Unterschied Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler
Hallo,
ich habe mich vor kurzer Zeit beraten lassen. Dabei griff ich auf zwei unterschiedliche Finanzdienstleister zurück.
Es handelt sich einmal um einen Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und die andere Person war ein Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1GewO (beide Auskünfte habe von dem Vermittlerregister).
Jetzt haben mir beide jedoch wörtlich mitgeteilt, dass sie Zugriff auf alle Produkte haben und natürlich nur die besten Produkte für mich raussuchen. Ich denke ich muss Euch nicht erklären dass da was komplett unterschiedliches rauskam. Jetzt ist meine erste Frage wo der Unterschied der zwei Bezeichnungen ist. Meistens finde ich nur juristische Erklärungen, die jedoch mein laienhaftes Wissen übersteigen und ich will verhindern aufgrund von gefährlichem Halbwissen eine falsche Schlussfolgerung zu ziehen.
Ich bin Soldat auf Zeit und habe gerade mit meinem Studium begonnen. Mir wurde natürlich von beiden ein "Gesamtpaket" angeboten, wo es im Endeffekt doch um sehr viel Geld geht und ich will sicher gehen, dass es hier nicht ausschließlich um die Provision geht sondern ich meinem Berater vertrauen kann und Grundlage dafür ist, dass er mich nicht anlügt.
AW: Unterschied Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler
Hallo,
deine Frage ist relativ schnell zu beantworten. Gemäß §34d Abs 1. GewO vermitteln Versicherungsmakler bzw. Versicherungsvertreter Versicherungen einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften. Es bestehen Kooperationen zwischen dem Vertreter bzw. Makler un den jeweiligen Versicherern. Somit bekommt dieser je nach Vermittlung eine Abschluss- sowie ggf. eine Bestandsprovision. Der Begriff Versicherungsmakler ist dabei eindeutig: er bedient sich aus einem Pool von verschiedenen Verscherern (Achtung: nicht ALLE Versicherer) mit denen er eine Kooperation abgeschlossen hat. In der Branche wird ein Versicherungsvertreter meist als Ausschliesslichkeitsvertreter in Verbindung gebracht. Er vermittelt bespielsweise nur Allianz oder Provinzialversicherungen. Hat somit auch eine Aussenwerbung von dieser Gesellschaft. Übrigens kann es hier auch mal Ausnahmen geben, dass ein Versicherungsvertreter trotz Ausschliesslichkeitsvereinbarung dennoch andere Versicherer vermitteln kann.
Sofern du also eine wirklich unabhängige Beratung ohne Vermittlung geniessen möchtest, dann kannst du uns gerne eine direkte Nachricht schreiben. Wir helfen gern weiter.
AW: Unterschied Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler
Zitat von Fanage
Hallo,
deine Frage ist relativ schnell zu beantworten. Gemäß §34d Abs 1. GewO vermitteln Versicherungsmakler bzw. Versicherungsvertreter Versicherungen einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften. Es bestehen Kooperationen zwischen dem Vertreter bzw. Makler un den jeweiligen Versicherern. Somit bekommt dieser je nach Vermittlung eine Abschluss- sowie ggf. eine Bestandsprovision. Der Begriff Versicherungsmakler ist dabei eindeutig: er bedient sich aus einem Pool von verschiedenen Verscherern (Achtung: nicht ALLE Versicherer) mit denen er eine Kooperation abgeschlossen hat. In der Branche wird ein Versicherungsvertreter meist als Ausschliesslichkeitsvertreter in Verbindung gebracht. Er vermittelt bespielsweise nur Allianz oder Provinzialversicherungen. Hat somit auch eine Aussenwerbung von dieser Gesellschaft. Übrigens kann es hier auch mal Ausnahmen geben, dass ein Versicherungsvertreter trotz Ausschliesslichkeitsvereinbarung dennoch andere Versicherer vermitteln kann.
Sofern du also eine wirklich unabhängige Beratung ohne Vermittlung geniessen möchtest, dann kannst du uns gerne eine direkte Nachricht schreiben. Wir helfen gern weiter.
Versicherungsmakler sind gem. HGB unabhängig, auf den wichtigsten Unterschied (§ 84 vs. 93 HGB) gehen Sie natürlich nicht ein.
AW: Unterschied Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler
Zitat von uwehaensch
Versicherungsmakler sind gem. HGB unabhängig, auf den wichtigsten Unterschied (§ 84 vs. 93 HGB) gehen Sie natürlich nicht ein.
Naja, auch Versicherungsmakler sind nicht zu 100 % unabhängig, weil sie nicht alle "möglichen" Versicherer in Deutschland abdecken, sondern nur einen Pool von Versicherungen vermitteln.
AW: Unterschied Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler
Versicherungsvertreter
Wie die Bezeichnung treffend wiedergibt, ist der Versicherungsvertreter der Vertreter einer Versicherungsgesellschaft. Er haftet gegenüber seiner Gesellschaft und ist dieser verpflichtet. Ein wesentliches Merkmal des Versicherungsvertreters ist regelmäßig die Ausschließlichkeit, d. h. er kann und darf i. d. R. ausschließlich die Produkte seiner Gesellschaft, bzw. ggf. konzernverbundener Unternehmen vermitteln. Diese Funktion kann er als Angestellter oder als Selbstständiger ausüben. Seine Vergütung erhält er als Gehalt oder/ und Provisionen von seiner Versicherungsgesellschaft. In beiden Fällen besteht funktionsbedingt eine unmittelbare Abhängigkeit zu seinem Konzern.
Sonderform Versicherungsvertreter (Mehrfachagent)
Der Mehrfachagent hat im Prinzip den gleichen rechtlichen Status wie der Versicherungsvertreter. Er unterscheidet sich lediglich darin, dass für ihn keine Ausschließlichkeit zu einer Gesellschaft besteht, sondern dass er mehrere Gesellschaften anbieten kann und darf.
Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler ist rechtlich Sachwalter des Kunden, steht also auf Ihrer Seite und vertritt Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Er ist nicht gebunden an eine oder mehrere Gesellschaften. Er erhält für die Vermittlung der Produkte i. d. R. eine Provision der jeweiligen Produktgeber (Versicherung, Bank, etc.)