Bei Abkürzungen wäre ich immer vorsichtig - RSV ist oft Restschuldversicherung.
Eine neue Rechtsschutzversicherung wird vermutlich nicht für Fälle zahlen, die schon eingetreten sind.
(Sonst bräuchte man die ja nicht vorher abschließen - sondern erst im Schadensfall.)
ARAG macht so etwas.
Versicherung abschließen, dann Widerruf erklären. Mit der Ablehnung durch die Bank tritt der Rechtsschutzfall ein und die ARAG deckt sofort (da keine Wartezeit).......
ARAG macht so etwas.
Versicherung abschließen, dann Widerruf erklären. Mit der Ablehnung durch die Bank tritt der Rechtsschutzfall ein und die ARAG deckt sofort (da keine Wartezeit).......
Da wäre aber allerhöchste Eisenbahn, falls! die Bank noch nicht ein Ablehnungsschreiben geschickt hat...
Dazu ist noch offen: Ist das Objekt selbstgenutzt und kein Neubau?