Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren auf den Kredit?
Guten Tag.
Folgendes zur Vorsgeschichte.
Ich habe im Jahr 2013 einen Kredit bei der DB aufgenommen.
Diesen konnte ich seit 2014 nicht mehr zurückzahlen (Private Insolvenz).
Somit wurde der Kredit an die Firma Lindorff weitergeleitet mit denen ich einen Vergleich der Rückzahlung vereinbahren konnte.
Es wird somit nur ein Bruchteil der Kreditsumme zurückgezahlt aber mehr ist leider nicht drin.
Nun habe ich an die DB ein Schreiben gerichtet mit der bitte der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren + Zinsen.
Heute erhielt ich einen Brief der Firma Lindorff (die den Kredit von der DB abgekauft haben) und sie bewilligten mir die Rückerstattung .
Allerdings wurde das Geld auf das Kreditkonto geschlagen und nicht auf mein privates Konto . Obwohl ich mein privates Konto als Empfänger angegeben habe. Mit einem anderen Kredit für mein Auto hat es geklappt.
Nur leider nicht mit dem der DB bzw. Firma Lindorff.
Komme ich trotzdem an das Geld, da die BG ja mir gehören?
AW: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren auf den Kredit?
Ich gehe sogar noch ein wenig weiter, da ich davon ausgehe, dass Du Dich immer noch in der Insolvenzphase befindest.
Was Du versucht hast ist, Dir trotz der Privatinsolvenz einen Vorteil zu verschaffen. Das heißt, den Gläubigern zustehendes Geld an diesen "vorbei zu schleusen". Offenbar ist Dir das schon einmal gelungen.
Da der DB wohl bekannt war, dass Du Dich in der Privatinsolvenz befindest, halte ich die Zahlung der BG an dieses Unternehmen für nicht korrekt abgelaufen. Das Geld hätte dem Treuhänder zur Verfügung gestellt werden müssen, entweder direkt von der DB oder durch die Fa. Lindorf. Das ganze nennt sich "Gläubigerbegünstigung". § 283c StGB Gläubigerbegünstigung - dejure.org.
AW: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren auf den Kredit?
Eine Rechtsberatung in Foren ist generell schwierig, aber ich denke zumindest könnten Sie den Post editieren und die Namen der betreffenden Firmen anonymisieren.
Da der Firma yz wohl bekannt war, dass Du Dich in der Privatinsolvenz befindest, halte ich die Zahlung der BG an dieses Unternehmen für nicht korrekt abgelaufen. Das Geld hätte dem Treuhänder zur Verfügung gestellt werden müssen, entweder direkt von der yz oder durch die Firma xy. Das ganze nennt sich "Gläubigerbegünstigung". § 283c StGB Gläubigerbegünstigung - dejure.org.