meine Frau und ich erwägen nächstes Jahr den Bau eines Einfamilienhauses. Da uns energieeffizientes Bauen sehr wichtig ist, bietet es sich ja an, den zugehörigen Förderkredit der KFW Bank in anspruch zu nehmen. Ab nächstes Jahr wird das Programm 153 ja aufgestockt, wodurch es uns möglich wäre 100.000 in Anspruch zu nehmen.
Da wir aber auch noch einen 2. Kredit für die Finanzierung benötigen (170.000€), bei dem die Zinsen ungleich höher sind (momentan 0,75% vs. 2,3% bei 20jähriger Zinsbindung), bin ich nun auf die Idee gekommen, dass es in dem Fall ja sinnvoll wäre, den 2. Kredit innerhalb der Zinsbindung komplett zu tilgen, um die gesamte Zinsbelastung zu senken.
Um die gesamte Monatliche Belastung beider Kredite nicht zu groß werden zu lassen, wäre es in dem fall nötig, die Monatsrate beim KFW Kredit so niedrig wie möglich zu halten.
Ist es möglich, bei der KFW lediglich einen Tilgungssatz von 1% zu vereinbaren? Dann wäre zwar bei einer 20 Jährigen Laufzeit eine Restschuld von über 70.000€ vorhanden, aber durch eine Anschlussfinanzierung wäre es dann möglich den Restbetrag innerhalb von 6-7 Jahren zu tilgen und man käme auf eine Gesamtlaufzeit von ca. 26 Jahren.
Bei den Tilgungsrechnern der KFW Bank finde ich nämlich keine Option den Tilgungssatz selbst festzulegen.
Ich würde mich freuen, wenn mich jemand über die Konditionen des KFW Kredits bzgl der Tilgungsrate aufklären könnte, auf der Homepage finde ich nämlich dazu nichts und die Frau an der Hotline konnte mir die Frage nicht final erklären.
Mir ist klar, dass wir sowieso dann letztenendes zu einem Finanzberater müssten, aber es wäre in unserem frühen Stadium der Planung toll zu wissen, ob so ein Finanzplan überhaupt möglich wäre.
AW: KFW Programm 153 - Tilgungssatz selbst festlegen
Eine Möglichkeit wäre, die maximale Laufzeit von 30 Jahren zu wählen und so den niedrigsten Tilgungssatz zu erreichen. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist 10 Jahre kann dann durch eine Ablösung der gewünschte neue Tilgungssatz vereinbart werden. Eine Tilgung mit 1 % ist bei der KfW nicht möglich.
AW: KFW Programm 153 - Tilgungssatz selbst festlegen
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Also kann ich das auch erst genauer unter die Lupe nehmen, wenn der Tilgunsrechner der KFW-Bank auf die neuen Konditionen mit 100.000€ eingestellt ist.
Schade, dass es dazu noch keine weiteren Info´s gibt.
Aber wenigstens weiß ich schonmal, dass ich die KFW Bank nicht mit ner Monatlichen Rate von 100€ abspeißen kann... ^^
Bis Baubeginn/Fertigstellung könnten wir das Eigenkapital auf ca. 45.000 - 50.000€ erhöhen.
Zusätzlich würden wir das relevante Grundstück von meinen Eltern geschenkt bekommen, je nach Aufteilung der Grenze zu ihnen liegt die Größe bei 400-450m². Bei 250€/m² beträgt der Wert also zwischen 100.000 und 112.500€.
Außerdem liegen auf dem Geldmarktkonto meiner Frau ca. 20.000€, welche wir aber nicht anfassen wollen um für Notfälle ausgestattet zu sein.
Nun zum Bauvorhaben:
Als Haus soll ein Einfamilienhaus mit Doppelcarport gebaut werden, min. KFW55 Standard, am liebsten sogar mehr.
Durch die oben erwähnte Erhöhung des KFW Programms 153 auf 100.000€ hätten wir noch einen Finanzierungsbedarf von ca. 170.000. -200.000€
Gesamtfinanzierungsbedarf also ca. 270.000-300.000€
Da wir in Absehbarer Zeit auch 2 Kinder wollen und die ja auch Geld kosten, würden wir gerne die Monatliche Belastung für Kredit + Tilgung nicht höher als 1.000€/Monat veranschlagen, also knapp 20% des Nettoeinkommens.
Als Laufzeit hatte ich die Idee, beide Kredite mit einer Zinsbindung von 20 Jahren festzusetzen.
Durch die kostenlose möglichkeit der Sondertilgung bis zur Volltilgung des KFW Kredits wäre mein Vorhaben, Die Laufzeit des KFW-Kredits so lange wie möglich zu setzen (30 Jahre), um die monatliche Belastung so gering wie möglich zu halten.
So bleibt mehr Geld für die Tilgung der 170.000€. Nach 20Jahren kann man dann eine Anschlussfinanzierung für beide Kredite anstreben.
Je nach anschließendem Zinssatz und Sondertilgungen wäre dann wohl eine Volltilgung innerhalb von 25-30 Jahren Gesamtlaufzeit möglich. Maximale Tilgungszeit soll 30 Jahre betragen, dann wäre meine Frau 64 und könnte eher in Pension gehen.
Was haltet ihr von diesem Vorhaben?
Vor allem: Können wir uns das überhaupt leisten?
Ich wäre sehr froh über ein paar professionelle Einschätzungen über die Finanzierbarkeit und Tipps zur verbesserung.
AW: KFW Programm 153 - Tilgungssatz selbst festlegen
Die Voraussetzungen für eine Baufinanzierung sind hervorragend.
Das Grundstück kann, wenn es von den Eltern geschenkt wird, als Eigenkapital angesetzt werden. Weitere Eigenmittel ist vorhanden.
Der Darlehenszins für den ersten Bausparvertrag ist allerdings aktuell deutlich über dem Normalzins, zumal aufgrund des Eigenkapitals ein Darlehenszins für die Hauptfinanzierung deutlich günstiger sein sollte. Allerdings kennt noch niemand das Zinsniveau von 2017. Selbst die Konditionen des 2. Bauspardarlehens liegen über dem aktuell möglichen Niveau. Ggfs. sollte hier nur das Guthaben verwandt und das Bauspardarlehen zunächst geparkt werden. Unter Umständen lohnt sich die Auffüllung des dritten Bausparers, um hier an das günstigere Bauspardarlehen zu gelangen.
Die KfW-Mittel und das Hauptdarlehen lassen sich erst bei einer Beantragung zu Baubeginn bewerten. Hier solle sich aber ein Vergleich mehrerer Banken durchaus lohnen.
AW: KFW Programm 153 - Tilgungssatz selbst festlegen
Bayern, Passau.
Fall nähere Infos für ne bessere Einschätzung notwendig sind, nur zu!
Dass das ja nur mal ne unverbindliche Einschätzung ist, ist uns klar, aber ich will halt gern wissen, ob wir uns das überhaupt leisten können oder ob die Zeit für Architekt + Banken verschwendete Liebesmüh ist
AW: KFW Programm 153 - Tilgungssatz selbst festlegen
Wir hatten am Freitag einen ersten Termin mit dem Architekten. Es sieht sehr danach aus, dass wir wohl durch die Hanglage des Grundstücks ein Einliegerappartement mit einplanen werden. Dadurch entstehen ja sozusagen 2 Wohneinheiten.
1. Habe ich dann anspruch auf 2x 100.000€ beim KFW Programm 153?
Denn die Herstellungskosten der 2. Wohneinheit werden wohl nicht 100.000€ betragen, da das ja nur ein kleines Appartement mit ca. 25m² sein wird. WIrd dann beim 2. 100.000€ Kredit nur soviel genehmigt, wie für die 2. Wohneinheit nötig sind, oder habe ich trotzdem anspruch auf den vollen Betrag?
2. Wie würde sich das denn mit dem Zeitlichen Ablauf verhalten?
Da die Aufstockung des Förderprogramms erst zum April 2016 stattfindet, können wir dann auch erst die Fördergelder ab April beantragen?
Das würde ja dann bedeuten, dass der Baubeginn erst nach Zusage des Kredits möglich ist, somit wohl ca. Juni/Juli.