Unsere Tochter hat uns besucht und ihr Auto auf der Einfahrt vor die Garage abgestellt. Ich war im Garten - nichts vom Besuch bemerkt und das elektrische Garagentor geöffnet.
Crash!!!
Es gab mal vor etlichen Jahren einen Fall, bei dem jemand in der Garage eines Freundes sein Auto gesaugt hat und dafür den Stecker der Tiefkühltruhe herausgezogen hat, um Strom für den Staubsauger zu haben. Die Geschichte wäre natürlich zu Ende, wenn er nach der Reinigung seines Autos den Stecker wieder hineingesteckt hätte. Genau das aber hat er vergessen - und den Schaden seiner PHV gemeldet. Die hat ihn jedoch an seinen KH-Versicherer verwiesen, die ihn wiederum an die PHV verwiesen hat.
Das Ganze ging vor die paritätische Kommission - das ist eine Kommission der Versicherer, die letzlich entscheidet, wer zahlen muss - und dort wurde entschieden, dass es ein KH-Schaden war. Man sah den Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges.
Wenn Du also das Garagentor aufgemacht hast, um Dein Auto herauszufahren, könnte es sehr gut sein, dass die Öffnung des Tores bereits eine Tätigkeit war, die mit dem Betrieb des Autos zusammenhing.
Hast Du aber das Garagentor geöffnet, weil Du aus dem Garten etwas in die Garage bringen wolltest, ist das sicherlich ein PHV-Schaden.