zum Kauf einer ETW zur Vermietung habe ich bei einer Bank einen Finanzierungsantrag gestellt. Die Bank möchte sich zu dieser Finanzierung als zweitrangiger Gläubiger in das Grundbuch einer meiner anderen ETW eintragen lassen. Welche Risiken/Nachteile muss ich mit dieser Eintragung rechnen?
Keine anderen Risiken als auch schon aus den bestehenden Grundschulden. Im Zweifel kann auch der Nachranggläubiger in die Zwangsvollstreckung gehen, aber bis das soweit ist, muss ja schon im Vorfeld einiges schief gelaufen sein.
Im Grunde also nicht bedenklich - Frage wäre nur warum die Absicherung über die neu zu erwerbende ETW nicht ausreicht.
Es wird wohl an der 100-%-Finanzierung für ein vermietetes Objekt liegen (Kapitalanlage).
Grundsätzlkich ist die Verfahrensweise i.O. und risikolos, da Sie Ihr Gesamtvermögen als Sicherheit nutzen und hoffentlich entsprechende Zinssätze bekommen.
Nachteil ist, dass eine spätere Umschuldung der Beleihungsobjekte erklärungsbedürftig ist und entsprechende Nachweise verlangt werden.
Kapitalanlagen werden auch mitunter etwas mit Abschlag eingewertet. Hier zählt ja der Ertragswert und nicht der Sachwert (wie bei 1-2 Familienhaus oder ETW)
Risiko besteht darin, dass auch der Nachranggläubiger die Zwangsversteigerung betreiben wird wenn Sie die Rate der Kapitalanlage nicht mehr zahlen können. Folge wäre, dass auch die eigengenützte Immo versteigert wird (obwohl neue Bank im 2ten Rang ist)
Risiko besteht darin, dass auch der Nachranggläubiger die Zwangsversteigerung betreiben wird wenn Sie die Rate der Kapitalanlage nicht mehr zahlen können. Folge wäre, dass auch die eigengenützte Immo versteigert wird (obwohl neue Bank im 2ten Rang ist)
Dieser Effekt würde sowieso immer eintreten. Mit und ohne nachrangige Grundschuld an der selbst genutzten Immobilie. Schließlich unterwirft sich der Darlehensnehmer in der Regel mit der Grundschuldbestellung auch der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.
Einziger Vorteil aus der Sicht der Bank besteht darin, dass ihr kein anderer Gläubiger des Darlehensnehmers bei der Zwangsvollstreckung zuvor kommen kann.