Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters
Hallo. Während der Schließungszeit unseres Betriebs in den Sommerferien wurde einer Kollegin gekündigt. Das zeichnete sich zwar vorher schon ab, aber ganz konkret wurde es eben erst in dieser Zeit.
Die besagte Kollegin war aber zu diesem Zeitpunkt in Urlaub und hat die Kündigung erst in Empfang genommen, als sie nach drei Wochen wieder zuhause war. Da sie mit der Kündigung nicht einverstanden war, hat sie jetzt einen Widerspruch über einen Rechtsanwalt eingereicht.
Der Chef ist aber der Meinung, die Kündigung wurde zugestellt und ist damit rechtskräftig. Wer hat Recht und muss eine Kündigung nicht auch bestätigt werden?
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Hmm.. grundsätzlich würde ich auch sagen der Chef hat Recht eigentlich müssen Kündigungen nicht bestätigt werden, Ex-Studentin schon gesagt hat. Es sei denn ein Betriebsrat ist noch im Spiel.. "Will der Arbeitgeber z.B. einem Beschäftigten kündigen, gilt das Anhörungsrecht, d.h. der Betriebsrat darf zur beabsichtigten Kündigung Stellung nehmen." ... "Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. " (Quelle: https://www.afa-seminare.de/betriebsr...s-betriebsrats )
Ich hoffe das hat sich alles erledigt für deine Kollegin.
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Erstes Semester Jura: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung! Also nein, es braucht keine Bestätigung. Man sollte sich allerdings vergewissern, dass die entsprechend ankommt, obwohl das bei einem postalischen Versand entsprechend vermutet wird.
Wer mal noch eine Idee für eine Kündigung sucht, hier gibt`s zwei: https://www.karrierepropeller.de/kund...-und-vorlagen/ Ob die empfehlenswert sind, ist die andere Frage...
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Aber wenn der Arbeitgeber über die Ortsabwesenheit bescheid weiß, was im Urlaub zumeist der Fall ist, so kann jeder davon ausgehen, dass die Widerspruchsfrist erst nach Rückkehr in Kraft tritt.
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Normalerweise ist es wirklich so, das man seinen Empfangsbereich in seinem Urlaub so organisieren muss, das man dringende Post unter normalen Umständen entgegennehmen kann. Ich würde deiner Kollegin aber raten zum Anwalt zu gehen und mich detailliert zu informieren, das ist nun mal eine heikle und auch unschöne Angelegenheit!
Wenn ich etwas zum Thema Arbeitsrecht wissen möchte schaue ich meistens auf Afa-Anwalt.de nach, dort finde ich aktuelle Beiträge und erhalte Infos zu allen möglichen relevanten Themen, wie in diesem Fall die Kündigungsfrist, es könnte ja sein das bei deiner Kollegin nicht fristgerecht gekündigt worden ist! Daher immer nachschauen.
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Es braucht definitiv keine Zustimmung des Mitarbeiters. Dann könnte ja jeder immer gegen seine Kündigung Einspruch erheben und dürfte noch eine Weile weiterarbeiten. Wo kämen wir denn da hin?
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Zitat von Dandei
Es braucht definitiv keine Zustimmung des Mitarbeiters. Dann könnte ja jeder immer gegen seine Kündigung Einspruch erheben und dürfte noch eine Weile weiterarbeiten. Wo kämen wir denn da hin?
Hach richtig, über die Seite hab ich gar nicht nachgedacht. Das wäre ja herrlich...
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Wenn man in der Probezeit ist, dann kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ohne triftigen Grund kündigen. Danach kann so eine plötzliche Kündigung nur unter bestimmten umständen passieren, diese Umstände regelt aber jedes Unternehmen in seinen AGBs. Normal ist es aber wirklich so geregelt, dass der Arbeitgeber einen einfach kündigen kann..leider :d
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@jan820 AGBs? Du meinst Einzelvertrag oder Tarifvertrag? Die müssen auch erstmal nach §§ 307, 310 BGB geprüft werden.
Der AG muss sich an das BGB und Kündigungsschutzgesetz halten. Somit gilt in fast jedem Unternehmen (10>MA) der Kündigungsschutz und eine ordentliche Beendigungskündigung muss sozial gerechtfertigt sein.