Laut Mieterbund ist man nicht verpflichtet seine Schufa einer fremde Person zu zeigen ( Datenschutz ). Es muss freiwillig sein !!
Auskunft Schufa als Voraussetzung für einen Mitvertrag,
der Mieter ist rechtlich weder zur Vorlage noch zu einer Einwilligung verpflichtet.
Aber: Es gibt nur eine Wohnung bei den Wohngesellschaften wenn man die einwilligung gibt und das ist nach dem § 240 StGB eine Nötigung.
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit
Gewalt oder durch
Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung,
Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
Punkt 2,
Verlangt der Vermieter
vor dem Abschuss des Mietvertrages z.B. im Rahmen einer
Mieterselbstauskunft die Vorlage einer SCHUFA-Auskunft durch den Mieter oder dessen Einwilligung zur Einholung einer solchen durch den Vermieter selbst, denken viele Mieter, zu der Vorlage bzw. der Einverständniserklärung verpflichtet zu sein. Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Eine
rechtliche Pflicht des Mieters besteht zu diesem Zeitpunkt schon deshalb
nicht, weil noch
kein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter besteht.
Variante B. wenn es nicht geht ohne Schufa.
Der Mieter sollte darauf achten, dem Vermieter lediglich die beschränkte Verbraucherauskunft und nicht die umfassende Eigenauskunft zu übermitteln. Nur die in der Verbraucherauskunft enthaltenden Daten sind für den Vermieter von berechtigtem Interesse.