Zahlt die Wohngebäudeversicherung den vollen Preis für Fenster?

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  1. Avatar von Peter44
    Peter44

    Frage Zahlt die Wohngebäudeversicherung den vollen Preis für Fenster?

    Es betrifft mich nicht selber, aber mein Stiefbruder hatte bei dem schweren Unwetter einen Schaden an seinem Haus. Das Dach wurde sehr stark beschädigt, ebenso die Fenster dort oben. Außerdem ist angeblich immer noch unklar, ob die Versicherung den Preis für neue Fenster komplett übernimmt oder ob er auch noch etwas aus der eigenen Tasche hinzuzahlen muss. Dafür aber hat man als Hausbesitzer doch eine Wohngebäudeversicherung, damit sie genau solche Schäden übernimmt.
    Dachte ich zumindest immer. Wie sieht das rechtlich aus?

  2. Avatar von brainy
    brainy ist offline

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    Standard AW: Zahlt die Wohngebäudeversicherung den vollen Preis für Fenster?

    Wenn

    - man eine Sturmversicherung
    - ohne Selbstbeteiligung

    abgeschlossen hat und

    - es ein Sturm i.S. der Versicherungsbedingungen war

    kann es schon sein, daß die Versicherung zahlt.

  3. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Zahlt die Wohngebäudeversicherung den vollen Preis für Fenster?

    Oft zahlen Versicherungen allerdings nur den Zeitwert - da man Fenster ja auch so alle paar (20-30 Jahre?) erneuern sollte und nach dem Zeitraum X schon abgenutzt wurden.

    Beim Auto wird ja auch nicht bei einem Totalschaden der Preis für ein neues Auto erstattet ... sondern nur der Zeitwert.

  4. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Zahlt die Wohngebäudeversicherung den vollen Preis für Fenster?

    Zitat Zitat von xlarge
    Oft zahlen Versicherungen allerdings nur den Zeitwert - da man Fenster ja auch so alle paar (20-30 Jahre?) erneuern sollte und nach dem Zeitraum X schon abgenutzt wurden.
    Wir sprechen hier doch nicht von einem Haftpflichtschaden, eine Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung.

  5. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Zahlt die Wohngebäudeversicherung den vollen Preis für Fenster?

    Grundsätzlich handelt es sich bei einer Wohngebäudeversicherung um eine Neuwertversicherung.

    Die Versicherung kann aber den Erstattungsbetrag kürzen wenn Unterversicherung besteht oder höherwertigere Fenster eingebaut werden sollen als vorher drin waren. Im Bezug auf den letzteren Punkt kommt es ggf. noch darauf ob und wenn ja, wie sogenannte Mehrkosten durch Technologiefortschritt in den Versicherungsbedingungen geregelt sind.

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