unsere 10 jährige Zinsbindung von 4% läuft noch bis 30.04.2019.
Eine vorzeitige Ablösung ist lt. Bank nicht möglich außer bei Verkauf.
Wenn man jetzt die Tilgung, die ich ändern kann, auf max. 10% statt 3,5% hochschraubt und
den höheren Abtrag mit neuen "günstigerem" Geld welches ich zu 2% bekommen kann, abtrage,
kann sich das rechnen?
Es fehlen einfach mehr Details auch vom Volumen und überhaupt der Machbarkeit ob laut Vertrag die Tilgungssätze verändert werden können. Jedoch wie verhält es sich mit den Gesamtkosten (Grundschuldsicherung)
Und das neue Darlehen müssen Sie doch auch zurückzahlen.
Hier hat es gerade 50 Grad auf dem Balkon deswegen verschieben Sie vielleicht Antworten auf morgen. Doch eigentlich macht so etwas doch aufgrund der Gesamtkostensituation keinen Sinn...
Hier noch ein paar Randdaten.
Also Immowert 175.000€
Aktuelle Restschuld ~83300€.
Restschuld am Ende der jetzigen Zinsbindung 30.04.2019 um die 63000€ mit aktueller Tilgung von 3,5%, entspricht einer Rate von 687,50€/ Monat.
Keine weitere Beleihung mehr.
Tilgungssatz darf ich 2x verändern max. 10%. Sondertilgung von 5% / Jahr wäre auch noch möglich, bisher nie genutzt.
Der Ursprungsgedanke war eigentlich das wir noch unserer Dachboden in Eigenregie ausbauen wollen. Aber warum nicht mehr Geld nehmen, wenns "billiger" wird.
Für jede Hilfe dankbar, falls noch was fehlt bitte kurz Bescheid geben.
wenn der Kreditbetrag von 2009 ist wäre zu prüfen, in wie weit der Lauf der Widerrufsbelehrung nie begonnen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verbessert die Verhandlungsposition der Bank gegenüber bezüglich einer vorzeitigen Umschuldung oder einem vorzeitigem Ausstieg aus dem Darlehen.
Zurück zu Ursprungsfrage.
Wie rechnet man sowas?
Klar habe ich bei höherer Tilgung eine geringere Restschuld, aber was muß man hier vergleichen?
Nur die zusätzlichen Zinsaufwände?
Wird denn überhaupt ein (nachrangiges) Darlehn von "einer Bank" zu den 2% gewährt? Verlangt hier die Bank nicht den ersten Rang? - Das wäre zunächst noch zu klären, ohne dem fällt das gesamte Gerüst zusammen.
Eine Tilgungserhöhung (plus Sondertilgung) kann man sicher machen (wenn es der Vertrag vorsieht). Wenn man von der "neuen Bank" die 83.300 Euro erhält und dann aufs Tagesgeldkonto legt und hiervon jeweils die neuen Zins- und Tilgungsbeträge bezahlt, zahlt man weiterhin auf die 83.300 Euro (die jedoch 6,5% p. a. schneller sinken) die vollen Zinsen, hier ist also der gesparte Zins auf diese 6,5% (+5% Sondertilgung) zu errechnen. Dagegen ist der komplette neue Darlehnsbetrag zu verzinsen. Auch wenn dieser (fast) zinslos auf dem Tagesgeldkonto liegt. Die anfängliche Schuld beträgt nun mal 2*83.300 Euro (166.600 Euro).
Bevor man sich hier die Arbeit mit der Errechnung macht, sollte aber geklärt sein, ob die neue Bank zu 2% mit dem 2. Rang zufrieden ist.