ein Kollege von mir hat einen Ratenkredit übers Telefon bei seiner Bank abgeschlossen. Erst nach Unterschrift fiel ihm auf, dass dabei eine Ratenschutzversicherung mit dabei ist, die er nicht haben will.
Der Kredit wurde ausgezahlt, nun müsste er doch die Versicherung widerrufen können oder? 30 Tage Widerrufsrecht hat er, seine Sorge ist nur, dass das Darlehen dann flöten geht was meiner Meinung nach nicht rechtens wäre.
Ein Freund von mir hat im Internet ein Eiphone für 1€ gekauft - erst später hat er gemerkt, dass da ein Mobilfunkvertrag dranhängt - nun hat er Angst zu widerrufen - er fürchtet, das Eiphone ist dann auch weg ...
Funktioniert die Methode noch die Ratenschutzversicherung am 15 Tag zu widerrufen? Der Anbieter kann sich ja eigentlich nicht darauf berufen, dass er ohne Ratenschutzversicherung diese Konditionen nicht angeboten hätte. ( Denn Kopplegeschäfte sind verboten )
Aber da kenne ich die aktuelle Rechtslage nicht...
Da im Kreditvertrag auch hinsichtlich der Restschuldversicherung eine Unterschrift zu leisten ist, wird hier wohl kein Kopplungsgeschäft vorliegen. Meist ist der Passus "die RSV wurde freiwillig auf Wunsch des Kunden abgeschlossen" gerne überlesen.
Grundsätzlich dürfte die RSV kündbar sein, wenn der Kreditnehmer auch der Versiocherugnsnehmer ist. Einen Einfluss auf das ausgezahlte Darlehen dürfte es kaum geben. Ggfs. wird die Rückerstattung nicht báusgezahlt sondern dem Kreditkonto gutgeschrieben.