechnung für das Jahr 2015 anteilig in 2016 stattfinden. Diese würde dann in der Eigentümergemeinschaft besprochen und beschlossen werden müssen. Da Sie sich in eine Wohnungseigentümergemeinschaft eingekauft haben empfehle ich ihnen dringend sich einen Überblick über das WEG Recht zu verschaffen und auch die Gemeinschaftsordnung zu studieren sowie die letzten Protokolle der WEG Versammlungen und den Wirtschaftsplan