Hallo Forumteilnehmer, mich plagt ein richtiges Problem.
Mein geschiedener Mann ist im Baukreditvertrag mit als zweiter Kreditnehmer eingetragen. Ich stehe alleine im Grundbuch. Ich könnte den Kredit im November zu 100 % ablösen. Kann ich aber nicht, da mich die jetzige Bank ohne Ablösevollmacht meines Exs nicht raus läßt.
Ich habe nun ein Geldinstitut gefunden die treuhänderisch das Geld ablösen würde. Trotzdem beharrt die jetzige Bank auf die zweite Unterschrift. Das neue Geldinstitut ist nun auch am Ende.
So nun ihr !? Wer kann mir einen fachlich fundierten Rat geben. Wie kann ich ihn zwingen die Unterschriftzu setzen.
Habt vielen Dank; mir rennt die Zeit davon.
Das war auch mein erster Gedankengang @noelmaxim allerdings steht in z.B. in den Allg. Kreditbediungen die ich gerade mal aufgerufen habe "Kündigung von Krediten mit Sollzinsbindung: Der KN kann einen Kreditvertrag mit einem gebundenen Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, frühstens für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet;...."
Daher wird die Bank hier nicht die Kündigung akzeptieren, welche nur durch einen Vertragspartner unterzeichnet ist.
Das ganze steht im §489 des BGB sehe ich gerade ;-)
§ 489
Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,
1.
wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet, kündigen;
2.
in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.
Korrekt, allerdings wird die ursprüngliche Kreditlaufzeit länger als die Sollzinsbindung sein (da ja noch ein Saldo offen ist), insofern hat das m.E. schon etwas mit den Zitierten Kündigungsmöglichkeiten zu tun.
Zum Ablauf der Sollzinsbindung sollte die Ablösung problemlos möglich sein. Eine Kündigung ist nicht nötig, da die Vertragsunterlagen entsprechende Daten aufweisen sollten.
Die Bank akzeptiert nicht , dass ich nur alleine die Ablöse vornehme, sondern will den zweiten Kreditnehmer mit ebenfalls einer Ablösevollmacht vorliegen haben. Mit Kündigung hat das nichts zu tun. Zinsbindungsauslauf ist korrekt und damit habe ich laut BGB die Möglichkeit vorzeitig ohne Ablösezinsen abzulösen. Wie kan ich den zweiten Kreditnehmer zwingen die Ablösevollmacht zu unterschreiben ?????
Ich verstehe das auch nicht ganz. Zinsfestschreibung zu Ende. Geld auf den Tisch, fertig.
Ablösevollmacht vom ursprünglichen Kreditnehmer der nichts mehr damit zu tun hat wird nicht benötigt.
Hier sollte man einfach die Unterlagen einsehen können.
Ich versuche es nochmal: Die Bank die Ablösen wollte wurde mit der Zahlung von der alten Bank zurück gewiesen, weil die Ablösevollmacht des zweiten Kreditnehmers bei der alten Bank nicht vorliegt. Und mein Ex will nicht unterschreiben !!!!! Wie löse ich nun ab. Es ist eine Summe die man nicht mal soeben auf den Tisch legt. Es muss schon mit einer Bau finanzierung wegen der zinsen und damit der Höhe der raten einher gehen.
???? Warum denn jetzt schon, das geht doch erst im November. Vorher geht das ohne Zustimmung Mitdarlehensnehmer und Eigentümer nicht, weil man in einem bestehenden Vertrag eingreift.
Nochmal, das hat sehr wohl was mit Kündigung zutun. Liegt dir ein neues Angebot der bisherigen Bank vor für eine Anschlussfinanzierung??
Steht eindeutig im BGB .... Vorfälligkeit mal davon losgelöst, fordert die Bank ja nicht.
Wie und ob du deinen Ex Mann zwingen kannst solltest du eher mit einem Juristen klären.