Hallo Forenmitglieder,
ich habe einen Darlehensvertrag nach §489 Abs. 1 Nr. 2 fristgerecht zum 30.04.2017 per Brief sowie Fax gekündigt.
Die Bank antwortete jetzt:
"... bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 10.06.2015 müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Kündigung Ihres o. g. Darlehens noch nicht möglich ist.
Gem. §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB darf bei Zinsbindungen länger als 10 Jahre eine Kündigungserklärung nicht vor Ablauf von 10 Jahren nach vollständigem Empfang des Darlehens abgegeben werden. Der frühestmögliche Kündigungstermin Ihres oben genannten Darlehens ist der 02.10.2016.
Eine vorher uns gegenüber erklärte und zugegangene Kündigung ist nicht wirksam und wir weisen diese daher zurück."
In dem angegebenen Paragraphen steht nach meiner Meinung nichts über den Abgabetermin der Kündigung, sondern nur über den frühestmöglichen Kündigungstermin des Darlehens. Ich weiß jetzt nicht ob ich lachen oder weinen soll über dieses Schreiben aber in meinen Augen geht das eher in Richtung "Verdummungstaktik des Kunden".
Ich weiß, dass der Kündigungstermin meinerseits der 02.04.2017 sein sollte, ich bin meinerseits vom 30.04.2017 ausgegangen. Dies ist jedoch (zumindest ich verstehe das so) nicht der Grund für die Ablehnung der Kündigung sondern der Zeitpunkt der Kündigungseingang bei der Bank.
Was sagen die Experten hier dazu?
Vielen Dank erst mal für eure Mühen und Antworten.
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#4
Bankkaufmann
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AW: Bank nimmt Kündigung nicht an §489
Nach BGB 489 kann ein Darlehen nach Vollauszahlung nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden.
Hier stimmt doch ein Datum nicht wenn die Bank von 2016 schreibt, oder?
Das Datum (zumindest verstehe ich das so) für die mögliche Kündigung wöre der 02.04.2017. D. h. 10 Jahre nach letzter Auszahlung = 02.10.2016 + 6 Monate Kündigungsfrist ergibt den 02.04.2017.
"darf ... eine Kündigungserklärung nicht vor Ablauf von 10 Jahren ... abgegeben werden."
So wie ich das Schreiben verstehe, darf ich meine Kündigung bzw. mein Kündigungsschreiben frühestens am 02.10.2016 zusenden/abgeben, da es vorher nicht anerkannt wird.
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#7
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AW: Bank nimmt Kündigung nicht an §489
Meines Erachtens dürfen Sie auch jetzt schon nach BGB 489 zum 02.04.2017 kündigen wenn Sie dies so tun wollen. Dies hat nichts mit Widerruf zu tun sondern eine Kündigung wenn die Sollzinsbindung länger als 10 Jahre beträgt.
Ja, die Sollzinsbindung beträgt 15 Jahre (bis 2020).
Aus diesem Grund sehe ich meine Kündigung auch als wirksam an, außer eventuell das falsche Datum. Um das falsche Datum (30.04.2017 statt 02.04.2017) geht es aber in dem Schreiben der Bank nicht, sondern um das Eingangsdatum meiner Kündigung. Oder interpretiere ich das Schreiben falsch?
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#10
Bankkaufmann
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AW: Bank nimmt Kündigung nicht an §489
Ich denke der Sachbearbeiter meint dass man erst im Oktober 2016 kündigen kann. Das sehe ich aber anderst. Denn es ist ja Ihre Willenserklärung die Sie abgeben.
Was haben Sie dann vor? Forwarddarlehen umschulden?
Ich möchte das Darlehen umschulden per Forwarddarlehen. Angebote dafür habe ich bereits.
Ich möchte jetzt gern einen Termin und eine Summe für dieses Forwarddarlehen haben sowie eine Bestätigung der Kündigung, um auf der sicheren Seite zu sein. Wie kann ich denn dem Sachbearbeiter auf dieses für mich wirklich unverständliche Schreiben antworten?
Losgelöst von dem vorliegenden Fall - und eine reine Meinungsäußerung und keine Rechtsberatung von mir:
§489 BGB:
1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,
...
2.in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.
Lesen wir den Text:
Der Darlehnsnehmer kann kündigen, NACH ABLAUF VON 10 Jahren ...
Sicherlich können Banken die Kündigung aus Goodwill (nicht §489 BGB) schon heute zum entsprechenden Termin kündigen, aber rechtlich kann der DN erst nach Ablauf von 10 Jahren kündigen.
Auf den vollständigen Empfang gehe ich nun nicht ein, der stand eingangs nicht zur Diskussion.
Wieso macht die Bank das? Sie hält sich ans Gesetz. Kundenfreundlich / sinnvoll? wohl nicht.
Tipp: am Tag des Ablaufs der 10 Jahre bei der Bank mit Kündigungsfrist von 6 Monaten übergeben (quittieren lassen). Ein Tag zu früh wäre RECHTLICH (und meiner Meinung nach) unwirksam.