Hallo.
Wir sind gerade dabei unser Baudarlehen nach 10 Jahren durch eine andere Bank abzulösen (Umschuldung).
Jetzt haben wir ein Brief der Bank bekommen, es könnte das Grundpfandrecht Abt. III Nr.3 in voller Höhe
an die neue Bank abgetreten werden. Wir sollen der Bank nun mitteilen ob wir eine Teil oder Vollabtretung
wünschen. Was ist besser? Wir sind da im Moment etwas überfordert.
mfg. riesar