Hallo da ich neu in diesem Forum bin möchte ichneuch erstmal recht herzlich Grüßen.Nun zu meiner Frage.Ich habe einen Bausparer bei Badenia über 40000 Euro ,in den bis jetzt 6000 Euro eingezahlt sind nur durch Vermögenswirksame Leistungen.Kann ich den Bausparer einfach so Kündigen ? Oder lieber teilen? Also in einen 34000 und einen 6000 Euro Bausparer? Und die 6000 Euro auszahlen lassen ?
Ja, der Bausparvertrag kann geteilt werden. Der verbleibende Teil der Bausparsumme behält die alte Bausparnummer. So müssen Sie dann Ihrem Arbeitgeber keine neue Bausparnummer wegen weiterer Überweisung der Vermögenswirksamen Leistungen übermitteln.
Bei dem geteilten Bausparvertrag mit dem Guthaben erhalten sie das Geld bei Zuteilung, diese muss man errechnen lassen.
Wenn sie keine Wohnungsbauprämien oder Arbeitnehmer Sparzulage (das ist ist nicht die Förderung die der Arbeitgeber beisteuert) bekommen haben, können sie auch kündigen. Andernfalls - so sie Prämie bekommen haben - wäre bei einer Kündigung die Prämie weg.
Um die allgemein gültige Kündigungsfrist von einem halben Jahr zu umgehen können die auch mit einem Kündigungsabzug von je nach Bausparkasse von 1-3 % einverstanden sein, dann wird sofort ausgezahlt.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Sie ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen die der Arbeitgeberfür den Arbeitnehmer anlegt. Ein Teil kann vom Arbeitgeber kommen, ein Teil vom Arbeitnehmer, kann aber auch sein dass der Arbeitgeber alles bezahlt.
Die Anlage durch den Arbeitgeber hat auf die Kündigung keinen Einfluss, dadurch hat sich ja das Guthaben gebildet, das können sie sich auszahlen lassen. Wenn sie aber die Prämien 9% auf die Einzahlungen - idealerweise bzw. auf maximal 470 Euro im Jahr bei Bausparen - über die Einkommenssteuererklärung beantragt haben, dann ist diese Prämie wie auch die Wohnungsbauprämie bei einer Kündigung weg, bei einer Zuteilung nicht!
Mein Arbeitgeber zahlt jeden Monat 40 Euro für mich als Vwl mehr ich zahle nichts. Bei der Einkommensteuer habe ich nie etwas abgesetzt oder so.Ein Vertrag wo nur Vwl gezahlt werden muss aber min. 7 Jahre laufen Oder?
Der Arbeitgeber zahlt 40 EUR BRUTTO, die Du versteuerst und sozialversicherst und dann zahlst Du 40 EUR ein, wovon Du etwa 20 EUR aus dem eigenen Netto dazu zahlst.
Wenn man dann die AN.Sparzulage nicht beantragt oder aufgrund des zu hohen Einkommens nicht bekommt, ist man durchgefallen.
Wenn das alle verstanden hätten, gäbe es weniger "VL-Verträge".
Das verwirrt doch alles! Wenn er über die Einkommenssteuer keine Arneitnehmersparzulageprämie oder per separaten Antrag Wohnungsbauprämie beantragt hat, dann hat er druch eine Kündigung erstmal nicht den Nachteil das Prämie verloren geht, darum ging es jetzt.
Wenn der Arbeitgeber ihm brutto 40 Euro dazu gibt, die dann vom Netto in den BSV Vertrag gehen, dann hat er anteilig auch etwas eigenes dazu gegeben, aber es ging darum dass er abschätzen kann, ob er Prämie beantragt hat, darum habe ich ihm verdeutlichen wollen was die Prämie ist. Das Sparen der 40 Euro ist damit nicht gemeint, die bzw. das angesparte Guthaben aus den mtl. 40 Euro kann er sich im Zuge einer Kündigung auszahlen lassen, zu welchen Bedingungen und Nachteilen ist oben verdeutlicht wurden.
Es ging ja auch nur um den abgeteilten - Teilung kann Sinn machen - 6000 Euro BSV mit 6000 Euro Guthaben.