Kündigung Lebensversicherung - Bank verweigert Zustimmung
Hallo zusammen.
Ich interessiere mich für die fachliche Einschätzung folgenden Sachverhalts:
Ein Darlehensnehmer hat bei der Bank eine Immobilienfinanzierung laufen.
Restlaufzeit = 3 Jahre. Er zahlt nur die anfallenden Zinsen.
Die Tilgung findet durch 2 Lebensversicherungen – ebenfalls fällig in 3 Jahren – statt.
Offene Forderung = 45.000 €
Bereits angesparte Versicherungssumme, bzw. aktueller Rückkaufwert bei Kündigung der LV:
Der Darlehensnehmer muss für beide Versicherungen 500 € im Monat aufwenden.
Die Rendite der Versicherungen sinkt aufgrund der Lage am Kapitalmarkt ständig.
Nun möchte der Darlehensnehmer die Versicherung 1 kündigen, um die monatliche Belastung zu reduzieren und das Darlehen vorzeitig abzulösen.
Alternativ, falls eine vorzeitige Ablösung inkl. Vorfälligkeitsentschädigung nicht möglich ist ( Zinsbindung bis 02/2018 ) wäre es möglich die Summe auf ein Sperrkonto / Tagesgeldkonto der Bank zu hinterlegen, damit diese bei Fälligkeit des Darlehens Zugriff darauf hat.
Die Bank hat diese Vorschläge abgelehnt und pocht auf Erfüllung des Vertrages.
Somit müsste der Darlehensnehmer weiterhin die monatliche Belastung von 500 € aufbringen, um beide Versicherungen zu bedienen.
Frage: Muss der Darlehensnehmer es wirklich hinnehmen, das die Bank keine Versicherung freigibt, obwohl mit beiden Versicherungen das Darlehen bereits mit 188 % abgesichert ist ?
Und da wäre ja auch noch der Gegenwert der Immobilie.
AW: Kündigung Lebensversicherung - Bank verweigert Zustimmung
Es geht nicht um die Rückkaufwerte von EUR 85.000 in der Summe. Sondern wie die Bank die Rückkaufwerte von EUR 85.000 selbst bewertet. Es gibt Bankpartner die beispielsweise den RKV einer LV mit 75% ansetzen und dies dann so bewerten.
Eine Freigabe von Sicherheiten ist in den AGB geregelt. Wenn Sie die Freigabe von Sicherheiten wollen, müssen Sie diese verlangen. Geht die Bank - trotz nachweislicher Übersicherung - nicht darauf ein können Sie weitere Schritte prüfen.
Zuerst jedoch wäre wichtig wie die Bank die beiden LV mit Abschlag einwertet.
AW: Kündigung Lebensversicherung - Bank verweigert Zustimmung
OK. Hab ich gelesen, aber nicht verstanden. Liegt daran, das ich kein Bankkaufmann bin.
Wie kann man denn ein angespartes Guthaben von 85.000 € anders bewerten als mit 85.000 € ??
Ich bekäme das Geld ja nie in die Hand, sondern die Versicherung würde immer erst an die Bank auszahlen. Und zwar 85.000 € in der Summe und nicht nur z.B. 75 % davon. Dann würde die Bank davon alle Verbindlichkeiten bedienen und die übrig gebliebene Restsumme an mich weiterleiten.
AW: Kündigung Lebensversicherung - Bank verweigert Zustimmung
Beispielsweise nimmt die Bank den RKV der LV nur mit 75% in die Bücher also EUR 63.750 aktuell. Das ist aber nur eine Vermutung. Auch ist zu prüfen wie die Bank das Objekt intern einwertet.
Ist es bei Ihnen eine Kapitalanlage oder Eigennutzung?
AW: Kündigung Lebensversicherung - Bank verweigert Zustimmung
Es ist eine vermietete Eigentumswohnung.
Die 63.750 € würden aber auch reichen.
Wenn ich die LV Beitragsfrei stellen möchte, müsste die Bank dem zustimmen, oder könnte sie sich da auch quer stellen?
Ein weiteres Ansparen wäre ja aufgrund der bereits erreichten Summe nicht nötig.
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Bei einer BAufinanzierung ist man bei einer vorzeitigen Ablösung (außer beim Verkauf) immer auf das Wohlwollen der Bank angewiesen.
Wenn diese eine vorzeitige Rückzahlung nicht akzeptiert, ist das Fakt. Genaueres sollte im Kleingedruckten des Darlehensvertrages stehen. Da in diesem Falle die Lebensversicherung an die Bank abgetreten ist, kann der Versicherungsnehmer keine einseitigen Änderungen vornehmen, ohne Vertragsbrüchig zu werden.
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Ja, das ist schon klar.
Aber nicht die Bank, sondern ich bezahle die monatliche Zahlung an die Versicherung.
Wenn es mir aufgrund geänderter Lebensumstände (Arbeitslosigkeit der Frau) nun immer schwerer fällt, diese zu bedienen, sollte es doch aber zumindest möglich sein, die Versicherungen beitragsfrei zu stellen. Schließlich übertrifft der angesparte Wert ja bereits heute die offene Forderung um 88 %.
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So ist das halt, wenn man sich Produkte aufschwatzen läßt, die eigentlich nicht soviel miteinander zu tun haben.
(Ist halt gut für die Provision des Vermittlers ...)
Eine Risiko-Lebensversicherung ist natürlich nicht zu verachten um eine Immobilie im Fall des Todes des Hauptverdieners abzusichern.
Die ist entsprechend günstig und ist für den Fall abgeschlossen.
Eine Kapital-Lebensversicherung ist ein Produkt, das eigentlich als Sparanlageform angeboten wird - aber nur ein Teil wird wirklich angespart - und dieser wird oft nicht so toll verzinst und muß (inzwischen) später wohl auch versteuert werden ... und damit Geld zu sparen (und gleichzeitig einen Immobilienkredit nicht zu tilgen) ist in der Regel wohl nicht sehr effektiv ... und wenn mit (nicht garantierten) Überschußbeteiligungen spekuliert wird - und diese dann doch nicht gezaht werden, hat man u.U. einen hohen (nicht erwarteten) Restschuldberg.
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Vor vielen Jahren hat man noch gedacht dass die Versicherer eine sehr hohe Überschussbeteiligung zahlen...Zwischenzeitlich gibt es einie Kunden die bei einer Anschlussfinanzierung bei LV mit Tilgungssersatzprodukt eine Lücke von tausenden von EUR haben.
Hier ganz anderst da der vorhandene Rückkaufwert ja weitaus höher ist.
Ich würde - wie schon geschrieben - die AGB prüfen was dann diese bezüglich Herausgabe von Sicherheiten sagen.
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Wenn das Guthaben die Restschuld übersteigt, kann die Versicherung beitragsfrei gestellt werden. Entscheidend dabei ist der Rückkaufwert bei einer vorzeitigen Auflösung. Wenn sie den in Erfahrung bringen und diesen der Bank mitteilen, dann wird diese einer Beitragsfreistellung auch zustimmen, zusttimmen müssen, erst Recht dann, wenn die Bank in Kenntnis davon gesetzt wird, dass es aufgrund veränderter Lebensumstellungen evtl. zu Zahlungsschwierigkeiten kommen kann.
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Danke für die Info.
Ja, der Rückkaufwert liegt bei einer Versicherung rund 10000 € über der aktuellen Forderung.
Beide zusammen haben bereits 188 % des Darlehens erreicht.
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Meine Antwort passt hier vielleicht nicht ganz, aber ich finde Lebensversicherungen als Tilgungselment ehr ungeeignet und das ist noch konservativ ausgedrückt.
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Ja, das stimmt.
Sehe ich heute, als gereifter Mann, auch so.
Als Jungspund hab ich das noch nicht so erkannt.
Die Jugendsünden holen alle irgendwann ein.
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Und was spricht gegen einen Widerspruch des Vertrags von damals, wenn die Widerspruchsbelehrung rechtsfehlerhaft war, d.h. sie war bzgl. des Fristbeginns irreführend? Infos dazu gibt es hier im Forum, im Internet und sonstigen Medien. Meist ist vom "Widerrufsjoker" i.R.v. Krediten die Rede (dort heißt es Widerrufsbelehrung bzw. Widerruf und nicht Widerspruch). Es gab schon Urteile des BGH zu widersprochenen Lebensversicherungen, die danach rückabgewickelt wurden - zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Viel Erfolg!
AW: Kündigung Lebensversicherung - Bank verweigert Zustimmung
Hallo
Also ich würde an deiner Stelle auch nochmal das Gespräch mit der Bank suchen. Da ich denke das dies Vertragsgrundlagen sind und waren, musst du auch das Entgegenkommen der Bank hoffen. Eine Freistellung müsste in deinen Fall aber gehen.
Was ich nicht verstehe warum wurde der Beitrag in der Lebensversicherung so angesetzt? Die Hochrechnung muss doch schon ergeben haben das die Laufzeit und Summe der LV nicht passend ist, oder? Die Versicherungen und Banken haben doch, wie du selbst geschrieben hast mehr Rendite erwartet. Warum ist dann die Summe schon erreicht? Da mir eigentlich noch solch ein Fall nicht bekannt ist nur das Gegenteil. Summe reicht nicht um Kredit nach Zinsbindung abzulösen, Darlehen muss verlängert werden.