Pfandbriefindeckungnahme

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  1. Avatar von mia_san_mia
    mia_san_mia ist offline
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    Standard Pfandbriefindeckungnahme

    Hallo

    ich habe diese Woche einen Brief von meiner Bank bekommen bei dem ich nicht ganz verstehe...

    Die Bank möchte von mir Unterlagen haben (z.B. eine zur Sicherung abgeschlossene Lebensversicherung) die eigentlich der Bank vorliegen sollten. Das ist aber eine andere Geschichte


    Ursache ist wohl dass die Bank eine Pfandbriefindeckungnahme durchführen möchte.

    Was heisst das genau?
    Die Finanzierung ist ja bereits vereinbart, läuft seit 10 Jahren und auf 20 Jahre festgeschrieben.

    Entstehen für mich Nachteile dadurch?
    Warum kommen die jetzt damit an?

    Wenn ich das nun mache - heisst das das die Bank mit meinem Darlehen handeln kann? (Sprich einer anderen Bank verkaufen?)
    Oder wirds "nur" für die Bank billiger?

    Danke
    mia_san_mia

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Pfandbriefindeckungnahme

    Meine Kenntnis darüber ist folgende.
    Die bislang finanzierende Bank hat Ihnen ein Darlehen im erststelligen Beleihungsrahmen gewährt. Dieses erststellige Darlehen nimmt sie voll für die Refinanzierung in die eigene Bilanz.
    Nun kommt es jedoch tatsächlich vor, dass die Indeckungnahme - Wochen nach Auszahlung - nochmal eine Unterlage für die Indeckungnahme benötigt. Denn hier wird bezüglich Revision intern bei der Bank genauestens darauf geschaut dass wirklich alles vorliegt. Sonst kann man es nicht Indeckung nehmen.

    Das was nun von Ihnen gefordert wird, sollte aus meiner Sicht bereits in Ihrem vorhandenen Darlehensvertrag bekannt sein. Und wurde vermutlich vergessen "nachzuhaken" nach der Auszahlung oder vor der Auszahlung.
    Alles halb so schlimm.

    Hat für Sie als Kunde überhaupt keine Kosten oder Nachteile.
    Doch dass die hier nach 10 Jahren noch auf Sie zukommen ist äusserst ungewöhnlich.

    PS: Wussten Sie eigentlich, dass Sie nach BGB 489 den Kredit jetzt mit einer 6 monatigen Kündigungsfrist kündigen können?
    Alternativ bietet sich auch eine Prüfung nach fehlerhafte Widerruferklärung an.

  3. Avatar von mia_san_mia
    mia_san_mia ist offline
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    Standard AW: Pfandbriefindeckungnahme

    Danke erst mal für die Antwort

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    PS: Wussten Sie eigentlich, dass Sie nach BGB 489 den Kredit jetzt mit einer 6 monatigen Kündigungsfrist kündigen können?
    Alternativ bietet sich auch eine Prüfung nach fehlerhafte Widerruferklärung an.
    Der Mitarbeiter der Bank hat das sogar erwähnt. Allerdings habe ich da noch eine Frage dazu.
    Der Stichtag ist bei mir der 01.03.2016

    Ich kenne das so dass wenn ich rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist Kündige diese zu diesem Termin wirksam ist.
    Der Bankmitarbeiter hat mir gesagt dass die 6 Monate ab dem Stichtag gelten, also dass ich erst ab den 01.09.2016 neue Konditionen vereinbaren kann.

    Hat er so recht? Das wäre doch Ungewöhnlich....

    Danke und Gruß
    mia_san_mia

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Pfandbriefindeckungnahme

    Was meinen sie mit Stichtag? Entscheidend ist der Zeitpunkt der Vollauszahlung des Darlehens. Ab diesem Zeitpunkt rechnen sie 10 Jahre drauf für die Zinsfestschreibung und dann noch mal ein halbes Jahr Kündigungsfrist, das ist ihr Stichtag der frühstmöglichen Ablösung.

    Wann sie kündigen ist dabei völlig unwichtig, Fakt ist, es muss ein halbes Jahr vor dem datum 10 Jahre ab Vollauszahlung sein, denn ab dann beginnt die Kündigungsfrist. Sprechen sie die Kündigung zB. 2 Monate nach dem Tag 10 Jahre nach Vollauszahlung aus, haben sie 2 Monate verschenkt, insofern jetzt schon Kündigung aussprechen und möglicherweise Zinssatz schon jetzt sichern.

  5. Avatar von Narrator
    Narrator ist offline

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    Standard AW: Pfandbriefindeckungnahme

    Wie es noelmaxim geschrieben hat kenne ich es auch nur...