ich bin in diesem Unterforum möglicherweise nicht ganz korrekt, aber wusste nicht wohin sonst.
Egal, hier der Fall.
Ich plane den Schritt in die Selbständigkeit, und benötige dafür etwas mehr Kapital, als ich zur Verfügung habe .... genauer gesagt etwas SEHR viel mehr ....
Meine Eltern leben mit Nießbrauchsrecht in dem Haus, dass sie meiner Schwester und mir überschrieben haben. Über den Daumen gepeilt hat das Grundstück und das Haus einen Wert von ca. 500 K
Die Frage ist nun, kann ich denn ein haus beleihen, dass mir (Grundbuch) nur zur Hälfte gehört, und in dem ein Nießbrauchsrecht vorliegt ?
Mit der "Bank meines Vertrauens" reden ist auch eher erstmal schwierig, bin seit Jahren bei einer online Bank .... irgendwann rächt sich alles
Nein Ernsthaft, es geht nun erstmal darum, ob ich denn die benötigten Mittel auftreiben kann theoretisch, und da ist das Haus eben der einfachste Weg als Sicherheit.
wieso, sie lassen sich doch jetzt auch online beraten, bzw. informieren sich auf diesem Weg. Braucht man eine Hausbank für solche Geschäfte wirklich noch? Vergleicht man dann nicht trotzdem noch? Ist es ratsam sich einzig auf seine Hausbank zu verlassen?
Eine Beleihung ist möglich, wenn:
- das Niesbrauchrecht in Abteilung 2 der Grundschuldeintragung/Grundschuld in Abteilung 3 im Rang rückt
- ihre Schwester einer Beleihung zustimmt
- sich die aufzunehmende Summe innerhalb von 50 % (Realkreditbereich) des Beleihungswertes befindet
Auch wenn es an der Frage vorbei geht: man könnte sich bei der zuständigen IHK einmal erkundigen, welche Existenzgründerdarlehn es alles gibt und welche Voraussetzungen daran gebunden sind.
Die IHK kostet so viel, da ist es dann kein Problem, wenn man diese auch einmal nutzt.
Auch an der Frage vorbei: Was passiert, wenn die Existenzgründung, die offenbar ja sehr viel Kapital bedarf, scheitert? Was ist mit Schwester und Eltern? In Gedanken immer auch den worst case durchspielen, vor allem, wenn man sich nicht nach 6 Jahren "einfach" entschulden kann.
Existenzgründerdarlehen ist eine Sache. Noelmaxim hat aber was die Hausbeleihung angeht völlig Recht.
Nießbrauch kann nicht im Vorrang bleiben. Rangrücktritt erforderlich.
Dazu zwingend notwendig ist die Mithilfe des anderen Eigentümers (Schwester)
Ohne Zustimmung aller Eigentümer ist selbst bei Rangrücktritt Nießbrauch eine Finanzierung aus meiner Sicht nicht möglich.
Nur Rangrücktritt Nießbrauch und Zustimmung aller Eigentümer.