Grundpfandrecht

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  1. Avatar von riesar
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    Standard Grundpfandrecht

    Hallo.

    Wir sind gerade dabei unser Baudarlehen nach 10 Jahren durch eine andere Bank abzulösen (Umschuldung).
    Jetzt haben wir ein Brief der Bank bekommen, es könnte das Grundpfandrecht Abt. III Nr.3 in voller Höhe
    an die neue Bank abgetreten werden. Wir sollen der Bank nun mitteilen ob wir eine Teil oder Vollabtretung
    wünschen. Was ist besser? Wir sind da im Moment etwas überfordert.

    mfg. riesar

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Grundpfandrecht

    Da in der Regel die neue Bank die erste Rangstelle im Grundbuch benötigt sollten Sie in dem neuen Darlehensvertrag schauen wie dort genau die Darlehenssicherung beschrieben worden ist. So wie es in Ihrem Darlehensvertrag vereinbart ist sollten Sie dies auch der bisherigen - alten - Bank mitteilen.

    Ich frage mich aber ob Sie noch weitere Darlehen bei der bisherigen - alten - Bank haben? Da Sie ja von Teilabtretung schreiben. Eine Teilabtretung macht ja aus Sicht der alten Bank nur Sinn wenn Sie dort noch weitere Darlehen haben?
    Deswegen ist Ihr neuer Darlehensvertrag nur gültig wenn Sie die Sicherstellung genau so erfüllen können.
    Zur Not können Sie auch nur die Seite der Sicherstellung hier reinstellen damit man da schnell drüber fliegen kann. Oder per Email senden.

  3. Avatar von credere
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    Standard AW: Grundpfandrecht

    Die ursprünglich eingetragene Grundschuld ist höher als das nunmehr umzufinanzierende (Rest)-Darlehen - macht doch Sinn.

    Insofern können Sie, riesar, an die neue Bank einen erstrangigen Teilbetrag abtreten lassen um das Darlehen zu besichern.

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Grundpfandrecht

    Nein, oft bieten Banken so etwas an wenn der Kunde noch weitere Darlehen bei der Bank hat. Oder beispielsweise einen riesen Dispo oder Ratenkredite die zwischenzeitlich auch dinglich gesichert sind.
    Ausserdem schreibt der Forenstarter nicht wie hoch die Grundschuld und das umzuschuldende Darlehen ist.
    Konkrete Zahlen wären hier wichtig.

  5. Avatar von riesar
    riesar ist offline
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    Standard AW: Grundpfandrecht

    Danke für die schnellen Antworten. Die Gesamtgrundschuld beträgt 160.000,00 €, dieser Betrag ist gesplittet auf zwei Darlehensverträge.
    Das Restdarlehen sind 135.000,00 €. Im Darlehensvertrag der neuen Bank steht " Die dingliche Abtretung erfolgt - notarielle
    Abtretung eines Teilbetrages. von 135.000,00 € aus der Briefgrundschuld in Höhe von 160.000,00 € Abt.III/lfd.Nr.3, sofort vollstreckbar.

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Grundpfandrecht

    @riesar, okay, EUR 135.000 werden abgetreten. Verstanden. Doch ist es der erstrangige oder letztrangige Grundschuldteil?
    Dies sollte doch genau so im Vertrag stehen oder?

  7. Avatar von riesar
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    Standard AW: Grundpfandrecht

    Der Grundschuldteil von 135.000,00 € ist erstrangig.
    Ich hab noch einen Brief in Kopieform vorliegen. Der von der ablösenden an die abzulösende Bank geschickt wurde.
    Es geht um erstrangig 135.000.00 € aus 160.000,00 €. Eine etwaige Abtretung in voller Grundschuld sprechen sie bitte
    mit unserem Kunden ab, steht noch in dem Brief.
    Ist eine volle Grundschuldabtretung nicht besser als eine Teilabtretung? Oder?

  8. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Grundpfandrecht

    Wenn Sie mit der bisherigen alten Bank kein Engagement mehr haben können Sie auch die volle Grundschuld an die neue Bank abtreten lassen.

  9. Avatar von riesar
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    Standard AW: Grundpfandrecht

    Danke für die Antworten, dass werden wir auch machen.

    mfg riesar.

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