Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

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  1. Avatar von AllStar40
    AllStar40

    Standard Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

    Hallo. Während der Schließungszeit unseres Betriebs in den Sommerferien wurde einer Kollegin gekündigt. Das zeichnete sich zwar vorher schon ab, aber ganz konkret wurde es eben erst in dieser Zeit.
    Die besagte Kollegin war aber zu diesem Zeitpunkt in Urlaub und hat die Kündigung erst in Empfang genommen, als sie nach drei Wochen wieder zuhause war. Da sie mit der Kündigung nicht einverstanden war, hat sie jetzt einen Widerspruch über einen Rechtsanwalt eingereicht.
    Der Chef ist aber der Meinung, die Kündigung wurde zugestellt und ist damit rechtskräftig. Wer hat Recht und muss eine Kündigung nicht auch bestätigt werden?

  2. Avatar von Ex-Studentin
    Ex-Studentin ist offline

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    Standard AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

    Kündigungen müssen nicht bestätigt werden. Wer längere Zeit im Urlaub ist, muss sicherstellen, dass jemand anderes die Post in Empfang nimmt.

  3. Avatar von domrepp
    domrepp ist offline

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    Standard AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

    Der Chef hat Recht...

  4. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

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    Standard AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

    Die Meinungen sind wohl unterschiedlich.

    Deswegen einmal zur Kenntnis, wie hier die Rechtslage ist:

    https://www.felser.de/kostenlos/Zugan...ung_Urlaub.pdf

  5. Avatar von Seria
    Seria ist offline

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    Standard AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

    Hmm.. grundsätzlich würde ich auch sagen der Chef hat Recht eigentlich müssen Kündigungen nicht bestätigt werden, Ex-Studentin schon gesagt hat. Es sei denn ein Betriebsrat ist noch im Spiel.. "Will der Arbeitgeber z.B. einem Beschäftigten kündigen, gilt das Anhörungsrecht, d.h. der Betriebsrat darf zur beabsichtigten Kündigung Stellung nehmen." ... "Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. " (Quelle: https://www.afa-seminare.de/betriebsr...s-betriebsrats )
    Ich hoffe das hat sich alles erledigt für deine Kollegin.

  6. Avatar von tivopu
    tivopu ist offline

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    Standard AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

    Erstes Semester Jura: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung! Also nein, es braucht keine Bestätigung. Man sollte sich allerdings vergewissern, dass die entsprechend ankommt, obwohl das bei einem postalischen Versand entsprechend vermutet wird.
    Wer mal noch eine Idee für eine Kündigung sucht, hier gibt`s zwei: https://www.karrierepropeller.de/kund...-und-vorlagen/ Ob die empfehlenswert sind, ist die andere Frage...

  7. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

    Aber wenn der Arbeitgeber über die Ortsabwesenheit bescheid weiß, was im Urlaub zumeist der Fall ist, so kann jeder davon ausgehen, dass die Widerspruchsfrist erst nach Rückkehr in Kraft tritt.

  8. Avatar von BakedBean
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    Standard AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

    Normalerweise ist es wirklich so, das man seinen Empfangsbereich in seinem Urlaub so organisieren muss, das man dringende Post unter normalen Umständen entgegennehmen kann. Ich würde deiner Kollegin aber raten zum Anwalt zu gehen und mich detailliert zu informieren, das ist nun mal eine heikle und auch unschöne Angelegenheit!

    Wenn ich etwas zum Thema Arbeitsrecht wissen möchte schaue ich meistens auf Afa-Anwalt.de nach, dort finde ich aktuelle Beiträge und erhalte Infos zu allen möglichen relevanten Themen, wie in diesem Fall die Kündigungsfrist, es könnte ja sein das bei deiner Kollegin nicht fristgerecht gekündigt worden ist! Daher immer nachschauen.

  9. Avatar von Dandei
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    Standard AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

    Es braucht definitiv keine Zustimmung des Mitarbeiters. Dann könnte ja jeder immer gegen seine Kündigung Einspruch erheben und dürfte noch eine Weile weiterarbeiten. Wo kämen wir denn da hin?

  10. Avatar von tivopu
    tivopu ist offline

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    Standard AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

    Zitat Zitat von Dandei
    Es braucht definitiv keine Zustimmung des Mitarbeiters. Dann könnte ja jeder immer gegen seine Kündigung Einspruch erheben und dürfte noch eine Weile weiterarbeiten. Wo kämen wir denn da hin?
    Hach richtig, über die Seite hab ich gar nicht nachgedacht. Das wäre ja herrlich...

  11. Avatar von Jehan
    Jehan ist offline

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    Standard AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

    Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung: ergo ist auch keine Zustimmung notwenig (wer würde das auch tun?)

    Jehan

  12. Avatar von jan820
    jan820 ist offline

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    Standard AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

    Wenn man in der Probezeit ist, dann kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ohne triftigen Grund kündigen. Danach kann so eine plötzliche Kündigung nur unter bestimmten umständen passieren, diese Umstände regelt aber jedes Unternehmen in seinen AGBs. Normal ist es aber wirklich so geregelt, dass der Arbeitgeber einen einfach kündigen kann..leider :d

  13. Avatar von Assetbacker
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    Standard AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

    @jan820 AGBs? Du meinst Einzelvertrag oder Tarifvertrag? Die müssen auch erstmal nach §§ 307, 310 BGB geprüft werden.
    Der AG muss sich an das BGB und Kündigungsschutzgesetz halten. Somit gilt in fast jedem Unternehmen (10>MA) der Kündigungsschutz und eine ordentliche Beendigungskündigung muss sozial gerechtfertigt sein.

  14. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

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    Standard AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters

    Ich hoffe, er hat verstanden, was Du richtigerweise geschrieben hast. Wer von AGB eines Arbeitgebers schreibt, der........

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