bin neu hier im Forum und habe eine Frage, ob folgende Vorgehensweise bei einem Forwarddarlehen möglich ist:
Situation:
Forward-Darlehen zur Anschlussfinanzierung soll abgeschlossen werden. Es sollen zwei Darlehensbausteine abgelöst/umgeschuldet werden.
Zinsbindungsende Darlehen 1 (KfW-Wohneigentumsprogramm 124 über eine Volksbank) am 30.03.2017, Restschuld ca. 30.000
sowie Darlehen 2 Umfinanzierung möglich am 30.10.2017 (bei einer Bausparkasse), Restschuld ca. 62.000 EUR.
Da das Forwarddarlehen ein Finanzierungsbaustein über 92.000 EUR werden soll, aber die Daten der beiden abzulösenden Darlehen verschieden sind, ist die Überlegung, das Forwarddarlehen komplett am 30.10.2017 auszahlen zu lassen (mit Abtretung der Grundschulden an "neue" Bank) und für Darlehen 1 nach Zinsbindungsende für 7 Monate einen variablen Zins zu vereinbaren.
Ist dies möglich bzw. muss die Bank sich darauf einlassen? Muss ich das heute schon anmelden oder kann ich das auch später machen?
Freue mich auf Eure Antworten.
Vielen Dank und schöne Grüße
es ist die Frage ob die Bank die das KfW Darlehen (muss ja eine Bausparkasse gewesen sein) durchgeleitet hat einen variablen Zins anbietet.
Auch muss der Forwarddarlehensgeber mit der unsicheren Situation des ersten Auslaufs ohne Anschlussfinanzierung einverstanden sein.
Warum wollen sie keine 2 verschiedenen Darlehen aufnehmen, wo das Zinsfestschreibungsende 7 Monate auseinander liegt? Möglicherweise das Forwarddarlehen als Volltilger zeichnen?
KfW Darlehen wurde von einer Volksbank durchgeleitet, diese bietet auch variable Zinsen an. Das Risiko für 7 Monate ist ja überschaubar denke ich!?
Könnte die Volksbank einem variablen Zins ggf. nicht zustimmen oder ist sie verpflichtet für diese 7 Monate ein Angebot bereitzustellen? Nicht dass später zu Ärger kommt!?
Warum wollen sie denn unbedingt mit dem variablen Darlehen arbeiten?
Bietet ihr potentieller Forwarddarlehensgeber ein Forwarddarlehen nur mit Auszahlung in einer Summe an?
Natürlich kann sie sich dagegen versperren, in der Regel gibt es dafür aber keinen Grund. Die meisten Banken leben bei variablen Zinsen vom Lebendigen, Zinssätze mit einer 4 oder 5 vor dem Komma sind keine Seltenheit. Erkundigen sie sich doch mal, was bei der Volksbank derzeit ein variables Darlehen kosten würde, kalkulieren dann noch einen Zinsanstieg in den 2 Jahren ein, dann wissen sie wo sie ungefähr liegen. Warum sie das in Kauf nehmen wollen erschließt sich mir allerdings nicht.
Genau so ist es, der potentielle Forwarddarlehensgeber meinte, dass einer Teilauszahlung hier eher nicht zugestimmt wird, da durch Teilabtretung der Grundschulden, dieser Teil in den Nachrang rückt. Darum wird die Auszahlung in einer Summe zum späteren Zeitpunkt favorisiert.
Bin ich eigentlich verpflichtet der Bank/Bausparkasse die Ablösung über ein Forward-Darlehen anzuzeigen oder macht das der neue Darlehensgeber!?
Das macht der neue Forwarddarlehensgeber, also die Bank.
Klar einer Teilabtretung wird man nicht zustimmen, und wenn doch gewünscht, dann nur nachrangig. Und nachrangig will wiederrums die neue Bank nicht.Nur eine Gesamtumschuldung macht Sinn.
Wählen sie einen Forwarddarlehensgeber aus, der 2 Auszahlungen akzeptiert. Wenn eine Bank weiß dass sie z.B. 1 Jahr später durch die zweite Auszahlung die gesamten Grundschulden bekommt, dann akzeptiert die Bank auch 2 Auszahlungen, wo nach der ersten Auszahlung vorrübergehend noch eine Vorlast Bestand hat.
@ReiC
Was für ein Angebot liegt ihnen derzeit denn vor? Wie hoch ist der Verkehrswert ihrer Immobilie?