Mal angenommen der Mann ist als Angestellter in deer PKV versichert.
Wenn dieser nun ein oder zwei Monate in Elternzeit geht und somit auf 12 Monate gerechnet somit , unter die Bemessungsgrenze fällt, kann er dann zurück in die GKV?
Wenn du am Ende des Jahres weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 54.900€ verdient hast besteht die Möglichkeit. Es wird aber einen Grund haben warum du in der PKV bist.
M.E. Nein. Erst wenn nach der Elternzeit das Einkommen absehbar (z.B. durch Teilzeit o.ä.) unter die JAEG fällt, tritt Versicherungspflicht in der GKV ein. Durch eine kurzfristige "Unterbrechung" ändert sich am Status der Versicherungsfreiheit nichts. Siehe auch hier (Punkt 3.1 ff): https://www.tk.de/centaurus/servlet/...gsfreiheit.pdf