Wie lange dauert die Gewährleistungszeit eines Zahnarztes für seine Zahnbehandlung ?
Z.B. wenn nach der eingesetzten Zahnkrone, nach der Wurzelbehandlung,
nach der Plombe, .... dieser Zahn wieder weh tut.
Würde die Krankenkasse/ Zahnzusatzversicherung die Kosten der erneuten Behandlung ablehnen ?
Eine Wurzelbehandlung ist keine Garantie das ein Zahn sich beruhigt. Es ist lediglich ein Versuch den Zahn zu retten.
Wenn die Krone wieder aufgebohrt werden muss um eine erneute Wurzelbehandlung durch zu führen (wird von den meisten GKV's nicht bezahlt), zählt wieder der "Ist-Zustand". Das heißt, der Zahn muss (neu) verkront werden und die Krankenkasse wird wieder ihren Zuschuss dazu leisten müssen.
Anders sehe es aus, wenn die Krone einen Fehler hätte, dies ist hier aber nicht der Fall.