ich bin neu hier im Forum und hätte gewusst, ob jemand mit der iphone-App "VFE-Rechner" Erfahrung hat? Es geht um die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Mich würde interessieren, ob es sich lohnt, den Euro zu investieren. Vielen Dank.
Das wird ihm bewusst sein, dass eine IPhone App kein verbindliches Ergebnis auswirft.
@martin.schmidt Ich habe den Rechner von Interhyp https://www.interhyp.de/interhyp/serv...ator&STYLE=b2c schon ein paar mal benutzt. Kostet nichts und die Werte kommen (bei richtigen Angaben) relativ nah an die real berechneten Werte ran.
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Rückmeldungen. Natürlich ist mir klar, dass verbindlich nur die Aussage meiner Bank ist. Mir ist aber Transparenz und Kontrolle wichtig ;-)
Den Rechner der Interh. habe ich ausprobiert, nur leider berücksichtigt der keine Sondertilgungen. Habe danach den von f-m-h gefunden. Der deckt zumindest die Sondertilgungen ab.
Jedenfalls habe ich schlussendlich den Euro für die App VFE-Rechner investiert und bin sehr zufrieden damit, da ich damit komfortabel direkt auf dem Telefon rechnen kann. Ich kann die Optionsrechte erfassen und die sonstigen "Parameter" meiner Bank. "Leider" sind die Ergebnisse nah beieinander - ich meine jetzt Bank und iPhone-Ergebnis, so dass ich wenig Spielraum für Nachverhandlungen hatte :-(
Der Erfolg der Nachverhandlung ist natürlich ungewiss - habe da keine Erfahrung.
Aber wenn ich z.B. meine Immobilie über meine Hausbank (=Volksbank vor Ort) verkaufen lasse und belegen kann, dass die Bank in ihrer Berechnung der VFE am oberen Ende des Spielraums unterwegs ist, dann erwarte ich schon entgegenkommen.
Mein Plan war, dem Bankberater direkt auf dem iphone zeigen können, dass in der Berechnung der Bank noch Spielraum vorhanden ist.
Es ist doch allgemein bekannt, dass Banken in DE die höchsten VFEen einkassieren im Vgl. zu europäischen Ländern. Es soll Urteile geben, wo eine VFE als zu hoch abgeurteilt wurde, leider habe ich kein Az. dazu. Viele Banken tendieren z.B. dazu, die mindernde Wirkung von Sondertilgungsoptionen außer Acht zu lassen. Es ist übrigens unerheblich, ob der Kunde von der Sondertilgungsoption Gebrauch gemacht hat oder nicht, denn es geht darum, dass die Bank zum Vertragsschluss bereits das "Risiko" einkalkulieren musste, dass der Kunde sondertilgt, und zwar mit dem maximal vertraglich Vereinbarten.
Übrigens: Es gibt Kunden, die ihr Haus verkauft, ihre Restschuld beglichen und eine VFE gezahlt haben. Im Nachhinein stellten sie fest, dass die Widerrufsbelehrung in ihrem Vertrag rechtsfehlerhaft war, weshalb sie auch noch Jahre nach Abschluss den Vertrag widerrufen können, sogar nach Begleichung der Restschuld, da die Widerrufsfrist (üblicherweise 2 Wochen) nie zu laufen begonnen hat. Entsprechende Hinweise zum sog. "Widerrufsjoker" finden sich zahlreich hier im Forum und sonst im Internet und anderen Medien. Evtl. ist das eine Option, die VFE zu reduzieren (Verhandlungssache mit der Bank mit dem "Widerrufsjoker" im Rücken) oder über eine komplette Rückabwicklung noch mehr herauszuholen (fast immer nur gerichtlich möglich). Einige mögen jetzt den Kopf schütteln und den Moral-Apostel spielen, aber das muss schlussendlich jeder Kunde selbst für sich entscheiden. Wie auch immer - viel Erfolg!
Interessant ist auch, dass die Rechner der Interhyp und von fmh zu doch relevant unterschiedlichen Resultaten kommen, zumindest bei meinen Berechnungen.
Wie sieht die iPhone-App im Vgl. mit den beiden Rechnern aus?
Unabhängig von möglicherweise verschiedenen Algorithmen muss bereits der Umstand, dass interhyp keine Sondertilgungen berücksichtigt, zu ganz unterschiedlichem Ergebnis führen.
Da viele Banken ST standardmäßig anbieten, ist der interhyp-Rechner zumindest für diese Fälle gänzlich ungeeignet.
Hast du mal den ING-DiBa - Rechner probiert? Da kommen jedes Mal unglaublich niedrige Werte heraus.
Als wollte die DiBa ihre Kunden zur vorzeitigen Rückzahlung ermuntern!
Aber auch diese Ergebnisse entsprechen mit Sicherheit nicht den rechtlichen Vorgaben des BGH.
Die DiBa berücksichtigt zwar ST, nimmt bei der Tilgung aber nur 5% an, während die Darlehensverträge nach Wahl des DN bis zu 10% vorsehen.
Nach der Rechtsprechung sind jedoch immer die für den Kunden günstigsten Varianten zu wählen, selbst wenn er diese in der Vergangenheit nicht in Anspruch genommen hat.
Danke, Harley, dass hatte ich vergessen zu erwähnen. Was ich von dir nun auch gelernt habe, ist die Tatsache, dass selbst der maximale Tilgungssatz maßgeblich ist. Die DiBa hatte mir letztes Jahr eine sehr niedrige VFE ausgerechnet, jedoch "unverbindlich", dafür aber auch ohne Gebühren, die - wenn ich es richtig erinnere - bei der DiBa 300€ betragen können.
Die DiBa hatte mir letztes Jahr eine sehr niedrige VFE ausgerechnet, jedoch "unverbindlich", dafür aber auch ohne Gebühren, die - wenn ich es richtig erinnere - bei der DiBa 300€ betragen können.
Aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis ergibt sich das so nicht. Aber da gibt es eine Generalklausel, dass sie ein angemessenes Entgelt für Leistungen erheben dürfen, die üblicherweise nicht kostenlos erbracht werden. Vielleicht meinen sie damit die 300€ rechtfertigen zu können.
Ich meine aber mal ein Urteil gelesen zu haben, dass für die Berechnung der VFE gar keine Kosten in Rechnung zu stellen wären, weil es sich um eine Leistung im ausschließlichen Interesse des DG handelt. Ich weiß aber nicht mehr wo ich das gelesen habe.
Danke euch beiden für eure Antworten. Die VFEs liegen ja dicht beieinander. Statt des Rechners der Interhyp bietet sich in der Tat der Rechner der ING-DiBa an, wo sich Sondertilgungen berücksichtigt werden.
ING-DiBa und Interhyp gehören beide derselben niederländischen Bank ING.