Am 1.5.2016 möchte ich meine Direktversicherung als Einmalzahlung auszahlen lassen. Die Versicherung wurde am 1.11.2006 abgeschlossen. Ich werde Im April 2016 63 Jahre alt. Leider gehen die Meinungen in Bezug auf die steuerliche Behandlung bei der Auszahlung auseinander. Nach überwiegender Meinung meiner "Experten" wird nur der Zinsertrag etc., also die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Auszahlungsbetrag versteuert. Einige Andere sind der Meinung, dass der gesamte Auszahlungsbetrag, also Beiträge und Zinserträge etc. voll versteuert werden. Vielleicht kann mir hier jemand fachmännische Auskunft geben, damit mich entsprechend einstellen kann. Sozialversicherungsbeiträge für meine gesetzliche Krankenkasse muß ich nicht abführen, dass wurde mir von der Krankenkasse schon bestätigt. Vielen Dank.
also prinzipiell wird natürlich nur der Wertzuwachs eines Rentenversicherung besteuert. Heisst: Auszahlungssumme abzgl. eingezahlter Beiträge (Achtung: hier auch auf bimometrische Risiken achten, da nicht jedes Risiko hier hinzugerechnet wird).
Da die 12/60er Regelung (Vertrag vor 2012) nicht eingehalten wird, wird der volle Wertuzuwachs mit der Abgeltungssteuer besteuert. Dies wird dann vom Versicherer direkt abgeführt. Ggf. macht es Sinn hier auch den Freistellungsauftrag anzupassen.
Wir die Summe für Anschaffungen benötigt oder für eine etwaige Rente ? Falls hieraus eine Rente generiert werden soll, dann gäbe es difinitiv Gesprächsbedarf mit dem zuständigen Berater.
Bei weitergehenden Fragen kannst du uns gerne direkt ansprechen.
Hallo und danke für die sehr rasche Antwort.
Den Auszahlungsbetrag möchte ich in einer Summe auszahlen lassen, also keine mtl. Rente oder Teilauszahlung. Der Vertrag ruht seit dem 1.7.2014 und wird dann am 1.5.2016 ausbezahlt (Laufzeit insgesamt 92 Monate = 7 Jahre, Monate. Es ist keine große Summe, da ich erst spät angefangen habe, einzuzahlen, aber trotzdem: Gezahlte Beiträge = ca. 14.000,-- €, Zinsen, Überschüsse = ca. 700,-- €. Wenn ich also richtig verstehe, werden nur die ca. 700,-- € versteuert? Das ist auch die überwiegende Meinung.
hier sollte noch eins klar gestellt werden. Neben der steuerlichen Veranlagung des Wertzuwachses (Abgeltungssteuer) besteht nach wie vor eine Einkommenssteuerpflicht einer Direktversicherung gemäß § 22 EStG.
Was den Wertzuwachs ausmacht sind nur die 700 Euro steuerpflichtig gemäß der Abgeltungssteuer, richtig. Diese 700 Euro sind die Berechnungsgrundlage zur Abführung der Abgeltungssteuer.
Nichtsdestotrotz ist eine Leistung aus einer betrieblichen Altersvorsorge gemäß § 22 EStG nach wie vor auch voll steuerpflichtig mit der anstehenden Auszahlunsgsumme. Heisst, die Summe ist einkommensteuerrechtlich mit anzugeben und somit voll steuerpflichtig. Dies hat aber nichts mit der Abgeltungssteuer zu tun, da dies nur der Wertzuwachs betrifft. Diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung besteht nur weil in der Ansparphase ein Teil des Bruttoeinkommens steuerfrei in den Vertrag eingezahlt wird. Somit eine Art Steuerstundung, die sich der Staat dann mit Auszahlung oder Rentenzahlung wiederholt.
Wir empfehlen hier ggf eine Hinzuziehung eines Steuerberaters, damit dieser die genauen Auswirkungen aufzeigen kann.
Hallo,
naja, dafür brauche ich keinen Steuerberater mehr. Die Auszahlungssumme wird ja dann mit dem indivduellem Steuersatz, der in der Rente anfällt, versteuert (78%/22%). Das wurde schon ausgerechnet und ich hätte dann ca. 3.900,-- € an Steuern abzuführen. Mir bleiben dann immerhin noch ca. 10.000,-- €. Danke :eek: