Vorfälligkeitsentschädigung: Welche Kosten??

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  1. Avatar von vocaris
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    Standard Vorfälligkeitsentschädigung: Welche Kosten??

    Aufgrund der Übernahme des 1/2 Hausanteils meiner Ehefrau wollen wir unseren gemeinsamen Kreditvertrag bei der DB kündigen.
    Dafür habe ich mir jetzt die Vorfälligkeitsentschädigung etc. berechnen lassen.
    Dort wurde neben der Vorfälligkeitsentschädigung (brutto) noch 40,95€ Abschlag für ersparte Verwaltungskosten sowie 125,98€ Abschlag für entfallendes Risiko ABGEZOGEN. Aber am Ende 250,00€ Bearbeitungsgebühr aufgeschlagen.
    Ist diese Gebühr rechtens?
    Dazu kämen ja dann noch die umgelegten Kosten für die Grundschuldabtretungskosten (Notar & Grundbuchamt).
    Darf die Bank denn zusätzlich diese "Bearbeitungsgebühr" erheben?

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung: Welche Kosten??

    Jede Kostennote sollte auch neutral aus Sicht der DB nachvollziehbar sein. Die Gebühren stehen doch sicherlich im Kleingedruckten der DB:

  3. Avatar von guest
    guest ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung: Welche Kosten??

    Die Bank macht hier den "Schaden" daraus geltend, dass ein Vertrag vorzeitig gekündigt / beendet wird.

    Sie verliert Zinsen, die Ihr nun nicht bezahlt, "gewinnt" beim Risiko und der Überwachung (beides entfällt ja). Und wer soll die Bearbeitung der Abwicklung der vorzeitigen Vertragsbeendung bezahlen? Natürlich könnte man versuchen beim JobCenter hierfür einen Praktikanten zu bekommen, doch auch dieser würde Geld kosten (Strom, PC-Nutzung usw. - Einarbeitung einmal gar nicht erwähnt). Um diese entstehenden Kosten herum zu kommen, muss einem also noch etwas besseres einfallen. Vielleicht kann es der Hartz IV-Bezieher als Praktikant in seiner eigenen Wohnung mit eigenem Strom, eigenen Programmen etc. machen. Damit kann man dann sicherlich argumentieren um die 250 Euro einsparen zu können. Ansonsten könnte man aber auch eine Aufschlüsselung der Gebühr nachfragen - sofern diese nicht im Vertrag oder den AGB (Preisverzeichnis) geregelt ist.

    Viel Erfolg

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