Kapitalerträge aus Fondssparen jährlich versteuern?

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  1. Avatar von einberliner
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    Standard Kapitalerträge aus Fondssparen jährlich versteuern?

    Hallo,

    ich bin leider noch sehr unbedarft was Anlagen und steuerrechtliche Dinge angeht, aber ich werde demnächst das Fondsparen beginnen und mache mir nun Gedanken über die steuerlichen Implikationen.

    Ich habe herausgefunden, dass ich einen Steuerfreistellungsauftrag bei meiner Bank ausfüllen kann, mit dem ich dann bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei Gewinn aus meinen Kapitalanlagen ziehen darf.

    Meine Fragen:
    Wenn ich mir den Jahresgewinn gar nicht auszahlen lasse sondern direkt weiter von dem Berater in Fonds anlegen lasse, muss ich dann darauf trotzdem steuern zahlen? Oder geht es nur um den Gewinn, den ich mir IRGENDWANN wirklich AUSZAHLEN lasse (also z.B. nach 10 Jahren)?

    Falls es die zweite Variante ist: Wäre es klüger (und legal), sich jedes Jahr den Gewinn auszahlen zu lassen (bis zu 801 Euro) und dann direkt wieder anzulegen, um so quasi eine Besteuerung (nach z.B. 10 Jahren) zu minimieren?

    Was sollte ich noch beachten?

    Danke schon mal und Grüße aus Berlin!

  2. Avatar von Cici
    Cici ist offline

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    Standard AW: Kapitalerträge aus Fondssparen jährlich versteuern?

    Zitat Zitat von einberliner
    Wenn ich mir den Jahresgewinn gar nicht auszahlen lasse sondern direkt weiter von dem Berater in Fonds anlegen lasse, muss ich dann darauf trotzdem steuern zahlen? Oder geht es nur um den Gewinn, den ich mir IRGENDWANN wirklich AUSZAHLEN lasse (also z.B. nach 10 Jahren)?
    Die Besteuerung hängt bei Fonds stark von dem konkreten Fonds ab. Wenn du deinen Fonds nur kaufst und liegen lässt, musst du die Kurssteigerungen überhaupt nicht versteueren, der Kursgewinn wird nämlich erst beim Verkauf pauschal mit der Abgeltungssteuer besteuert (natürlich nur, wenn es über dem Pauschbetrag liegt).

    Anders sieht die Sache mit den Gewinnen des Fonds aus. Wenn dein Fonds Zinsen/Dividenden ausschüttet, werden die auch direkt mit der Abgeltungssteuer besteuert, also regelmäßig. Komplizierter wird es, wenn der Fonds die Gewinne nicht (vollständig) ausschüttet, sondern (teil)thesauriert, also direkt wieder in neue Anteile steckt. Bei inländischen Fonds ist das unkompliziert, da wird dann auch erst beim Verkauf besteuert. Bei ausländischen Fonds musst du diese Thesaurierungen dann jährlich in der Steuererklärung angeben, damit sie korrekt versteuert werden können (hier gibt es aber auch wieder Ausnahmen, bei denen das nicht nötig ist ).

    Und dann gibt es m.W. auch noch steuerintransparente Fonds, die ihre Thesaurierungen überhaupt nicht erklären. Ich glaube da wird vom Staat dann einfach pauschal ein bestimmter Gewinnsatz pro Jahr veranschlagt, der beim Verkauf zu horrenden Steuernachzahlungen führen kann!

    Vielleicht magst du einfach mal deine konkreten Fonds hier auflisten, damit man sich ein besseres Bild machen kann?

    Falls es die zweite Variante ist: Wäre es klüger (und legal), sich jedes Jahr den Gewinn auszahlen zu lassen (bis zu 801 Euro) und dann direkt wieder anzulegen, um so quasi eine Besteuerung (nach z.B. 10 Jahren) zu minimieren?
    Du kannst das natürlich machen, immer wenn dein Fondswert innerhalb eines Jahres gestiegen ist, am Ende des Jares verkaufen, den Kursgewinn versteuern bzw. unter den Pauschbetrag fallen lassen, und dann direkt wieder die Fondsanteile zurückkaufen. Dabei solltest du natürlich zu bedenken, dass bei jedem Kauf und Verkauf Gebühren anfallen, die wiederum auf die Performance schlagen. Legal ist das soweit ich weiß aber, sogar die so entstandenen Gewinne mit Verlusten aus anderen Fonds zu verrechnen.

  3. Avatar von einberliner
    einberliner ist offline
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    Standard AW: Kapitalerträge aus Fondssparen jährlich versteuern?

    Danke für die Infos.

    Tatsächlich war es leichter als gedacht. Der Berater hat ohne Aufforderung gleich einen Freistellungsantrag gedruckt und mir alles erklärt. Es ist wohl bei dem Fonds tatsächlich so, dass es eine jährliche Ausschüttung gibt, die aber (wenn nicht anders angewiesen) direkt wieder angelegt wird.

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