Unrechtmäßig eingezogene BEiträge werden nicht so einfach zurückerstatten, was tun ?
Hallo,
ich habe meine Haftpflichtversicherung bei meiner Versicherung ordnungsgemäß gekündigt. Kündigungsunterlagen und Bestätigung liegen vor.
Da ich noch andere Versicherungen dort habe ist mir nicht aufgefallen das der Betrag weiterhin abgebucht wird.
Als ich das feststellte habe ich sofort bei der Versicherung angerufen , die nette Dame teilte mir auch mit das mein Vertrag gekündigt ist und sie sich nicht erklären kann wieso noch Geld abgebucht wird. Sie wird aber alles stoppen und die Beiträge zurück erstatten.
Weit gefehlt.
Das Geld wurde weiterhin abgebucht, also gleich wieder angerufen , jetzt jemand anderen am Telefon gehabt ( Namen sind bekannt) . Jetzt war es nicht mehr klar das die Versicherung gekündigt war / ist. Man würde sich umgehend bei mir melden, das hat man auch. Ich habe den Fall also erneut geschildert und einen Kontoauszug mit der Versicherungsnummer zugeschickt.
Ich habe dann den Sachbearbeiter voll gespammt um eine Antwort zu bekommen, keine Chance.
Also erneut zum Hörer gegriffen und wieder angerufen. Wieder der Hinweis auf Rückruf, was auch passiert : Wieder die gleiche Leier erzählt mit dem Hinweis auf den Sachbearbeiter, wieder Kontoauszug zugeschickt, wieder wir melden uns.
Jetzt kommt es:
Man hat mich angerufen, Ja dieser Vertrag der dort auf dem Kontoauszug steht ist gar nicht meiner !!!!!! Cool oder ???
Gut habe ich gesagt dann ist ja alles klar , oder ?!?
So schnell ja nun auch wieder nicht.
Jetzt kam die Frage: Kenn sie einen Herrn XXXXX ? Ja den kenne ich. Er heißt aber ganz anders, nicht wie ich !!!
Ja das wäre der Vertrag von Herrn XXXXXX und nicht ihrer und ob ich mich nicht mit Herrn XXXXXX einigen könnte.
Das habe ich ganz klar verneint und abgelehnt.
Was geht mich das an, das soll nicht mein Problem sein.
Ich kenne Herrn XXXXX aber sehr gut und habe ihn mal gefragt ob er den auch Beiträge an die Versicherung zahlt ?
JA , das macht er zwar unter einen ganz anderen Nummer aber er zahlt.
Jetzt bekomme ich ein Schreiben von der Versicherung wo drin mir mitgeteilt wird:
Wir haben den Einzug gestoppt ( wie großzügig ).
Eine Rückerstattung wird aber erst nach einer erfolgten Stellungnahme durch Herrn XXXX erfolgen.
Ich halte das für Zeit Schinderei der Versicherung !
Ich wollte jetzt der Versicherung in einem Schreiben eine Frist setzten bis wann sie mir die zu Unrecht eingezogenen Beiträge nebst Verzinsung zurrück überweisen sollen.
Welchen Zins ist da üblich ?? Ich habe da was von 8% über dem Marktüblichen gelesen !?
Des weiteren fordere ich die Versicherung auf die von mir unterschriebenen Verträge zuzuschicken.
Kann man das machen oder muss ich abwarten bis sich die Herren der Versicherung bewegen !?!
AW: Unrechtmäßig eingezogene BEiträge werden nicht so einfach zurückerstatten, was tu
Da mit der Kündigung des Vertrages die Genehmigung zur Abbuchung erloschen ist, gilt hier die 13-Monatsfrist. Diese Frist gilt deswegen, weil unrechtmäßig abgebucht wurde. Du musst das allerdings Deiner Bank wohl erklären, am besten also mit der Kündigungsbestätigung des Versicherers.
Eine kleine Anmerkung:
Der Versicherer hat das Problem, dass bei einer Rücküberweisung der überzahlten Beiträge trotzdem weiterhin die Möglichkeit des Rückrufs besteht. Also, Geld zurückbekommen und dann noch einmal zurückholen. Deswegen warten die manchmal die bekannte 8-Wochenfrist, die hier allerdings nicht zieht, ab.
Das kann ich mir bei Dir allerdings kaum vorstellen, da Du ja weiterhin Kunde bei denen bist.
Trotzdem solltest Du fairerweise den Versicherer informieren, dass Du die Beiträge zurückholst.
AW: Unrechtmäßig eingezogene BEiträge werden nicht so einfach zurückerstatten, was tu
Wenn Dir die ganze Sache mit den Kasperle aus dem Kundenservicecenter (Callcenter) so sehr nachgeht, dann verfasse ein ordentliches Schreiben, Berichte sachlich und hänge deine Nachweise mit an und sende dies als Vorstandsbeschwerde an das entsprechende Unternehmen. Dann landet dein Anliegen/Beschwerde auch direkt bei einem fachkundigen Mitarbeiter mit entsprechenden Rechten im Unternehmen um so einen Vorgang komplett abwickeln zu können.
Anders geht´s manchmal leider nicht....