ich weiß nicht, ob sich mein Programm genau angeschaut haben, aber es gibt gewaltige Unterschiede zu dem Online Rechner der BHW für dieses Produkt. Das Online-Programm ist in meinen Augen (und für viele Andere) sehr unzureichend.
1.) Ich kann individuelle Zahlungen zu verschiedenen Zeitpunkten vornehmen. Dies berücksichtigt mein Programm. (BHW Online Programm macht das nicht).
2.) Es kann nur der Regelsparbeitrag (Ansparzeit 8 Jahre) genommen werden sonst spuckt Ihnen das Online-Programm keine Werte aus. Es gibt aber viele Leute die untersparen und nutzen die max. Laufzeit von 15 Jahren aus. Und hier ist die Stärke des Programms es sagt Ihnen wann die nötige Bewertungszahl von 33 vorliegt, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt und eine Zuteilung sonst nicht gewährt wird.
3.) Das Programm zeigt Ihnen wie das Darlehen mit welchem Mindesttilgungsbeitrag zurück gezahlt werden muss.
Probieren Sie es aus... und vergleichen Sie es mit dem Online Rechner der BHW.
Ich bin kein Vertreter für dieses Produkt oder arbeite nicht wie Sie in der Finanzierungsbranche, sondern ich möchte nur, dass die Nutzer das Finanzprodukt verstehen bevorSie sich für dieses entscheiden.
Im übrigen gern geschehen, wenn Sie es Nutzen wollen, um vielleicht ihren Kunden Bessere oder nicht so gute Vorschläge vergleichend daneben zu stellen.
Was wollen sie mit ihrrer Berechnung nachweisen? Richtig ist das das Programm aller BSK ungenau sind, so wie das Gesetz auch es vorschreibt! Bei Bausparen gibt es kein verbindliches Zuteilungsdatum, insbesondere dann wenn dies Zuteilungsdatum in ferner Zukunft liegt!
Des weiteren haben sie in dieser Rechnung ihre Zulage von jährlich 70 € "vergessen" bei 14 Jahren runde 980 €, verheiratet 1.860 €.
Alternativ wäre hier auch ein Riester BSV möglich, dann würden zur die Zulagen entfallen, aber die R Zulage von 175 € für 14 Jahre von 2.450 € als lediger, 4.900 € als Verheiratete, ohne das steuerliche Extra und Kinder!
Zahlt ihr AG etl. Arbeitnehmersparzulage? Dann können diese auf einen 2. BSV überweisen werden, plus die Zulage!
Zudem fehlen etliche Daten um eine qualifizierte Antwort zu geben! Wie Sie einsehen sollten haben Sie in ihrer Rechnung bis zu "geschenkte" 10.000 € netto liegen gelassen oder einfach vergessen!
Das ansparen von 40 bis 50 t€ erhöht die Finanzierbarkeit erheblich! Auch die Zeit zu zum Bauen, Kaufen sollte man nicht untätig verbringen, hier könnte man ein Kassenbuch führen und feststellen welche Sonderausgaben oder wie "flüchtig" das Einkommen über das Jahr ist! Zu Anfang rate ich immer wöchentlichen, dies zu tun, um Denkfehler im Kassenbuch zu finden und zu berichtigen!
Vergleichen sie mal die monatlichen Ausgaben mit den gesetzlichen pfändungsfreien Betrag, was übersteigt hier? Übersteigen die Ausgaben oder geben sie weniger aus?
Eine 4 K Familie, sofern diese zu Miete wohnt denen steht monatlich 3.610 € zum Leben zu.
Eine 4 K Familie, sofern diese in Eigentum wohnt, denen stehen monatlich einmal 1.200 €, 800 € und je Kind weitere 200 € zu. Es während 2.400 € zum Leben!
Das man mit 2.400 € keine große Sprünge mehr machen kann steht wohl außer Frage! Denn aus den 2.400 € müssen ja auch noch die Heizkosten, Strom, Versicherungen und Auto bezahlt werden!
Ich empfehle zu einer umfangreichen Beratung, allerdings bei einen freien Makler, der mindestens den § 34 d Abs.1 (Versicherung) und den §34 i (Immobiliendarlehn) gleichzeitig besitzt! Also die wenigsten Vermittler, Banker dürfen da Auskunft geben!
Verzichten sie auf den Doppelmakler kommen sie "Finanzierungs-, Versicherungs-, -lücken persönlich selber auf.
Sie haben was wohl missverstanden, dieses Programm soll keine Beratung dienen sondern nur das Produkt berechnen lassen,
was auch immer Sie gedacht haben es leisten muss.
Und folgendes sie können unter individueller Zahlung Zulagen (da muss man einfach mal selber die Zahlen eintragen) mit einfließen lassen, da wurde
auch gar nichts vergessen.
Sagen Sie mal ganz direkt und im Ernst haben Sie Spaß andere Leute im Forum zu gängeln und an dem Thema vorbei zuschreiben
Ab dem 5. Absatz sind Sie sowas am Thema vorbei...
(Pfändungsgrenzen, Berechnung von monatlicher Leistungsfähigkeit, Beratungsfähigkeit, eigene Meinung bzgl. Doppelmakler)
Bevor Sie Leute angreifen (Ich bin nicht in der Finanzbranche), sollten Sie Ihren Schaum abwischen und bitte mehr Höflichkeit walten lassen.
Lieber Lordduckstein, nicht persönlich nehmen, er liest die Beiträge teils gar nicht und antwortet seit jeher völlig unqualifiziert, verwirrt und an der Frage vorbei.
es wurde nicht ohne Grund seit 2007 EU weit Zulassungen eingeführt!
Selbst der unregulierte § 34 c wurde dadurch reguliert!
Herausname Versicherung, Finanzanlagen, Immobilienfinanzierung, 2018 wurde vorläufig als letzter der Immobilienmakler als Verkäufer, Hausverwalter Vermieter reformiert!
Mit der Grundbedingung der Versicherungstechnischen Absicherung in Millionen Höhe für jede Zulassung! Es sind sogar zwei Zulassungen als unvereinbar anzusehen! Immobiliendarlehnsvermittler und als Immobilienmakler! Denn kein Makler darf zweier Herren dienen! Denn das wäre Parteienverrat, § 356 StGB.
§ 356 Parteiverrat
(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.
Wie man unschwer erkennt wird streng bestraft, da keine Geldstrafe vorgesehen ist!
Jetzt kommen sie bringen ein Programm in die Öffentlichkeit, die keine Verifizierung und Autorisierung seitens der BHW, mit den Namen "BHW Bausparenplus" besitzt?
Sie können nur froh sein wenn die Bausparkasse Hameln, Sie nur auffordert ihren Namen weiterhin nicht zu nutzen! Alternativ käme auch ein Schreiben mit der Aufforderung auf Unterlassung eines Abmahnanwaltes in Frage, mit entsprechender Kostennote, bei eine Streitwert von 100.000 € dürfte dies keine Bagatelle mehr sein, kommen dann sehr schnell 3.000 € zusammen!
Desweiteren konnte das Forum durch eine weiter Abmahnung sehr schnell dicht gemacht werden, wegen Verbreitung und Vervielfältigung von unautorisierten Informationen!
Ich verweise hier nur auf die Fälle: geprellte Strukkis Forumen, das 1 Forum aufgekauft, der 2. wurde durch den Aufkauf des Provider Tod und der 3. Betreiber Herr S. nannte erhebliche persönlich Probleme mit seinen AG, wegen des betreiben des Forums!
Da ich selbst mit Herrn S. Mehrfach Kontakt hatte, weis ich dies von ihnen persönlich!
Auch weis ich von mehreren Ehemaligen aus diesen ehemaligen Forum, die hier im Forum die hier mitlesen! Und hin und wieder mal was schreiben! Allerdings ist hier nicht ein für Probleme, sondern für Fragen rund ums Geld, also weit weg von den Problemfeld "Vertrieb". in übrigen haben sich auch die Auswüchse radikal gemindert, zu mal die Durchlauferhitzer der Vertriebe nahe zu bedeutungslos geworden sind!
Deren Existenz sich hauptsächlich Fusionen beruhen!
Damit sie mal verstehen was Bausparen überhaupt ist sollten Sie sich mal mit der Veröffentlichung von Jun. Prof. Dr Frank Rosenkranz, Bochum befassen.
aus der Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankenrecht Nr. 9 von 3. März 2018, von Seite 410 bis 421 statte 11 Seiten DIN A 4 inkl. 114 Querweise auf Randnotizen, Urteile Gesetzestexte aus BGB,...
WM 2018, 410 Inhalt Rosenkranz: Bausparsofortfinanzierungen als verbundene oder zusammenhängende Verträge
Es dürfte dann klar werden das im allgemeinen Finanzierungen für eine Immobilie nicht mehr nicht mehr beim Eigentümer liegen kann!
Denn denen fehlt einfach die Zeit sich mit den möglichen Finanzierungen zu befassen! Viele "glauben", dass Sie mit Bankdarlehn kein Abschlussgebühren bezahlen, das "wissen" des "warum" es so ist fehlt aber!
Das das BGH geurteilt hat:"Das mit der Entrichtung der Zinsen, für das Darlehn alle Kosten und Gebühren abgegolten zu haben sein!" Demnach kann, muss im dem Zinssatz alle Kosten für das Darlehn enthalten sind!
Daher sind Bauspardarlehn mitnichten Bankdarlehn direkt zu vergleichen! Selbst ein Bauspardarlehn und eine Bausparsofortdarlehn unterscheiden sich in einigen wichtigen Punkten!
Es wird nur eine erhebliche Minderheit geben, die in teilen den Unterschied zwischen BS und D erklären können!
Und die Aussage eines anderen ist nur zu sagen, dass dieser Sie darauf hin weisen müsste, das Sie etl. gegen den Muster- oder Namensschutz abmahnfähig verstoßen haben. Tat er dies?
Auch fiel dieser in den letzten Tagen damit auf:"Das Er einen der Fragenden nicht darauf hin wies, dass was er vorschlug in den Bereich einer steuerlich Mißgestaltung, genannt Steuerhinterziehung, nach § 42 AO gehöre! Und keine Alterntive dafür vorschlug, die es auch dafür gibt!
Wer schon solche kapitale Denkfehler des Kunden schon nicht im Vorfeld einer Geschäftsanbahnung verhindert? Würden Sie sie solchen Vermittler ihre Zukunft ihrer Familie in den nächsten 10 bis 20 Jahre noch anvertrauen wollen!