Hierzu folgende Frage:
Ich habe 100T€ zu 1,3% Zinsen mit Auszahlung per 1.10.2015 abgeschlossen. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.
Angenommen ich möchte in 5 Jahren die Restschuld ablösen, der Zins stünde bei 3,0 %, würde dennoch eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen?
nein, natürlich nicht, aber die Rückzahlung würde keinen Sinn ergeben, denn der Anlagezins würde dann ja auch höher liegen als der Zins den sie zahlen.
@Konrad4, erstens macht es keinen Sinn. Zweitens haben Sie keinen Rechtsanspruch nach 5 Jahren von sich aus das Darlehen (auch gegen Vorfälligkeitsentschädigung) zurückzuzahlen.
Wie groß ist denn die Sondertilgung im Vertrag vereinbart?
Was interessiert denn jetzt das Sondertilgungsrecht, Konrad4 hat eine hypothetische Frage gestellt, wo es ihm um den Sinn geht, da interessieren doch Sondertilgungsrechte oder Rückführungsmöglichkeiten überhaupt nichts. Zumal wenn er sie hat, Konrad4 wüsste, zumindest diese nutzen zu können.
Ich präzisiere;
für den Fall, dass man aus Gründen - welche auch immer, das haus verkaufen müsste. Tritt so ein Fall nicht ein, bleibt das Haus in meinem Eigentum. Es wäre ja nicht sonderlich klug die Bank zu wechseln und insoweit eine höhere Rate zu zahlen.
Ich bedauere, dass ich meine Frage nicht allgemeinverständlicher präzisiert habe.
Selbstverständlich können Sie bei einem Hausverkauf - nach 5 Jahren beispielsweise - das Bankdarlehen zurückzahlen. Dann mit Vorfälligkeitsentschädigung.
Und seine Frage war, ob diese dann anfällt und das tut sie in dem beschriebenen Szenario nicht. Warum auch, die Bank kann das Geld dann teurer wieder raus geben, somit entsteht auch kein Schaden und nur dieser muss im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung entschädigt werden.
Warum auch, die Bank kann das Geld dann teurer wieder raus geben, somit entsteht auch kein Schaden und nur dieser muss im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung entschädigt werden.
Hallo,
damit ist die Frage eigentlich voll beantwortet. Die VFE soll der Bank ja den möglichen Zinsschaden ersetzen, der auftritt, wenn der für den Kreditnehmer reservierte Zins bei vorzeitiger Ablösung nicht mehr erzielbar wäre. Sprich: Die Bank kann das Geld nicht mehr so teuer verleihen.
Wenn der Marktzins während der Kreditlaufzeit jedoch gestiegen ist, wird die Bank im Normalfall freudig die vorzeitige Darlehensrückzahlung annehmen und neue Darlehen mit höherem Zins vergeben.
Wobei die Überlegungen der Fachleute davon ausgehen, dass die Bank den Kredit ohne jegliche Refinanzierung, die ggf. auch an Bedingungen geknüpft ist, herausgegeben hat.
Rein rechtlich gesehen ist die Aussage oben sicher unpräzise, m. E. ist die Aussage so richtig:
Die Bank wird im Falle des Hausverkaufs das Darlehn kündigen lassen und hierfür eine VFE berechnen. Die Höhe der VFE kann auch bei 0,- liegen, wenn die Bank das zurück gezahlte Geld teurer verleihen kann.
Bei "neu verleihen" können hier auch ein Kauf Grundpfandbriefe in Frage kommen.
Die Möglichkeit besteht ja, dass in 5 Jahren kein Kunde mehr einen (Immobilien-)kredit möchte.
Wenn in 5 Jahren kein Kunde mehr einen Immobilienkredit möchte, u.a auch weil alle anderen Hypotheken bis dahin abbezahlt sind, sprich niemand mehr eine Anschlussfinanzierung benötigt, ganz zu Schweigen dass dann nicht mehr gekauft oder gebaut wird oder wenn doch alle mit Eigenkapital bezahlen können, dann ist eh alles egal, dann geht auch die Welt unter!
Die Frage ist doch, warum sollte die Bank auf ihre im Vertrag festgelegte Vorfälligkeitsentschädigung verzichten? Die Bank könnte die doch vertragsgemäß kassieren und das Geld anschließend trotzdem weiterverleihen?
Oder mal ein Beispiel mit einem Hotel, ein Gast storniert und hat Stornierungskosten von 80% des Übernachtungspreises. Warum sollte das Hotel das Zimmer nicht neu vergeben? ( Falls sie noch einen neuen Gast für diese Nacht finden sollten? )
Anders gefragt, wie will ein Kunde der Bank nachweisen, dass es keinen Zinsschaden gab? Die Bank kann ja argumentieren, dass sie von der Zentralbank das Geld für 0,x% bekommt. ( + einen ordentlichen Aufschlag an Bearbeitungsgebühren )
Es gibt Bankpartner wo diese nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung mitteilen. Sondern auch gleich die Berechnung wie die VFE entstanden ist dazu. Dann kann man den Wiederanlagezins in der Berechnung schön sehen.
Da es immer wieder zu Streitigkeiten betreffend der Höhe der VFE kommt, sollte man das Thema aus der Praxis beleuchten.
Es soll banken geben, die "vergessen" bei der Berechnung der Entschädigung die Möglichkeit der Anlage mit dem frei gewordenen Kapital. Derzeit gehen Verbraucherzentralen von einem Betrag als Anlagemöglichkeit aus, der in aktuellen Pfandbriefen erzielbar ist/wäre. Nicht einmal diese gehen jedoch davon aus, dass das frei gewordene Geld zu 13% als geduldete Überziehung auf dem Girokonto verliehen wird.
Mein Einwurf, es gäbe in 5 Jahren ggf. keine (neuen) Darlehnsnehmer mehr, muss natürlich relativiert werden. Das es tatsächlich NULL Nachfrage geben wird, ist unwahrscheinlich, da auch dann noch Kredite auslaufen und neu abgeschlossen werden müssen. Jedoch könnten bereits heute sehr viele Kunden sich ein Forwarddarlehn sichern, der Neubausektor (fast) komplett zum erliegen kommt und auch der Kauf von Gebrauchtimmobilien (fast) zum erliegen kommt. Es müssen hier nicht viele Dinge geschehen, um dieses Szenario herbei zu führen. Beispiele wären hier: Sondersteuern auf Grundeigentum (Zwangssicherheitshypothek), erneute Versteuerung von "gesparter Miete" usw. - diese Beispiele nur aus der Vergangenheit entnommen, es gibt sicherlich auch hier viele neue Ideen ...
Ich fürchte jedoch, dass die Welt auch dann nicht untergeht, wenn der Immobilien(kredit)sektor in sich zusammen bricht.
Wenn die Banken aus dem Szenario (fast) keine Möglichkeit haben, dass Kredite vergeben werden, wird die VFE entsprechend hoch der entgangenen Zinsen abzüglich Risikoanteil ausfallen.
Wenn die erzielbaren Gewinne gegengerechnet werden, dann ist ja alles in Ordnung. Ich gehe trotzdem davon aus, dass die Banken schon wissen werden wie sie ihren Schnitt machen wenn jemand seinen Kredit vor der Fälligkeit zurückzahlt.