Meine Frage zu Baufinanzierung / Vermögensverhältnisse
Sehr geehrte Forumsteilnehmer.
Folgende Vermögenssituation zeichnet sich bei mir aus.
GmbH Handwerksunternehmen : Gewerbeobjekt.
Baukosten 2012 ca 400.000,00 Euro
Restschuld derzeit ca 200.00,00 Euro
Restlaufzeit ( Zinsbindung) 7 Jahre
Privat:
Objekt 1 Kaufwert = 250.000,00 Euro
Restschuld derzeit 178.000,00 Euro
Restlaufzeit ( Zinsbindung ) 14 Jahre
Objekt 3 :
Objekt 2 Kaufwert = 300.000,00 Euro
Restschuld = 320.000,00 Euro
Restlaufzeit (Zinsbindung) 10 Jahre
Objekt 3 ist frisch gekauft und finanziert.
Da die Mieteinamen abzgl. Der Darlehensleistungen für mich ausreichen würden um davon zu leben überlege ich mir das Unternehmen zu Schließen.
Das bedeutet ich würde die Gmbh einer Nutzungsänderung unterzeihen in (Vermietung und Verpachtung)
Dazukommend hat die Gmbh noch ein liquides Polster von ca 100.000,00 Euro
Nun zur alles entscheidenden Frage ;-)
Könnte es passieren das mir die Bank das Darlehn für das Frisch gekaufte Objekt kündigt, da sich meine Vermögensstuktur geändert hat oder ist es der Bank egal was ich beruflich mache, solang das / Die Darlehen bedient werden ?
AW: Meine Frage zu Baufinanzierung / Vermögensverhältnisse
Grundsätzlich sollten sie der Bank veränderte Einkommensverhältnisse darlegen, aber erstens fragt da keiner nach und zweitens passiert auch dann nichts, wenn sie das tun und sich heraus stellt dass ihre Einkommensverhältnisse sich geändert haben.
Entscheidend ist dass sie weiterhin die Kapitaldienstfähigkeit einhalten.
AW: Meine Frage zu Baufinanzierung / Vermögensverhältnisse
Das hoffe und denke ich mir auch ,
da ja bis jetzt Objekt 2 und 3 Vermietet sind und alleine diese Mieteinnamen das dreifache der Darlehensleistung erwirtschaften.
Kann halt nur sein das sich jemand auf den "Schlips" getreten fühlt,
da objekt 3 Frisch finanziert ist und das zu 1oo%
Möchte nur den Fall vermeiden das mir doet jemand Druck macht und ggf hier bei objekt 3 eine Nachbesicherung gefordert wird.
AW: Meine Frage zu Baufinanzierung / Vermögensverhältnisse
Ein gewisses Polster besteht ja bei dem im Privateigentum stehenden Objekt (wenn ich es richtig verstanden habe), ist / wäre hier ja noch >70.000 "Platz".
Es wird aktuell sicher kein Banker mehr etwas sagen, der Fall ist ja "abgeschlossen". Die Fragen, die kommen könnten, kommen erst in 10 Jahren am Ende der Zinsbindung.
Die GmbH muss hier wohl getrennt betrachtet werden, aber auch die GmbH sollte in 7 Jahren keine Probleme bekommen, wenn in 7 Jahren das Objekt nicht dann schon 7 Jahre leer steht.
Dieses ist aber nur meine Einschätzung - ohne Gewähr, dass die betroffene/n Bank/en dann tatsächlich so handeln werden. Die Mehrzahl wird aber so agieren.
AW: Meine Frage zu Baufinanzierung / Vermögensverhältnisse
Selbst falls Sie alle drei Kredite bei einer Bank hätten fallen Sie unter KWG 18 jährliche Offenlegungspflicht bei Darlehen ab EUR 750.000.
Nachbesicherung oder Offenlegung aktuelle Einkommenszahlen dann nur bei Verdacht oder schlechter Zahlungsmoral