Der Wagen wurde als Tageszulassung/Vorführfahrzeug mit Haltefrist von drei Monaten gekauft. Diese Haltefrist läuft noch bis 29.10.2015.
Unter Ziffer 21 im Fahrzeugschein ist der Vermerk "Selbstfahrermietfahrzeug" eingetragen. Und genau dieser Eintrag macht Probleme:
Die gängigen KFZ-Versicherungen wollen den Wagen nicht versichern, obwohl er ja nur von zwei Personen gefahren werden soll.
Das Autohaus stellte es als normalen Vorgang dar, für dieses Fahrzeug einen sogenannten EVB-Nummerntausch vorzunehmen. Dem ist aber nicht so.
Der Wagen wurde bereits gezahlt und wir fahren ihn bereits, den Kaufvertrag erhalten wir aber erst in drei Monaten, den KFZ-Brief sollten wir vorher bekommen, aber wegen der Versicherungssache eben nicht.
Weiß hier jemand Rat?
Die Versicherer tun sich sehr schwer, ein einzelnes Selbstfahrvermietfahrzeug zu versichern. Im Regelfall wird das überhaupt nicht funktionieren. Und den Versicherer interessiert in diesem Fall erst einmal, was der im Fahrzeugbrief angegebene Verwendungszweck ist.
Ich gehe einmal davon aus, dass Ihr für das Auto eine Zulassung als PKW zur Eigenverwendung anstrebt.
Ihr müsst Euch also einen Vermittler oder Makler suchen, der einem Versicherer das Problem glaubhaft rüberbringen kann. Der Versicherer wird vermutlich per Frist einen Änderung des im Fahrzeugbrief vermerkten Verwendungszweckes verlangen. Wird die Frist nicht eingehalten, kommt der extrem teure Unternehmenstarif für ein Selbstfahrvermietfahrzeug per Zulassung auf Euch zu.
Das muss also verhandelt werden, und das werdet Ihr vermutlich nur über einen Makler/Vertreter hinbekommen.
Hallo katalog49,
vielen Dank für die Antwort.
Insbesondere die Bestätigung, dass es eben nicht so einfach ist, ein solches Fahrzeug als Otto Normalverbraucher zu versichern. Das wurde nämlich vom Autohaus so dargestellt und ich kam mir schon vor wie der letzte Vollidiot Schön zu wissen, dass es nicht so ist ...
Schöne Grüße