Beratung und Haftung

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  1. Avatar von mtemme
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    Standard Beratung und Haftung

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Haftung bei Anlageberatern.

    Mein Anlageberater hat mir vorgeschlagen, meine Riesterrente von Anbieter A zu Anbieter B zu verschieben, da dort die Konditionen besser sind.

    Es war die klare Aussge, dass beim Verschieben keine Steuern anfallen werden. Maximal würden minimale Verwaltungskosten (kleiner 100€) anfallen.

    Nun sind in Summe ca. 3000€ an Kapitalertragssteuern angefallen.

    Aus meiner Sicht ist das ein klarer Beratungsfehler, für den der Anlageberater haften muss.

    Was meinen die Experten?

    Ich danke schon jetzt für Expertenantworten.

    Gruß
    M.Temme

  2. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Beratung und Haftung

    Wenn der Berater explizit dazu geraten hat,den Altvertrag zu kündigen und daraufhin einen Neuvertrag abzuschließen,ohne das vorhandene Guthaben übertragen zu lassen,wäre das ein Ansatzpunkt.In irgendeiner Form muss man diesen Rat aber auch nachweisen können,bspw. durch Zeugen oder ein Beratungsprotokoll.
    Warum wurde das Vertragsguthaben nicht einfach auf den neuen Anbieter übertragen?Dafür muss ja in dem Kündigungsschreiben nur der Hinweis erfolgen,dass das Guthaben nicht ausgezahlt,sondern an den neuen Anbieter übertragen werden soll?

  3. Avatar von mtemme
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    Standard AW: Beratung und Haftung

    Hallo Matthew,

    die Entscheidung wurde während der Durchsprache vorort beim Berater getroffen. Das gibt der Berater auch zu.

    Ich kannte die Optionen nicht. Mein Berater hat m.W. das Vertragsguthaben mit der Kündigung übertragen. Ich habe nur unterschrieben.

    Leider sind trotzdem Steuern entspr. EStG angefallen.

    Gruß
    Markus
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  4. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Beratung und Haftung

    Wie lautet denn die exakte Formulierung des Schreibens?

  5. Avatar von mtemme
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    Standard AW: Beratung und Haftung

    danke!

    Siehe hier
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  6. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Beratung und Haftung

    Okay,sorry,missverständliche Formulierung meinerseits.Ich meinte das Schreiben,dass der Vermittler an den Versicherer aufgesetzt hat,der die Kündigung durchgeführt hat.

  7. Avatar von mtemme
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    Standard AW: Beratung und Haftung

    Sorry, muss los. Werde versuchen morgen die Antwort zu finden.
    Danke!

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