Hallo,
ich hatte in 2007 ein Annuitätendarlehen zu einem neuen Zinssatz für 10 Jahre festschreiben lassen.
Teil der neuen Vereinbarung war eine Widerrufsbelehrung.
Nun stellte ich fest dass diese der Musterbelehrung des Gesetzgebers nicht entspricht.
Da das Darlehen inzwischen bei einer anderen Bank umgeschuldet wurde und erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt wurden bat ich um Erstattung da eben die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.
Die Bank lehnte ab und wies darauf hin, es wäre ja nur eine neue Zinsfestschreibung vereinbart worden, die Widerrufsbelehrung sei an und für sich überflüssig gewesen, es handele sich um eine Prolongation.
Kann mir jemand weiter helfen?
Vielen Dank.
Hallo,
danke für die Nachricht.
Es war kein Forwarddarlehen.
Es wurde vertraglich eine neue Zinsfestschreibung für 10 Jahre vereinbart und von allen Parteien unterzeichnet.
Die Bank hat damals eine Widerrufsbelehrung verwandt.