Strategie Hauskauf

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  1. Avatar von Nakaron
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    Standard Strategie Hauskauf

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    wir planen in den nächsten 2 - 2 1/2 Jahren ein Haus zu kaufen. Momentan befinden wir uns noch in der Ansparphase. Natürlich denken wir schon öfters über einen Hauskauf nach um die hohe Kaltmiete von 750 € besser anzulegen.

    Wir planen ein Mehrgenerationenhaus (Limit liegt bei 400.000 € exkl. Nebenkosten) zu kaufen. Die Kredite laufen komplett über meine Frau und mich. Die Schwiegereltern beteiligen sich mit ca. 30.000 € EK. Dies wird dann mit einem Darlehensvertrag versehen und gegen die späteren Mieteinnahmen als Kosten gegenzurechnen.

    Die Schwiegereltern werden jedoch nicht vor 2018 bei uns einziehen / umziehen, da min. einer noch bis dahin berufstätig ist und sie derzeit ca. 650 km entfernt wohnen.

    Hinzu kommt das meine Frau bis vor kurzem in einem befristeten Arbeitsvertrag als Lehrerin war und nun durch die Schwangerschaft keine Verlängerung erhalten hat. Die nächsten 3 Monate bezieht sie ALG 1 und ab Januar befindet sie sich in Mutterschutz bzw. Elternzeit. Ab dem 01.09.2016 wird sie wieder eine Stelle annehmen, ob es eine Planstelle (Potential auf Verbeamtung) oder wieder nur eine befristete Stelle entscheidet sich dann.

    Soviel zur allgemeinen Situation. Nun ein paar Daten:

    negativ:
    - KFZ Kredit - Laufzeit 08.2018, 330 € mtl. Rate, 7.600 € Schlusszahlung, 1% Zinsen, Sondertilgung jederzeit möglich, jedoch sinnvoll bei den Zinsen?

    positiv:
    - 2 Riester Bausparer von Wüstenrot (RC/F), je. 75.000 € - 30 % Ansparsumme, 1,35 % Darlehenszinssatz, beide bisher je ca. 5.000 € Guthaben
    - 1 Debeka Bausparer 12.000 € - aktueller Kontostand 120 € - laufen nur mtl. 6,65 € VWL meiner Frau rein
    - Tagesgeldkonto 3.000 €
    - Puffer auf den Konten in Summe von 2.500 €
    - je. 1 kapitalbildende BU - soll bei Renteneintritt die Steuerlast der Riester komplett ablösen (30% Rabatt ausnutzen)
    - 1 Lebensversicherung bei mir

    Einkommenssituation derzeit:

    Ich (33J): Festangestellter 2.650 € Netto
    Sie (30J): 1.500 € ALG I + 188 € Kindergeld für ein Kind

    ab Januar 2016
    Ich: Festangestellter 2.650 € Netto
    Sie: 1.200 € Elterngeld + 188 € Kindergeld für ein Kind

    ab September 2016:

    Ich: Festangestellter 2.960 € Netto
    Sie: 2.251 € Netto + 188 € Kindergeld

    Sparpotential schwangt in nächster Zeit zwischen 1.000 € und 2.100 € monatlich.

    Da wir jederzeit ein gutes Haus sehen könnten wäre eine schneller Kauf sicherlich denkbar, dennoch wird man in der jeweiligen Situation abwiegen müssen, ob es sich schon lohnt. Erhöhtes Bankdarlehen gegenüber Mietzahlung. Ein passendes Mehrgenerationshaus zu finden ist gar nicht so einfach . Der Markt ist recht abgegrast.

    Mein Vorgehen in der Ansparphase sieht wie folgt aus:


    1. Bausparer jährlich nur mit der maximalen Förderung von je. 2.100 € versehen, da wir diese nie rechtzeitig zuteilungsreif bekommen.
    2. restliches Sparpotential fließt auf das Tagesgeldkonto


    Mein Vorgehen in der Darlehensphase sieht wie folgt aus:


    1. 50.000 € KfW Kredit 124
    2. 30.000 € EK Schwiegereltern
    3. 50.000 € EK - Tagesgeldkonto
    4. den Rest übernimmt ein Bankdarlehen


    So dies zu meinen bisherigen Gedanken. Was könnte ich hier verbessern? Sollte ich doch lieber in der Ansparphase die Bausparer so weit wie möglich besparen und diese dann doch zur Zuteilung bringen? Wie sieht es denn hier mit einem Grundbucheintrag aus? Die Bausparer werden ja ein Darlehen von mehr als je. 30.000 € beinhalten.
    Sofern die Bausparer nicht zuteilungsreif werden, wie kann ich diese dann später am besten in die Darlehensphase mit aufnehmen? Als Sonderzahlung wird eine solche Summer sicherlich nicht durchgehen . Das Bankdarlehen auf 2 Darlehen aufteilen und dann nach 5 Jahren ein Darlehen damit komplett tilgen?

    Ich freue mich über eure Vorschläge und bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    ..... und als seriöser Finanzierungsmakler kann ich die Beratung auch nicht gewährleisten, da ich keinen Bauchladen habe und haben möchte. Vielmehr habe ich an Herrn Christian Andreas verwiesen, seines Zeichen erfahrener und seriöser Bausparmakler.

    Man kann nicht auf oder in allen Sparten der Experte sein, das regeln wir für die Kunden zuverlässig im Team.

  3. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Hallo,
    ich musste mich jetzt erstmal an den "Wulst" von Informationen einlesen und versuche bestmöglich zu antworten.

    Erstmal bleibt festzuhalten, dass Wohn Riester Verträge nicht teilbar sind oder übertragbar sind. Auch Übertragungen vom
    Guthaben zum Ehepartner sind nicht möglich. Genau so wie Teil Entnahmen, entweder Kündigung und Überführung des
    Guthabens ins Darlehen oder Zuteilung. Genausowenig gehen Modernisierungen, sondern nur
    Kauf/Bau, Entschuldung oder Altersgerechtes Umbauen.

    Soweit ich das erlesen, sind 15J fest auf die ELW gemacht worden, daher sollte hier der Wohn Riester nicht aktiviert
    werden.

    In 10J haben Sie eine Restschuld von 79.000 Euro offen. Hier sollte 1 Vertrag so bespart werden auf die 4% bemessen
    vom Brutto. Die 75.000 Euro werden aber nicht ausreichen, da der F mit 1,35% wegen der Bewertungszahl einen
    Anspargrad von ca. 40% hat und selbst da ist Zins und Tilgung recht hoch.
    Leider wurde bei Vertragsabschluss der schlechtere Wohn Riester Tarif gewählt anstatt den besseren FX
    mit 2,35% Sollzins zu nehmen. Sollzinsen sind im Wohn Riester unrelevant, wichtig ist Zins und Tilgung und
    die benötigte Bewertungszahl.

    d.h. bei Ihnen

    a. sollten Sie die Ansparung anpassen, so dass die Zulagen voll ausgeschöpt werden.
    b. kurz vor Ablauf der 10J Frist sollten Sie die Bausparsumme so reduzieren, dass
    die Zuteilung erreicht wird (3 Monate vorher anrufen)
    c. Sie können dann auch in den 3,35% Sollzins wechseln und somit die 75.000 Euro
    Bausparsumme evtl. voll ausnutzen.

    Ihr Grenzzins ist 0%, trotz Besteurung im Alter. Bitte schauen Sie nicht auf die
    Sollzinsen. Bausparen rechnet sich, wenn Sie so wenig wie möglich einzahlen.

    Den 2. Vertrag würde ich auflösen und ihren Versicherer beauftragen zu einem
    Übertrag des Guthabens in ihren Riester.

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Zitat Zitat von Nakaron
    ich konnte die Kinderzulage explizit angeben. Vorausgesetzt wurde hier nichts bei der Steuererklärung. Ich habe für das Jahr 2015 die Kinderzulage nicht beantragt.
    Wenn Du nicht - ohne es zu wissen - einen Dauerzulagenantrag laufen hast, dann würde ich das Beantragen aber schleunigst nachholen. Mein schlauer Steuerberater - von dem ich mein steuerliches Wissen beziehe - schreibt hierzu:
    Zitat Zitat von Steuertipps von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft
    In der Günstigerprüfung wird immer mit dem »Anspruch auf Zulage« gerechnet. Das Finanzamt unterstellt zur Vereinfachung, dass Sie die Zulage beantragen und auch bekommen. Sie können also Ihre Steuererklärung schon einreichen, bevor Sie die Zulage tatsächlich beantragt oder eine Mitteilung hierzu erhalten haben.

    Beantragen Sie deshalb bei Ihrem Anbieter immer die Zulage – auch wenn Sie vorher wissen, dass der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist. Sonst geht Ihnen ein Teil der Förderung für Ihren Altersvorsorgevertrag verloren.

    Durch den Sonderausgabenabzug erhalten Sie nur einen über die Zulage hinausgehenden Steuervorteil. Die Zulage wird in jedem Fall als bereits erfolgte Steuervergütung verrechnet.
    Zitat Zitat von Nakaron
    Die Ansparraten möchte ich nicht in die Tilgung einsetzen, sondern dadurch eine Anschlussfinanzierung in 10 Jahren für die WI Bank sichern. Ich habe bei beiden ING DiBa Kredit eine Zinssicherheit von 15 Jahren und müsste nicht schon in 10 Jahren fertig sein. Bei der WI Bank sieht das jedoch anders aus . Da brauche ich eine Anschlussfinanzierung und möchte daher meine bestehenden Bausparverträge dafür verwenden.
    Lass es doch einfach weiterlaufen, man kann ohnehin im voraus nicht alles optimal regeln.

  5. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Unsere Antworten haben sich wohl überschnitten, aber sie beißen sich nicht.
    Zitat Zitat von C. Andreas
    Erstmal bleibt festzuhalten, dass Wohn Riester Verträge nicht teilbar sind oder übertragbar sind.
    Das wird wohl nur von den Bausparkassenbedingungen abhängen?
    Zitat Zitat von C. Andreas
    Auch Übertragungen vomGuthaben zum Ehepartner sind nicht möglich. Genau so wie Teil Entnahmen, entweder Kündigung und Überführung desGuthabens ins Darlehen oder Zuteilung.
    Hier hat sich mit der letzten Änderung des Gesetzes ein bisschen geändert. Übertragungen beim Tod des Ehepartners waren aber bisher schon vorgesehen.
    Zitat Zitat von C. Andreas
    Genausowenig gehen Modernisierungen, sondern nurKauf/Bau, Entschuldung oder Altersgerechtes Umbauen.
    Hier kommt es ja. Seit der letzten Gesetzesänderung und sind die Teil- (3.000 € bei verbleibenden 3.000 €, jeweils mindestens) oder Komplettentnahmen zur Schuldentilgung möglich.
    Zitat Zitat von C. Andreas
    Soweit ich das erlesen, sind 15J fest auf die ELW gemacht worden, daher sollte hier der Wohn Riester nicht aktiviert werden.
    Gut erkannt, Riester-Förderung ist nur für selbst genutztes Wohneigentum vorgesehen.

  6. Avatar von C. Andreas
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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Aus einem Wohn Riester Vertrag kann man keine "Teilentnahme" tätigen

  7. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Aus einem Wohn Riester Vertrag kann man keine "Teilentnahme" tätigen
    Junge, schmeiß Deine Nachschlagewerke weg und bestell Dir meine. Einstweilen zitiere ich noch einmal für Dich:
    Zitat Zitat von Steuertipps von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft
    5.3.2 Geförderte Vertragsvarianten

    Durch die Tilgungsförderung werden verschiedene Vertragsvarianten zusätzlich förderfähig, wenn sie zertifiziert sind (§ 1 Abs. 1a AltZertG):

    • Reine Darlehensverträge mit bei Vertragsschluss vereinbartem Rechtsanpruch auf ein Wohnungsbaudarlehen. Es ist nicht notwendig, dass Sie vorher Kapital angespart haben.
    • Bausparvertrag mit Darlehensoption zusammengefasst als einheitlicher Vertrag. Dabei wird zuerst Kapital angespart, anschließend wird dieses entnommen und ein Darlehen aufgenommen. Gefördert werden die Sparleistungen beim Ansparvorgang und die Tilgungsleistungen nach Zuteilung des Darlehens.
      Seit 1.1.2014 dürfen Sie einen beliebigen Anteil entnehmen. Sofern das nicht 100 % sind, müssen sowohl der entnommene Betrag als auch das verbleibende Restkapital mindestens 3.000,00 € betragen. Voraussetzung für die Riester-Förderung: Der Vertrag darf eine Auszahlung nur für selbst genutztes Wohneigentum oder als lebenslange Rente vorsehen.


  8. Avatar von C. Andreas
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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Also erstmal bin ich nicht ihr "Junge"
    und zweitens erklären Sie mir doch bitte aus der Praxis wie das geht.
    Nehmen wir diesen Fall
    75.000 Euro Bausparsumne und 5.000 Euro Guthaben.

  9. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Also erstmal bin ich nicht ihr "Junge"
    Das bist Du in der Tat nicht. Tut mir leid wenn ich Dir zu nahe getreten bin.
    Zitat Zitat von C. Andreas
    und zweitens erklären Sie mir doch bitte aus der Praxis wie das geht.
    Nehmen wir diesen Fall
    75.000 Euro Bausparsumne und 5.000 Euro Guthaben.
    Im Beispiel kann man tatsächlich nur alles (5.000 €) entnehmen. Du hast aber allgemein geschrieben
    Zitat Zitat von C. Andreas
    Aus einem Wohn Riester Vertrag kann man keine "Teilentnahme" tätigen
    Das ist doppelt falsch, weil es

    1. bei der Vertragsvariante Bausparvertrag möglich ist und
    2. bei allen anderen Riester-Sparverträgen, die durch Entnahmen für wohnwirtschaftliche Zwecke der Selbstnutzung auch zum Wohnriester werden.

  10. Avatar von C. Andreas
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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Nochmals

    Die Bausparsumne ist 75.000 Euro
    Und das Guthaben ist 5.000 Euro

    Eine Entnahme soll jetzt stattfinden.
    Wie sieht das in der Praxis aus?

  11. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Eine Entnahme soll jetzt stattfinden.Wie sieht das in der Praxis aus?
    Was soll die Frage? Du bist doch der Bausparexperte und kennst die Regeln. Welche Entnahme meinst Du überhaupt? Erst schreibst Du
    Zitat Zitat von C. Andreas
    Aus einem Wohn Riester Vertrag kann man keine "Teilentnahme" tätigen
    und nun schreibst Du von einer Entnahme. Dir ist schon klar, dass das ein Unterschied ist.

    Einfachhalber versuche ich am Beispiel der genannten Vertrages zu erklären:

    1. Entnahme

    Das entnommene Guthaben (5.000 €) kann zur förderunschädlichen Schuldentilgung für eine selbstgenutzte WE oder zur Umschichtung in einen anderen Riester-Vertrag verwendet werden. Der bestehende Vertrag wird aufgelöst oder kann auch weitergeführt werden.

    2. Teilentnahme

    Der Sparer zahlt einfach vorher 1.000 € ein und schon kann er eine Teilentnahme von 3.000 € tätigen. Der Vorteil, die getätigte Einzahlung ist dann schon Teil seiner förderfähigen Einzahlungen des betr. Jahres . In diesem Fall wird der Vertrag weitergeführt.

  12. Avatar von C. Andreas
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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Dann nochmals

    Nehmen wir an die Bausparsumme
    Ist 75.000 Euro und es ist ein Guthaben
    von 15.000 Euro im Wohn Riester Vertrag.

    Der Kunde will jetzt eine Teilentnahme tätigen.
    Wie sieht das in der Praxis aus?
    Was ist zu tun?

    Wenn Sie das Gesetz so gut kennen, dann wissen Sie bestimmt auch die weitere Vorgehensweise

  13. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Jetzt wird es lächerlich.

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Dann nochmals
    Nehmen wir an die Bausparsumme
    Ist 75.000 Euro und es ist ein Guthaben
    von 15.000 Euro im Wohn Riester Vertrag.

    Der Kunde will jetzt eine Teilentnahme tätigen.
    Wie sieht das in der Praxis aus?
    Was ist zu tun?
    Einfach bei der ZfA anrufen.

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Wenn Sie das Gesetz so gut kennen, dann wissen Sie bestimmt auch die weitere Vorgehensweise
    Wenn Du diplomierter Finanzfachmann bist, der gegen Honorar Kunden berätst, dann muss ich Dir hier bestimmt nicht weiterhelfen.

  14. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Die Antwort lautet, dass Teilentnahmen bei Wohn Riester nicht gehen.
    Wenn man sein Guthaben entnehmen will für Kauf/Bau oder Entschuldung, dann muss man kündigen oder den Wohn Riestervertrag in die Zuteilung führen.
    Teilentnahmen gehen nicht bei Wohn Riester.

  15. Avatar von Nakaron
    Nakaron ist offline
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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Soweit ich das erlesen, sind 15J fest auf die ELW gemacht worden, daher sollte hier der Wohn Riester nicht aktiviert
    werden.

    In 10J haben Sie eine Restschuld von 79.000 Euro offen. Hier sollte 1 Vertrag so bespart werden auf die 4% bemessen
    vom Brutto. Die 75.000 Euro werden aber nicht ausreichen, da der F mit 1,35% wegen der Bewertungszahl einen
    Anspargrad von ca. 40% hat und selbst da ist Zins und Tilgung recht hoch.
    Leider wurde bei Vertragsabschluss der schlechtere Wohn Riester Tarif gewählt anstatt den besseren FX
    mit 2,35% Sollzins zu nehmen. Sollzinsen sind im Wohn Riester unrelevant, wichtig ist Zins und Tilgung und
    die benötigte Bewertungszahl.

    d.h. bei Ihnen

    a. sollten Sie die Ansparung anpassen, so dass die Zulagen voll ausgeschöpt werden.
    b. kurz vor Ablauf der 10J Frist sollten Sie die Bausparsumme so reduzieren, dass
    die Zuteilung erreicht wird (3 Monate vorher anrufen)
    c. Sie können dann auch in den 3,35% Sollzins wechseln und somit die 75.000 Euro
    Bausparsumme evtl. voll ausnutzen.

    Ihr Grenzzins ist 0%, trotz Besteurung im Alter. Bitte schauen Sie nicht auf die
    Sollzinsen. Bausparen rechnet sich, wenn Sie so wenig wie möglich einzahlen.

    Den 2. Vertrag würde ich auflösen und ihren Versicherer beauftragen zu einem
    Übertrag des Guthabens in ihren Riester.
    Ich versuche hier nochmal etwas Ordnung rein zu bringen.

    1. ING DiBa 155.000 € - für Eigenbedarf
    2. WI Bank 100.000 € - für Eigenbedarf
    3. ING DiBa 145.000 € - für die ELW


    Das heißt ich könnte die Bausparer für 1. und 2. einsetzen. Bei 3. sehe ich die Anschlussfinanzierung gar nicht so kritisch da ich hier die Zinsen gegen die Mieteinnahmen stellen kann, oder ich schraube, nachdem ich das Darlehen 1. getilgt habe die Tilgung für 3. hoch und tilge es auch weg. Für 1. benötige ich keine Anschlussfinanzierung da ich dies definitiv in der Zinsfestschreibung tilge. Für 2. steht es in 10 Jahren an.

    Nach den Aussagen von C. Andreas sollte ich meinen Vertrag kündigen und das Guthaben in meinem Riester Rentenvertrag übertragen. Den von meiner Frau würde ich weiter laufen lassen und als Anschlussfinanzierung für die WI Bank in 10 Jahren benutzen.

    Noch einmal zu den Punkten oben:
    a. Dies ist verständlich. Habe ich bisher auch so gemacht. Werde bei meiner Frau nun auch noch die Kinderzulage beantragen und dann die 4% vom Jahresbrutto - (154 € + 300 €) jährlich einzahlen.
    b. und c. Das heißt ich reduziere die 75.000 € um die Bewertungszahl für die Zuteilung zu erhalten. Den Rest muss ich dann oben drauf packen um die Anschlussfinanzierung stemmen zu können. Wechsel ich in den 3,35 % Tarif könnte es eventuell auf mit den 75.000 € klappen.

    Die Sache mit den Sollzinsen unrelevant und wichtig ist nur Zins und Tilgung ist mir noch nicht ganz klar. In der Zeit wo ich selbst auf dem Tagesgeldkonto kaum Zinsen bekomme ist es mir doch egal wie hoch die Zinsen und Tilgung ist. Ich möchte mich doch so schnell wie möglich entschulden und das bei möglichst geringen Zinsen, oder meinen sie die jeweiligen Anteile von Zins und Tilgung? Könnten Sie hierfür vielleicht ein Beispiel nennen wie das Thema zu verstehen ist?

    MfG
    Nakaron

  16. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Die Antwort lautet, dass Teilentnahmen bei Wohn Riester nicht gehen.
    Das ist definitiv falsch. Welche Verträge zählen Deines Erachtens zu den Wohnriester-Verträgen? Definier bitte mal den Begriff Wohnriester richtig, weil man z. B. auch Riester-Rentenverträge, denen Beträge zur Baufinanzierung entnimmt, als Wohnriester bezeichnet.
    Zitat Zitat von C. Andreas
    Wenn man sein Guthaben entnehmen will für Kauf/Bau oder Entschuldung, dann muss man kündigen oder den Wohn Riestervertrag in die Zuteilung führen.
    Vielleicht ist das bei einzelnen Anbietern so. Aber das müsstest Du als Bausparkassenvergleicher ja sehr gut wissen.
    Zitat Zitat von C. Andreas
    Teilentnahmen gehen nicht bei Wohn Riester.
    Durch Wiederholen wird es leider nicht richtiger. Ich habe mir heute morgen die Mühe gemacht und bei der ZfA angerufen. Dort hat man mir das bestätigt, was meine Steuerlektüre auch schreibt, nämlich, dass man seit der Gesetzesänderung vom 01.01.2014 bei allen Riester-Verträgen Entnahmen und Teilentnahmen zur wohnwirtschaftlichen Selbstnutzung tätigen kann. Über den Antrag entscheidet im übrigen die ZfA.

  17. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Hanomag,

    hast du auch mal einen Lösungsansatz für den Kunden? Du scheinst ja alle Paragraphen zu kennen, bzw. diese zu erfragen, nutzt alle Mittel und Wege. Kommt mal irgendein brauchbarer Vorschlag für den Kunden??? Mal ein Nutzen, mal etwas begehbares für den Kunden? Etwas was sich in der Praxis umsetzen lässt und sinnvoll ist???

    Ich kannte mal einen, der konnte das Straßenverkehrsordnung auswendig aufsagen, war aber zu blöde ne Dose Erbesnsuppe zu öffnen!!

  18. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hanomag,

    hast du auch mal einen Lösungsansatz für den Kunden?
    Schau mal hier #63. Im Übrigen werde ich mich in Sachen Bausparverträge nicht aus dem Fenster lehnen. Seit diese als Finanzierungsinstrument nichts mehr taugen (und das ist schon lange so), interessieren sie mich nicht mehr.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Du scheinst ja alle Paragraphen zu kennen, bzw. diese zu erfragen, nutzt alle Mittel und Wege.
    Das ist sicher nicht so, im Nachbarthread macht mir Ducnici gerade den Vorwurf, ich würde meine Aussagen immer ohne Rechtsquelle in den Raum hineinvermuten.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Kommt mal irgendein brauchbarer Vorschlag für den Kunden??? Mal ein Nutzen, mal etwas begehbares für den Kunden? Etwas was sich in der Praxis umsetzen lässt und sinnvoll ist???
    Erstens gehe ich hier nicht auf Kundenfang und zweitens bin ich so von mir eingenommen, dass ich behaupte, selbst Kundenfänger können fachlich von meinen Beiträgen profitieren. Wenn hier sogenannte Fachleute Dinge behaupten, die definitiv falsch sind, dann können deren Kunden doch dankbar sein, wenn sie vor Kostenträchtigen Fehlentscheidungen bewahrt werden.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ich kannte mal einen, der konnte das Straßenverkehrsordnung auswendig aufsagen, war aber zu blöde ne Dose Erbesnsuppe zu öffnen!!
    Nach dem Bau mehrerer Immobilien bei geringer Handwerkerbeteiligung würde ich Dir gerne zeigen wo der Hammer hängt.

  19. Avatar von C. Andreas
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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Zitat Zitat von Hanomag
    Das ist definitiv falsch. Welche Verträge zählen Deines Erachtens zu den Wohnriester-Verträgen? Definier bitte mal den Begriff Wohnriester richtig, weil man z. B. auch Riester-Rentenverträge, denen Beträge zur Baufinanzierung entnimmt, als Wohnriester bezeichnet. Vielleicht ist das bei einzelnen Anbietern so. Aber das müsstest Du als Bausparkassenvergleicher ja sehr gut wissen. Durch Wiederholen wird es leider nicht richtiger. Ich habe mir heute morgen die Mühe gemacht und bei der ZfA angerufen. Dort hat man mir das bestätigt, was meine Steuerlektüre auch schreibt, nämlich, dass man seit der Gesetzesänderung vom 01.01.2014 bei allen Riester-Verträgen Entnahmen und Teilentnahmen zur wohnwirtschaftlichen Selbstnutzung tätigen kann. Über den Antrag entscheidet im übrigen die ZfA.
    Teilentnahmen sind bei Versicherungsriester, Bankriester und Fondsriester möglich. Aber nicht bei Wohn Riester Bausparverträgen. Wohn Riester Bausparverträge sind auch nicht teilbar, sondern nur reduzierbar.
    Eine Entnahme kann nur durch Kündigung oder Zuteilung erfolgen.

    Vielleicht wäre es klüger Sie rufen mal bei einer Bausparkasse an.

  20. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Zitat Zitat von Nakaron
    Ich versuche hier nochmal etwas Ordnung rein zu bringen.

    1. ING DiBa 155.000 € - für Eigenbedarf
    2. WI Bank 100.000 € - für Eigenbedarf
    3. ING DiBa 145.000 € - für die ELW


    Das heißt ich könnte die Bausparer für 1. und 2. einsetzen. Bei 3. sehe ich die Anschlussfinanzierung gar nicht so kritisch da ich hier die Zinsen gegen die Mieteinnahmen stellen kann, oder ich schraube, nachdem ich das Darlehen 1. getilgt habe die Tilgung für 3. hoch und tilge es auch weg. Für 1. benötige ich keine Anschlussfinanzierung da ich dies definitiv in der Zinsfestschreibung tilge. Für 2. steht es in 10 Jahren an.

    Nach den Aussagen von C. Andreas sollte ich meinen Vertrag kündigen und das Guthaben in meinem Riester Rentenvertrag übertragen. Den von meiner Frau würde ich weiter laufen lassen und als Anschlussfinanzierung für die WI Bank in 10 Jahren benutzen.

    Noch einmal zu den Punkten oben:
    a. Dies ist verständlich. Habe ich bisher auch so gemacht. Werde bei meiner Frau nun auch noch die Kinderzulage beantragen und dann die 4% vom Jahresbrutto - (154 € + 300 €) jährlich einzahlen.
    b. und c. Das heißt ich reduziere die 75.000 € um die Bewertungszahl für die Zuteilung zu erhalten. Den Rest muss ich dann oben drauf packen um die Anschlussfinanzierung stemmen zu können. Wechsel ich in den 3,35 % Tarif könnte es eventuell auf mit den 75.000 € klappen.

    Die Sache mit den Sollzinsen unrelevant und wichtig ist nur Zins und Tilgung ist mir noch nicht ganz klar. In der Zeit wo ich selbst auf dem Tagesgeldkonto kaum Zinsen bekomme ist es mir doch egal wie hoch die Zinsen und Tilgung ist. Ich möchte mich doch so schnell wie möglich entschulden und das bei möglichst geringen Zinsen, oder meinen sie die jeweiligen Anteile von Zins und Tilgung? Könnten Sie hierfür vielleicht ein Beispiel nennen wie das Thema zu verstehen ist?

    MfG
    Nakaron


    Eine Reduzierung oder einen Variantenwechsel des Sollzinses sollten Sie erst durchführen wenn Sie kurz vor Ende der 10J stehen. Heute darüber zu entscheiden ist noch nicht angebracht. Das geht auch in 10 Jahren.

    Je länger Sie Wohn Riester im Bestand haben, desto besser wegen der steuerlichen Absetzbarkeit. Daher macht eine lange Zins-und Tilgungsstreckung Sinn.
    Den Grenzzins berechnet man in den man aufrechnet, was rein netto aus ihrer Tasche fließt, inkl. Darlehensphase (immer unter Anbetracht der Zulagen und Steuervorteile) zzgl. die Besteuerung im Alter.
    Da Sie im Alter einen kleineren Steuersatz haben werden als heute, haben Sie unterm Strich mehr Zufuhr wie Abfuhr.

  21. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Strategie Hauskauf

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Teilentnahmen sind bei Versicherungsriester, Bankriester und Fondsriester möglich.
    Da diese Entnahmen im Wohnförderkonto verbucht werden, nennt man sie auch Wohnriester.
    Zitat Zitat von C. Andreas
    Aber nicht bei Wohn Riester Bausparverträgen. Wohn Riester Bausparverträge sind auch nicht teilbar, sondern nur reduzierbar.Eine Entnahme kann nur durch Kündigung oder Zuteilung erfolgen.
    Das Gesetz §92a EStG unterscheidet bei Entnahmen und auch Teilentnahmen nicht zwischen Riester-Bausparverträgen und anderen Riester-Verträgen. Du hast das bisher auch nicht gemacht, sondern lapidar geschrieben
    Aus einem Wohn Riester Vertrag kann man keine "Teilentnahme" tätigen
    Zitat Zitat von C. Andreas
    Vielleicht wäre es klüger Sie rufen mal bei einer Bausparkasse an.
    Möglicherweise wäre ich schlecht beraten, dies zu tun, weil ich die einzelnen Tarife nicht kenne und nicht weis welche Bausparkasse es vielleicht doch zulässt. Ich habe unter #64 bereits geschrieben
    Das wird wohl nur von den Bausparkassenbedingungen abhängen?
    Oder bist Du als Bausparkassenvergleicher ganz sicher, dass es nicht doch eine Bausparkasse gibt, bei der Teilentnahmen möglich sind?

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