Ich wohne mit meiner langjährigen Partnerin in einem Haus. Baujahr 2007. Wir sind nicht verheiratet. Im Grundbuch bin nur ich eingetragen. Nächstes Jahr steht die Anschlussfinanzierung an. Ich würde dann meine Partnerin gerne mit in das Grundbuch mit eintragen lassen. Das würde aber sicherlich eine saftige Schenkungssteuer bedeuten. Aber da das Haus noch lange nicht abbezahlt ist würde meine Partnerim im Grunde genommen aber nur Schulden übernehmen. Wäre dann eine Schenkungssteuer überhaupt fällig? Wie sieht es das Finanzamt?
Es ist aber auch möglich, dass Sie 50% Grundbuchanteil an die Lebensgefährtin überschreiben o h n e etwas am Darlehen zu machen.
Darlehensnehmer alleine würden Sie weiterhin bleiben wenn erwünscht.
Aber wenn ich 50 Prozent am Grunbuchanteil überschreibe, dann ist doch aber Schenkungssteuer fällig, oder? Der Kreditvertrag läuft auch nur auf mich. Hatte ich nicht mit angegeben.
Ja, berechnet nach der Steuerklasse 3 (nicht mit Steuerklasse 3!) mit 30 %, wobei es einen Freibetrag von 20.000 Euro gibt.
Warum wollen sie denn schenken? Wird die Partnerin dann Mitdarlehnsnehmerin bei der Anschlussfinanzierung? Warum kein Wohnrecht?
Wert der Immobilie setzen sie ins Verhältnis zu der derzeitigen Schuld, von der Differnz dürfte der 50%ige Anteil die Grundlage für die anfallende Schenkungssteuer sein.
Warum verkaufen sie ihr den hälftigen Anteil (also den tatsächlichen Wert nach Abzug der Valuta) nicht? Wichtig wäre zu wissen wie hoch der derzeitige Verkehrswert der Immobilie ist und wleche Darlehensvaluta dem derzeit entgegen steht.
Also ich will jetzt hier nicht den Spielverderber spielen oder Moralapostel, aber denke über eins nach.
Du schenkst Ihr 50% bleibst aber alleiniger Kreditnehmer. Wenn ihr euch trennt (kann alles mal passieren) hat Sie 50% der Immobilie die du Ihr abkaufen musst oder was auch immer.
Du hast 50% der immobilie aber 100% der Schulden. Würde sowas nur machen, wenn man auch den jenigen zum gleichen Anteil ins Darlehn mit aufnimmt.
Soll nur ein kleiner denk anstoß sein.
Sie soll ja mit in den Kredit um einen günstigeren Zins zu bekommen. Aber genau da liegt das Problem, da dann die Schenkungssteuer fällig wird, wenn sie mit im Grundbuch steht. Ich denke, die Bank wird sie als zusätzlichen Kreditnehmer nur akzeptieren, wenn sie mit im Grundbuch steht. Oder sehe ich das falsch?
Seit wann wird ein Kredit bei 2 Darlehensnehmern günstiger und warum muss sie Eigentümerin sein/werden wenn sie Darlehensnehmer wird? Reicht da nicht ein Wohnrecht aus wenn sie schon Darlehensnehmer werden soll?
Ich dachte immer, wenn zwei Einkommen vorhanden sind, dass durch die höhere Bonität der Zinsatz sinkt. Und durch ein zweites, annerkanntes Einkommen auch eine höhere Tilgung möglich ist.
Das mit dem Wohnrecht - da muss ich mich nochmal erkundigen.
Bei den wenigsten Banken nimmt die Bonität noch Einfluss auf die Kondition.
Natürlich lässt ein größeres Einkommen auch eine erhöhte Tilgung zu, dafür dass das von Nöten wird müsste sie aber mit der gewählten und gewünschten Zins-, und Tilgungsrate schon aus einer psoitiven Haushaltsberechnung bei der Bank rausfallen. Das wiederum lässt sich nur ermitteln, wenn weitere Daten bekannt wären.
Tieto, nennen sie uns doch einfach mal den Wert der Immobilie und die derzeitige Valuta des Kredites, möglichweise müssen wir hier gar nicht so rumspekulieren, bzw.lohnt sich die ganze Diskussion nicht, weil gar keine Schenkungssteuer anfällt. Erst wenn die Immobilie einen um 40.000 Euro größeren Wert als die derzeitigen Restschulden hat fällt überhaupt ein Cent Schenkungssteuer an und wenn die Differenz wesentlich größer ist, dann verkaufen sie doch einfach eine Hälfte an ihre Partnerin, das macht dann 5 oder 6% Grunderwerbssteuer aus und den Wert müssen sie dann - um zu schauen was günstiger ist - dem Wert entgegen setzen, der sich aus folgendem ergibt:
Differenz Verkehrswert zur Valuta, von dieser Summe 50 % (das ist der geschenkte Anteil), davon 20.000 Euro Freibetrag abziehen und das was übrig bleibt mal 30 % Schenkungssteuer.
Genau genommen können sie die Aufteilung der Anteile an dem Haus auch anders regeln als hälftig, nämlich so, dass ihr nur der Anteil gehört, den sie aus der Restvaluta hälftig mit übernimmt, entsprechend bleiben die Vermögenswerte (Differenz aus VW zur Valuta) ihre Anteile und sie erwirbt nur nicht getilgte Anteile, dass dann wie oben beschrieben mit der Grunderwerssteuer.
Wenn ihre Partnerin aber die Jahre mit bezahlt hat und deshalb auch getilgte Anteile bekommen soll, dann müssen sie schenken, aber auch hier kann - wie ebenfalls oben beschrieben - der Erwerb günstiger sein. Beurteilen kann man das nur, wenn sie uns den Verkehrswert und die Valuta des Darlehens hier benennen.
Die Bank hat den Verkehrswert der neu erbauten Immobilie inclusive Grundstück mit 187000 Euro brechnet. Davon müssen nächstes Jahr 125000 anschlussfinanziert werden, bei einem monatlichen Gesamteinkommen von 4000 Euro netto. Das soll dann innerhalb von 10 Jahren vollgetilgt werden.
Die Thematik ist komplexer als von mir eben oberflächlich dargestellt in dem Beitrag, darum gebe ich lieber die Empfehlung, einen Steuerberater hinzu zuziehen, denn alleine die Grundlage, nämlich der geschenkte Wert ist nicht einfach zu ermitteln und hier bewerten bzw. agieren die Finanzverwaltungen in den Ländern auf die Vorgaben der Schenker unterschiedlich, zu dem ist dem Gesetzgeber durch das BVerfG aufgegeben worden, das neue Regelungen geschaffen werden sollen, da die geltenden gesetzlichen Regelungen schon 2007 für verfassungswidrig erklärt worden sind.
Also hier wirklich lieber einen Fachmann aufsuchen.