Verständnis Frage: Makler Anspruch auf Privision?

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  1. Avatar von Markus.Steindel
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    Frage Verständnis Frage: Makler Anspruch auf Privision?

    Hi liebe Gemeinde,

    Ich habe mal eine Frage zu der Makler Provision und folgende Situation:
    Eine Immobilie ist auf diversen Immobilien Portalen von einem Makler ausgeschrieben (Immoscout und eBay Kleinanzeigen). Auf einem dieyert Portale ( eBay Kleinanzeigen) ist die selbe Immobilie von Privat ohne Provision ausgeschrieben. Nun habe ich über den Button Email auf Immobilienscout den Makler mit einer standard Nachricht angeschrieben. Auf der Immobilienseite stand nur ein kleiner Link mit Widerrufs Belehrung. Aktiv wurde ich aber nicht darauf hingewiesen. Der Makler rief dann später an und teilte mir Infos über das Objekt mit. Ich habe aber abgeriegelt, weil ich auf die private Anzeige verwiesen habe. Die Privatperson habe ich eine Woche später dann kontaktiert und das Haus besichtigt. Lt. Privatperson ist sie selber berechtigt, die Immobilie ohne Makler zu vermarkten.
    Nun habe ich aber die Befürchtung, dass der Makler auf seine Provision pochen konnte, weil er ja auf meine Immobilenscout Anfrage geantwortet hat - diese habe ich ja aber abgeblockt.
    Die 14 Tage Widerruf sind schon verstrichen. Daher die Frage, ob der Makler Chancen hat seinen m.E. nicht berechtigten Anspruch bei einem Kauf von der Privatperson einzufordern. Alle Vermittlungen, Unterlagen, Kontakte betreffend der Immobilie sind nur über mich und die Privatperson gelaufen.
    Wichtig daher auch die Frage, wie der kleine Link der Widerrufs Belehrung auf Immoscout gewertet wird? Da dieser sehr versteckt war und mich nicht aktiv zur Annahme aufgefordert hat, stellt sich die Frage der rechtlichen Verbindlichkeit.

    Freue mich auf eure Einschätzung. Sehe es nämlich nicht ein, dass der Makler für einen Fehler meinereits ( falsches Anklicken) die umverdiente Provision einstreichen möchte!

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Verständnis Frage: Makler Anspruch auf Privision?

    Sie haben doch innerhalb der 14 Tage gegenüber dem Makler widerrufen. Aus meiner Sicht sollte hier alles in Ordnung sein.

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