Hallo,
ich habe eine Frage zur Haftung bei Anlageberatern.
Mein Anlageberater hat mir vorgeschlagen, meine Riesterrente von Anbieter A zu Anbieter B zu verschieben, da dort die Konditionen besser sind.
Es war die klare Aussge, dass beim Verschieben keine Steuern anfallen werden. Maximal würden minimale Verwaltungskosten (kleiner 100€) anfallen.
Nun sind in Summe ca. 3000€ an Kapitalertragssteuern angefallen.
Aus meiner Sicht ist das ein klarer Beratungsfehler, für den der Anlageberater haften muss.
Was meinen die Experten?
Ich danke schon jetzt für Expertenantworten.
Gruß
M.Temme