Entnahme aus Riester Bausparvertrag ohne Beendigung des Vertrags
Hallo Zusammen,
ich habe einen Riester Bausparvertrag der Schwäbisch-Hall, Tarif Fuchs Wohnrente. Bausparsumme war 50.000€.Abgeschlossen 2009
Im Moment sind ca 15.000€ angespart.
Diese müssen wir für unseren Hauskauf entnehmen.
Freigabe der ZfA liegt vor.
Meine Frage: Endet der Vertrag automatisch nach Entnahme?
Ich überlege den Vertrag weiter zu nutzen, als Absicherung eines Bankdarlehns, nach Auslauf der Zinsbindung in zehn Jahren.
Ist das möglich? Bzw. unterwelchen Bedingungen(Teilentnahme?)?
Mein "Berater" möchte mir naürlich lieber einen neuen BSV verkaufen, anstelle den alten weiterlaufen zu lassen.
AW: Entnahme aus Riester Bausparvertrag ohne Beendigung des Vertrags
Hallo,
inzwischen habe ich von der Deutschen Rentenversicherung folgende Antwort bekommen:
"Der bestehende Altervorsorgevertrag muss nicht zwangsläufig aufgelöstwerden.Das geförderte Altersvorsorgevermögen kann teilweise oder vollständigentnommen werden. Der entnommene Betrag muss mindestens 3000,-Eurobetragen.Bei einer teilweisen Entnahme müssen mindestens 3000,- Euro gefördertes Altersvorsorgevermögen im Altersvorsorgevertrag verbleiben. Dieser kann dann mit entsprechenden Zulagen weitergeführt werden. Eine weitere Entnahme von Kapital zur Entschuldung ist bis zum Beginn der Auszahlungsphase möglich."
Sprich 3.000 € müssen drin bleiben dann kannst du den Vertrag weiterführen, macht natürlich Sinn da du dann weniger Kosten hast als wenn du einen neuen Vertrag abschließt. ( Der dann ggf. sogar schlechtere Konditionen bietet )
Ansonsten wird er wohl enden, denk aber daran, dass bei einer Entnahme ein Wohnförderkonto gebildet wird und sich der entnommene Teil dort jährlich mit 2% verzinst. Beim Renteneintritt wirst du dann diese Summe auf dem Wohnförderkonto versteuern müssen.
AW: Entnahme aus Riester Bausparvertrag ohne Beendigung des Vertrags
Eine Entnahme wie es bei Riester Versicherungen/Fonds oder Banksparplänen geht, ist
bei Wohn Riester Bausparverträgen nicht möglich.
Wohn Riester Verträge können aber gekündigt werden und das Guthaben kann
dann förderunschädlich benutzt werden. Die 2. Option wäre eine Reduzierung
der Bausparsumme (Wohn Riester Verträge dürfen nicht geteilt werden) damit
der Vertrag dadurch in die Zuteilung geführt wird.
In ihrem Falle würde ich die Bausparsumme reduzieren auf 25.000 Euro und das
Guthaben + 10.000 Euro Bausparkredit entnehmen. Die 10.000 Euro erhalten
Sie blanko (ohne Grundbucheintragung) und damit erhöhen Sie ihr EK gegenüber
der Bank. Die Förderung können Sie damit in das Darlehen weiterlaufen lassen
bis zur Tilgung. Zusätzlich haben Sie die Option 2.100 Euro steuerlich zu aktivieren.
AW: Entnahme aus Riester Bausparvertrag ohne Beendigung des Vertrags
Hallo zusammen,
@C. Andreas:
Es gibt doch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, in dem es heißt: 2.5 „Wohn-Riester“: Mehr Flexibilität
Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz kommt es auch bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester) zu weiteren Verbesserungen, die die bestehenden Regelungen flexibler und einfacher machen....
...Der Anleger kann – wie bisher – zwischen der teilweisen und vollständigen Kapitalentnahme wählen. Entscheidet er sich, nur einen Teil des geförderten Altersvorsorgevermögens für die selbst genutzten Immobilie einzusetzen, dann muss er mindestens 3 000 € auf dem Vertrag belassen. Der Rest kann entnommen werden...
(Quelle: bundesfinanzministerium)
Der Witz an der Sache ist nun, dass z.B. in unserem Fall (BHW Riester Bausparer) die Bank sich auf "Produktautonomität" (Was auch immer das bedeuten soll) beruft und sagt, dass sie dieses Gesetz in ihren AGB´s ausgeschlossen haben. In den AGB´s steht nur, dass bei Vollentnahme der Vertrag gekündigt ist. Den Bausparer haben wir 2012 abgeschlossen und das Gesetz kam erst 2014 raus.
Hat jemand bereits damit Erfahrung gemacht? Das kann doch nicht rechtens sein?!