Immobilien-Finanzierung

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  1. Avatar von Ruhrpott
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    Idee Immobilien-Finanzierung

    Hallo zusammen,

    Vorweg möchte ich meinen Respekt aussprechen. Das Forum ist sehr gelungen und sehr hilfreich.

    Zur Vorgeschichte:
    Wir, mein Lebensgefährte und ich beabsichtigen ein Haus zu erwerben.
    Da ich im 8. Monat Schwanger bin, haben wir uns darauf geeinigt, den Vertrag gemeinsam aufzunehmen. Im Grundbuch jedoch soll nur mein Name erscheinen...Dies hat verschiedene Gründe, die ich öffentlich nicht detailliert aufstellen möchte.
    Aufgrund meiner Schwangerschaft befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Mein jetziger Verdienst beläuft sich auf 1800 € Netto. Nach Geburt unseres Kindes gehe ich von einem Elterngeld von 1200 € mtl. aus. Meinem Lebensgefährten bleiben ebenfalls 1200 € Netto.

    Vorhaben:
    Kauf eines 2 Familienhaus ( 145.000 €)
    Eine Wohnung wird selbst bewohnt.
    Die zweite von meiner Mutter ( Mieteinnahmen wären: 220 € kalt)
    Eigenkapital: ca. 25000 €

    Es wäre auch noch ein Bausparvertrag vorhanden, der zuteilungsreif wäre. Angespart sind 8000 €, Bausparsumme 20000 €
    Ist es sinnvoll diesen mit einzubinden um das Eigenkapital zu erhöhen? Persönlich würde ich mir diesen gerne als Reserve für dringende Reparaturen aufheben bis ich wieder voll arbeiten gehe. Da ich Krankenschwester bin, mache ich mir beruflich keine Sorgen.

    Welche mtl Belastung würde uns bevorstehen? Geplant ist eine Zinsbindung über 20 Jahre, in diesen soll der Kredit voll ausbezahlt werden...

    Hoffe das war nicht zuviel Text :eek:
    Freue mich über jede Antwort...

    Mit freundlichen Grüßen
    aus dem Ruhrpott

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Immobilien-Finanzierung

    @Bankkaufmann

    Und ich entschuldige mich für meine fachmännische Entgleisung!

    Dein Beitrag hat mich zur Besinnung gerührt!!

  3. Avatar von guest
    guest ist offline

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    Standard AW: Immobilien-Finanzierung

    @ finanzierung

    Es geht nicht alles schief, was schief gehen kann. Wenn etwas schief geht, ist aber häufig mehr als nur das Haus weg.
    Die "kritischen Stimmen" mahnen nur an, dass es ein gewisses erhöhtes Risiko - für den Darlehnsnehmer / Immobilienbesitzer - darstellt, wenn er sich auf das Abenteuer einlässt.
    Entscheiden, was der/diejenigen machen, müssen die zukünftigen Erwerber alleine.

    Interessant an Ihrem Beitrag ist vor allem aber der Hinweis "wir haben 5 Kinder". Diese "besondere Situation" bedeutet, dass man auch hier den Aspekt bei einer Mietwohnungssuche nicht außer Acht lassen darf. Grundsätzlich muss man bei einer Entscheidung auch solche Besonderheiten mit einbeziehen, damit man (für sich selber) die richtige Entscheidung finden kann. -> Vor diversen Jahren benötigte ich einen Lagerraum. Nach langer Suche bin ich zum Ergebnis gekommen, dass es sich finanziell nicht rechnet, dass man dieses anmietet. Ein Kauf einer Immobilie kam hier am Ende einfach viel billiger. Da dieses Gebäude privat erworben wurde und anschließend vermietet werden konnte, hat es sich auch steuerlich gelohnt. -> Auch hier: besondere Umstände.

    @ Herr Buhmann

    Es wäre mir sehr neu, wenn ein "Lebenspartner" in irgendeiner Weise für die Verbindlichkeiten des anderen "Lebenspartners" herangezogen werden könnte.

    Zeigen Sie mir - als Laien - doch den Passus bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze, die wie das Jobcenter bei der Berechnung von ALGII, Einnahmen zusammen zählen würde. 2 Einzelpersonen mit einer Unterhaltsberechtigten Person (Kind). Und auch wenn (aus welchem Grund auch immer) das Kind nur bei einer Person angerechnet werden würde, könnte sich die Bank ausrechnen, dass die Zinsen von 100 Euro nicht zahlbar sind.

    Der Fall ist völlig aus der Luft gegriffen? Natürlich - im Zwangsversteigerungsverfahren wird ein Haus, was für 145k gekauft wurde, sicher weit mehr als die Gerichtskosten und die 145.000 Euro einbringen, da Immobilienpreise NUR steigen können. (Sorry für die Polemik). In einem Fall nahe der Realität werden Häuser zu 70 / 80% des Verkehrswerts versteigert. Gehen wir hierbei wieder davon aus, dass das Haus nicht mitten in Berlin (o. ä.) steht. Ausnahmen bestätigen dabei natürlich die Regel, es gibt besonders begehrte Häuser und im Einkauf besonders günstige Häuser. Erstgenannte ZFH eher nicht für 145.000 Euro und ob das hier genannte Haus besonders günstig ist, können wir alle nicht beurteilen, höchstens die mögliche Erwerberin - und das wird ohne fachkundige Hilfe auch eher schwierig. Daher gehen wir mal von einem marktüblichen Preis aus.

    Ein Beamter lässt sich von seiner Ehefrau scheiden und der Arbeitgeber zieht ihm 1.500 Euro ab, die er der Ex-Frau dann gibt? Gut, dass ich kein Beamter bin.
    Tatsächlich ist es hier so, dass im Standardfall in der Pfändungsfreigrenze nach 2 Unterhaltsberechtigten (die genannten 2 Kinder) gesehen wird. Bei 3.000 Euro bleiben 537,02 Euro.
    Wir beachten hier den Unterschied: 2x 1.200 Euro ist etwas anderes als 1x 2.400 Euro.

    Die Inflationsraten werden von der EZB "überwacht" und bei einem entgegenlaufen der gewünschten Inflationsrate in der Eurozone von 2% werden finanzpolitische Entscheidungen getroffen, welche die Inflation in diese Nähe bringen (sollen). Derzeit werden monatlich 60 Mrd. Euro in die Eurozone gepumpt, die Gefahr der Deflation (von vor dem Aufkaufprogramm) ist gebannt und die Rate hat sich in 2015 wie folgt entwickelt:

    Januar 2015 -0,4%
    Februar 0,1%
    März 0,3%
    April 0,5%
    Mai 0,7%

    (Quelle: Inflationsrate Deutschland - Inflation 2015, 2014 1,0%, 2012/2013 2,0%/1,5% - zu faul beim Statistischen Bundesamt nach der Quelle dort zu suchen).

    Damit ist davon auszugehen, dass auch in der Zukunft die Notenbank alles für das Ziel einer Inflation tun wird.

    Wie hier immer betont wurde: es wird eine oder mehrere Banken geben, die den Hauskauf finanzieren. Das steht auch nicht zur Diskussion. Wie Sie aber selber einräumen wird jede Bank das Risiko selber beurteilen. Da ich keine Bank mein eigen nenne, muss mich das Risiko der Bank nur geringfügig kümmern. Das allerdings Banken nicht auch die Zukunft im Auge haben, halte ich für ein Gerücht, auch wenn Sie es schaffen einem 82 jährigen eine 30 Jahre laufende Immobilienfinanzierung zu verkaufen - bzw. der Bank zu verkaufen. Plaudern Sie doch mal aus dem Nähkästchen: welche Bank schätzt eine Immobilie, die sie finanzieren soll, immer kräftig über den Kaufpreis ein? Nur damit wäre ja "risikolos" für die Bank eine Finanzierung von z. B. 100 oder mehr % darstellbar, wenn die Antragsteller nur etwa in Höhe der Pfändungsfreigrenze verdienen (oder darunter). Oder wo kommt die Sicherheit der Bank sonst her?

    @ Daukind

    Meinen Sie, dass der Eigentümer der Immobilie wirklich so entscheiden ist, wenn eine weitere Person als Bürge in den Darlehnsvertrag einsteigt? Als 2. Darlehnsnehmer könnte ich mir hier eher etwas in die Richtung vorstellen, wenn man an bestimmte (nicht finanzierbare) Erstattungsansprüche an den 2. Darlehnsnehmer denkt. Wäre natürlich nur interessant, wenn der Wert der Immobilie (Verkaufserlös in einer ZV) geringer ist als der Darlehnstand.

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    Standard AW: Immobilien-Finanzierung

    Zitat Zitat von guest
    @ finanzierung

    Es geht nicht alles schief, was schief gehen kann. Wenn etwas schief geht, ist aber häufig mehr als nur das Haus weg.
    Wenn man nur danach geht, das was schief gehen könnte, dann dürfte man gar nichts machen. Für uns war wichtig, was passiert, wenn mal mein Einkommen wegfällt, das hatten wir vorher schon mal, 9 Monate ALG1-Bezug, 2.150 EUR/Monat, aber meine Frau hat sofort einen Halbtagsjob bekommen (ambulante Krankenpflege, da hat Ruhrpott Recht, da findet sich immer was) mit LSK5 800 EUR Netto, somit wäre auch mal 1 Jahr ALG1 Bezug kein Problem.

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    Standard AW: Immobilien-Finanzierung

    Zitat Zitat von guest
    @ Daukind

    Meinen Sie, dass der Eigentümer der Immobilie wirklich so entscheiden ist, wenn eine weitere Person als Bürge in den Darlehnsvertrag einsteigt? Als 2. Darlehnsnehmer könnte ich mir hier eher etwas in die Richtung vorstellen, wenn man an bestimmte (nicht finanzierbare) Erstattungsansprüche an den 2. Darlehnsnehmer denkt. Wäre natürlich nur interessant, wenn der Wert der Immobilie (Verkaufserlös in einer ZV) geringer ist als der Darlehnstand.

    guest
    Ich meine, dass die Tatsache dass es zwei Kreditnehmer aber nur einen Eigentümer gibt oder geben soll meist nur einen Schluss zulässt -> Instabilität. Entweder ist die Partnerschaft nicht gefestigt, vielleicht gibt es Schulden, andere Verpflichtungen oder oder oder. Es ist auf jeden Fall ein Alarmzeichen, insbesondere wenn die Eigentümerin alleine den Kredit unmöglich bedienen kann.

    Selbst wenn die Immobilie Kosten und Hypothek deckt haben Banken kein großes Interesse an der Verwertung. Banken wollen reibungslos x Jahre Rückzahlung.

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    Standard AW: Immobilien-Finanzierung

    Zitat Zitat von Daukind
    Ich meine, dass die Tatsache dass es zwei Kreditnehmer aber nur einen Eigentümer gibt oder geben soll meist nur einen Schluss zulässt -> Instabilität. Entweder ist die Partnerschaft nicht gefestigt, vielleicht gibt es Schulden, andere Verpflichtungen oder oder oder. Es ist auf jeden Fall ein Alarmzeichen, insbesondere wenn die Eigentümerin alleine den Kredit unmöglich bedienen kann..
    Die Vermutung ist weit her geholt von Instabilität kann nicht die Rede sein. Im allgemeinen habe ich das Gefühl das einige Aussagen im Frust geschehen. Nun ja, jedem das Seine
    Ich kenne Familien die mit genau dem selben Kapital und weniger leben müssen. Keinen Anspruch auf Mietzuschuss haben, oder sonstige Zuschüsse erhalten Miete zahlen müssen Sie trotzdem und das für einen Wohnraum für 4 Personen.
    Würden sich die Umstände denn ändern, wenn wir beide 25 Jahre Jung wären, unsere berufliche Zukunft noch nicht gefestigt wäre und die Kinderplanung noch nicht abgeschlossen? Im Gegenteil! Ich habe mich bewusst JETZT für einen Immobilienerwerb entschlossen, da die Umstände nicht besser sein könnten.
    Ob mir nun Morgen ein Ziegel auf den Kopf fällt oder der Himmel, ist wohl kaum vom Alter oder Elterngeld abhängig

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    Standard AW: Immobilien-Finanzierung

    Na dann steht dem Erwerb der Immobilie ja nichts mehr im Weg. Einen unterschriftsreifen Vertrag soll es ja auch bereits geben. Alles Gute.

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