vor genau einem Monat (in der Nacht vom 02.07 auf den 03.07.) wurde versucht mein Auto zu stehlen. Die Einbrecher sind durch das Schloss auf der Fahrerseite in das Auto eingebrochen und haben versucht das Zündschloss zu knacken, was Ihnen zum Glück nicht gelungen ist.
Nun zum eigentlichen Problem: Am 03.07. wurde mein Auto abgeschleppt, da das Zündschloss "überdreht" ist, ich das Auto also weder starten noch bewegen kann. Seit dem 03.07. steht mein Auto bei einer Ford Werkstatt in der Nähe welche durch meine Versicherung vorgegeben wurde.
Leider habe ich bis heute keine Info bekommen wann das Auto fertig wird. Aussage vom Autohaus war immer: "Teile sind bestellt aber wann die kommen und eingebaut werden ist noch unklar.."
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Ich würde gerne Nutzungsausfall bei meiner Versicherung geltend machen, da ich seit über einem Monat anderweitig (Bus/Bahn) zur Arbeit kommen muss. Ich habe schon gelesen, dass bei einem kompletten Diebstahl des Fahrzeugs kein Nutzungsausfall gewährt wird. Habe ich in meinem Fall eine Chance Nutzungsausfall von meiner Versicherung zu bekommen, da ich selbst nicht für den Unfall verantwortlich bin und ja auch der Nutzungswille besteht.
Oder wird es daran scheitern, dass der Täter nicht bekannt ist und meine Versicherung daher den Nutzungsausfall ablehnen wird?
Ich habe eine Vollkaskoversicherung mit Autoschutzbrief bei der VGH.
Daten zu meinem Auto Skoda Octavia BJ 2008 105PS Diesel ca. 70.000 km Falls ja, in welcher Höhe kann ich Nutzungsausfall von meiner Versicherung bekommen?
wenn du in der Versicherungspolice angegeben ist das du den Wagen zur Privaten- und Arbeitswegfahrten nutzen tust. Dann kannst du die Kosten für die Bahn oder Ersatzfahrzeug einreichen. Es kommt nur drauf an was Kostet die Reparatur, lohnt es sich evtl. wegen Selbstbeteiligung, diese Selbst zuzahlen? Du musst ja auch bedenken das du in den Prozenten steigen wirst. Es sei denn du hast die Klausel drin das ein Unfall frei ist...
Einen direkten Nutzungsausfall in einer Pauschalsumme wirst du nicht bekommen.
wenn du in der Versicherungspolice angegeben ist das du den Wagen zur Privaten- und Arbeitswegfahrten nutzen tust. Dann kannst du die Kosten für die Bahn oder Ersatzfahrzeug einreichen. Es kommt nur drauf an was Kostet die Reparatur, lohnt es sich evtl. wegen Selbstbeteiligung, diese Selbst zuzahlen? Du musst ja auch bedenken das du in den Prozenten steigen wirst. Es sei denn du hast die Klausel drin das ein Unfall frei ist...
Einen direkten Nutzungsausfall in einer Pauschalsumme wirst du nicht bekommen.
Entschuldigung. Aber wenn man derart wenig von der Kfz-Versicherung versteht, sollte man wohl auf derartige Ratschläge und Kommentare verzichten.
Abgesehen davon, dass es wohl kaum eine Klausel gibt, dass bei einer privaten Nutzung oder der Fahrt zur Arbeitsstelle im Falle eines längeren Werkstattaufenthaltes die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel erstattet werden, ist wohl kaum zu vermuten, dass der Fragesteller aufgrund eines Teilkaskoschadens seinen Schadenfreiheitsrabatt verliert.
Sehr merkwürdig warum ich bei meinen Fahrzeug, Einbruch das dann bekommen habe. Wahrscheinlich hatte die Versicherung auch keine Ahnung... Was stimmt ist mit den Prozenten da habe ich einen Fehler gemacht, dies gilt ja nur wenn man Selbst was verursacht hat. Des weiten gibt es diese Angabe schon wie wird das Fahrzeug genutzt ;-)
Was stimmt ist mit den Prozenten da habe ich einen Fehler gemacht, dies gilt ja nur wenn man Selbst was verursacht hat.
Nö,"Prozente" gibt es auch in der Vollkaskoversicherung.Da muss man nicht zwingend "etwas selbst verursacht haben",da die Vollkasko auch bei Schäden durch Vandalismus greift.In diesem Fall sollte man dann sogar tunlichst nicht etwas selbst verursacht haben,sonst gibt es einen Ausschluss vom Einschluss.
Nö,"Prozente" gibt es auch in der Vollkaskoversicherung.Da muss man nicht zwingend "etwas selbst verursacht haben",da die Vollkasko auch bei Schäden durch Vandalismus greift.In diesem Fall sollte man dann sogar tunlichst nicht etwas selbst verursacht haben,sonst gibt es einen Ausschluss vom Einschluss.
Bei der Schadenschilderung "versuchter Fahrzeugdiebstahl" handelt es sich um einen Teilkaskoschaden. Das hat mit Vandalismus (Gott sei Dank) nichts zu tun. Das Schlüsselüberdrehen steht im unmittelbarem Zusammenhang zum Diebstahlsversuch. Wären die Sitze noch aufgeschlitzt worden, hätte dafür nur die Vollkasko, soweit vorhanden, SFR-belastend geleistet.
Einfach mal lesen,worauf sich mein Posting bezieht.Welche Schadenereignisse von der Voll- bzw. Teilkaskoversicherung erfasst werden,ist mir durchaus geläufig.
Einfach mal lesen,worauf sich mein Posting bezieht.Welche Schadenereignisse von der Voll- bzw. Teilkaskoversicherung erfasst werden,ist mir durchaus geläufig.
Warum sollte ich den Bezug nicht lesen. Es handelte sich nicht um Kritik, sondern um eine Ergänzung für den Fragesteller.