Hallo und guten Abend,
meine Ehefrau und ich haben eine Frage zu unserer Kapitallebensversicherung. Diese wurde am 01.01.2001 abgeschlossen. Wir haben uns jetzt bei der Versicherung nach dem nächstmöglichen Kündigungsdatum sowie den - zu diesem Datum gültigen - Rückkaufswert informiert. Uns wurde die Summe genannt und jetzt unsere Fragen:
1. fällt hier die Entrichtung von Kapitalertragssteuer an?
2. werden von einem angegebenen Rückkaufswert noch Gebühren o.ä. abgezogen, oder entspricht der - von der Versicherung genannte Rückkaufswert - bereits dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag?
Die Versicherungsbeiträge werden unsererseits seit damals lückenlos gezahlt, die Versicherung ist nicht beitragsfrei gestellt.
Wenn weitere Informationen benötigt werden, bitte eine kurze Info geben.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Eure Antworten.
Freundliche Grüße
Mark