Ich habe noch eine GmbH,
hier wurde 2013 Ein Gewerbeobjekt erbaut.
Baukosten incl. Grundstück ca 400.000
Finanziert wurden 175.000 der ret kam aus Eigenkapital der GmbH
Finanziert wurde über ein KFW Darlehen, welches ich von einer Hausbank bekommen habe.
Laufzeit 10 Jahre 1,95 %
Derzeit sind noch ca 160.000 Offen, da ja ein Jahr Tilgungsfrei sein musste.
Die Tilgung wurde recht hoch angesetzt, somit werden alle 3 Monate ca 3.200 Euro gezahlt. Verhältnis ca 2000 Tilgung 1000 Zinsen.
Das darlehen läuft noch 8 Jahre.
Jetzt würde ich hier in der Gmbh die Tätigkeit gerne einstellen, aber die GmbH weiter bestehen lassen ( Gründe habe ich dafür :-) )
Das Gebäude werde ich gut vermieten können.
Jetzt aber folgendes:
Ich würde die Tilgung hier gerne runterfahren, aber laut Vertrag und dem was ich erlesen habe ist das nicht ohne weiteres möglich, man könnte natürlich ander Gründe vorschieben wie bsplw. schlechte wirtschaftliche Lage etc...
Allerdings habe ich in dem Vetrag gelesen das die Bank berechtigt ist das Darlehen zu kündigen, wenn sich die Finanzielle Situation grawierend ändert.
Ist es die gleiche Bank, die auch dein privat genutztes Gebäude finanziert hat?
Falls ja, gehst du hin und sagst dein Steuerberater hat es dir empfohlen.
Das leuchtet jedem Banker ein, dass man private, steuerlich nicht abzugfähige Kredite schneller tilgen möchte als die gewerblichen.
Wenn sie dich als guten Kunden nicht verärgern wollen, dann sollte da auch ein Entgegenkommen möglich sein. Zumal es die Bank nichts kosten wird, da die Tilgung insgesamt gleich bleibt und die Zinssätze lediglich 0,6% auseinander liegen.
...Und wenn ich so eine nummer mit Wirtschaftliche Probleme erzäkle ob sie den Kredit dann nicht evtl. kündigen.
Also das lässt bei jeder Bank die Alarmglocken schrillen. Darüber würde ich nicht im Traum nachdenken, wenn du dir nicht viel größere Probleme einhandeln willst. Zumindest kannst du erwarten, dass du deine derzeitige finanzielle Situation in allen Einzelheiten offenlegen musst.
Schau besser mal in die Darlehenbedingungen der KfW. Vielleicht gibts da ja einen Hinweis zur Tilgungssatzveränderung.