Zurück in GKV während/nach Elternzeit

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  1. Avatar von Steve
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    Standard Zurück in GKV während/nach Elternzeit

    Mal angenommen der Mann ist als Angestellter in deer PKV versichert.
    Wenn dieser nun ein oder zwei Monate in Elternzeit geht und somit auf 12 Monate gerechnet somit , unter die Bemessungsgrenze fällt, kann er dann zurück in die GKV?

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Zurück in GKV während/nach Elternzeit

    Wenn du am Ende des Jahres weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 54.900€ verdient hast besteht die Möglichkeit. Es wird aber einen Grund haben warum du in der PKV bist.

  3. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Zurück in GKV während/nach Elternzeit

    doppelter Beitrag

  4. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Zurück in GKV während/nach Elternzeit

    M.E. Nein. Erst wenn nach der Elternzeit das Einkommen absehbar (z.B. durch Teilzeit o.ä.) unter die JAEG fällt, tritt Versicherungspflicht in der GKV ein. Durch eine kurzfristige "Unterbrechung" ändert sich am Status der Versicherungsfreiheit nichts. Siehe auch hier (Punkt 3.1 ff): https://www.tk.de/centaurus/servlet/...gsfreiheit.pdf

  5. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Zurück in GKV während/nach Elternzeit

    Zitat Zitat von titan1981
    Wenn du am Ende des Jahres weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 54.900€ verdient hast besteht die Möglichkeit.
    Falsch, m.E. muss auch zukünftig ein Einkommen unter der JAEG gegeben sein, wodurch auch immer.

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