Kann der Arbeitgeber in der Ausbildung Überstunden anordnen?
Unser Sohn ist im ersten Ausbildungsjahr bei einem Goldschmied tätig. Er geht gerne dorthin und macht seine Arbeit auch sehr gut.
In den letzten Wochen ist es allerdings häufiger vorgekommen, dass der Chef von ihm verlangt hat, länger zu bleiben, damit bestimmte Auftragsarbeiten
noch fertiggestellt werden konnten.
Meistens handelt es sich hier um die Reinigung von Uhren und ähnlichen Tätigkeiten. Vom Alter her ist das sicher kein Problem,
da unser Sohn über 18 ist und auch länger arbeiten darf.
Aber genießt er in der Ausbildung nicht auch noch einen gewissen Schutz?
Schließlich ist er keine vollwertige Arbeitskraft und muss ja auch noch einige Dinge für die Schule erledigen.
AW: Kann der Arbeitgeber in der Ausbildung Überstunden anordnen?
Ja, aber ....
§17 Abs. 3 des BBIG besagt: „Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.“
Muß er denn nach der Berufsschule immer noch in den Betrieb? Diese gewährte Freizeit ist ggf. anzurechnen.
AW: Kann der Arbeitgeber in der Ausbildung Überstunden anordnen?
Von den meisten Bekannten, die eine Ausbildung machen, oder hinter sich haben, habe ich das Gleiche gehört. Leider ist es möglich und man kann grundsätzlich nichts dagegen tun. Aber wenn man an einen netten Ausbilder gerät, dann passiert das schon nicht so oft oder sogar gar nicht!