Guten Tag.
Ich habe meine fondsgebundene Rentenversicherung gekündigt, die Summe wurde ausgezahlt und ich habe die "Schlussabrechnung" bekommen, welche nur drei Positionen enthält:
Rückkaufwert ohne Überschussanteile XXXX
Überschussanteile XXX
Bewertungsreserven X
Wie werden Sie berechnet? Die Überschussanteile und die Bewertungsreserven fallen klein aus (je. ca. 200 € und 3 € nach 12 Jahren Prämienzahlung). Welche Anteile stehen mir gesetzlich zu?
Ich würde gerne bei den angegebenen Zahlen nachvollziehen können, wie die Summen berechnet und ob und welche Beträge abgezogen wurden. Kann ich einen detaillierten Nachweis von dem Versicherer anfordern?
Hallo OKOK,
die Bewertungsreserven sind ein Bestandteil der Überschüsse. Sie entstehen durch die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert der Kapitalanlage (zum Vertragsende) und dem Buchwert in der Bilanz des Versicherers.
Bei Kündigung oder Ablauf der Versicherung wird ein Teil der Bewertungsreserven ausbezahlt. Diese beziehen sich ausschließlich auf die Sparbeiträge, die die Versicherungsgesellschaft selbst angelegt hat. Für die Fondanteile ergeben sich keine Bewertungsreserven und Überschussanteile.
Eine Nachweispflicht für die Berechnungsgrundlage der Bewertungsreserven besteht für den Versicherer nicht.
von einem Versicherungsvertreter könnte ich eine andere Antwort wohl nicht erwarten dürfen :-) Aber trotzdem danke.
Ich finde, da es sich um mein Geld handelt, habe ich das Recht zu erfahren, was von der gesammelten Summe abgezogen wurde. Es gibt etliche Gerichtsurteile, die Intransparenz der Versicherungsgesellschaften beklagen.
Auf jeden Fall solltest Du nach dem erfolgten Verkauf der Versicherung prüfen, ob Du nicht mit einem nachträglichen Widerspruch die Chance auf eine deutliche Nachbesserung hast. Gerade bei fondsgebundenen LV oder Rentenversicherungen ergibt sich bei einer Rückabwicklung häufig ein ordentlicher Nachschlag - nicht selten sogar eine Verdoppelung des Rückkaufwerts. Dieser Widerspruch kann sowohl bei laufenden als auch bei bereits gekündigten Versicherungen ausgesprochen werden.