Kredit aufgenommen mit RSV -> Widerruf mit Folgen?
Hallo!
Ich hoffe ich habe das Thema richtig platziert.
Folgende Frage hätte ich:
Ich habe vor 5 Tagen bei einer OnlineBank einen Kredit über 10.000 € aufgenommen, die Dame am Telefon sagte mir, bevor mir die Unterlagen zum Unterschreiben zugeschickt wurden, dass bei der Höhe des Kredites in Ihrem Hause üblich (oder erforderlich, weiß ich nicht mehr genau) sei, eine Ratenschutzversicherung im Todesfall abzuschließen, ich habe dies am Telefon natürlich erstmal bejaht, da ich Bedenken hatte den Kredit sonst nicht gewährt zu bekommen.
Nun habe ich allerdings vor, wenn in den kommenden Tagen das Geld ausgezahlt wird, per Einschreiben mit Rückschein, die RSV im Rahmen der gesetzlichen Frist von 14 Tagen, zu widerrufen.
Ich bin mir allerdings nicht sicher ob sich dies eventuell auf den Kredit auswirken könnte, sprich hätte die Bank das Recht den Kreditbetrag auf einen Schlag zurückzufordern, da mir der Kreit ja, angeblich, nur gewährt wurde weil ich die RSV mit abgeschlossen habe...?
Als kleine Randnotiz, Daten zu mir: Männlich, 28 Jahre alt und Beamter.... Ich habe auch nicht vor in den nächsten 4 Jahren irgendwie Hops zu gehen und da es lediglich eine Versicherung im Todesfall ist würde diese eh nicht greifen. Es gibt nämlich noch die "Unfalltod-Zusatzversicherung, welche nicht mit abgeschlossen wurde. SPrich ich müsste durch einen "natürlichen Tod" sterben damit die Versicherung übernimmt...?
Also jetzt nochmal im Klartext: RSV widerrufen - alles ist gut? ODER RSV widerrufen - Bank nimmt den Kredit zurück ?
AW: Kredit aufgenommen mit RSV -> Widerruf mit Folgen?
@DK1979, wenn Sie die Kreditverträge sehen, stellen Sie fest dass wohl beide Dinge zwei Rechtsgeschäfte sind (Kreditvertrag und RSV). So wie es der Anwalt schreibt. Davon können Sie dann ableiten, dass man die RSV widerrufen kann. Ohne negative Folgen für den Kredit.
AW: Kredit aufgenommen mit RSV -> Widerruf mit Folgen?
Der Wideruf der RSV wird wohl problemlos über die Bühne gehen. Der entsprechende Versicherungsprämienbetrag sollte von der Bruttokreditsumme abgezogen werden.