Gekauft habe ich im Januar ein freistehendes Zweifamilienhaus.
Kaufpreis habe ich gut verhandelt auf 220.000 Euro
Kaufnebenkosten ca 24.000 Euro
Renovierungskosten in Eigenleistung ca. 30.000 Euro
Finanziert wurden 192.000,00 Euro
Laufzeit 15 Jahre mit 2,54 Effektiv. ( Konservativ )
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Das Haus ist voll vermietet auf 2 Parteien und erwirtschaftet Netto kalt = 1480,00 Euro
Hinzu fließt von mir ein Dauerauftrag von 250,00 Euro
Gibt zusammen 1730,00 Euro die ich zur Verfügung habe um das Darlehen zu tilgen.
Derzeitige Tilgung 2%
Ergibt Monatlich 720,00 Euro
Sondertilgung ist vereinbart auf einmal Jährlich 9600,00 Euro.
Die Sondertilgung habe ich erstmals bereits nach 5 Monaten getätigt, so das jetzt noch ca 181.000 offen sind.
Da trotz der Sondertilgung noch Luft ist, möchte ich höher Tilgen, da ich das Darlehen schnellstmöglich bezahlen möchte.
Das Ganze dient als Kapitalanlage, da mein Ziel ist eher in den Ruhestand zu gehen.
Nun zur Frage:
Folgender Satz ist im Vertrag eingebunden:
Der Darlehensnehmer hat innerhalb der vereinbarten Zinsbindungsfrist das Recht die Höhe der Jährlichen Tilgung innerhalb einer Bandbreite von 1 bis 3 % der ursprünglichen Darlehenssumme zu verändern. Für jede Inanspruchnahme wird ein Entgelt entsprechend dem zum Zeitpunkt der Umstellung gültigen Preisverzeichnis erhoben (z.Zt. 100,00 Euro)
Nun meine Frage: Kann ich den Tilgungssatz nun von 2 auf 5 % erhöhen oder nur bis auf maximal 3% ?
Und angenommen ich erhöhe jetzt auf 5% und lasse die Jährliche Sondertilgung schmaler ausfallen, dann habe ich ja das maximale raus geholt.
Kann ich dann bei einem Mietausfall monatlich die Tilgung von Bspw. 5% auf 2% wieder zurück schrauben ?
Oder im Notfall sogar auf 1% oder sind die 2% das Minimum ?
Rücklagenbildung ist derzeit nicht nötig, da das Objekt komplett saniert ist und auch Privat noch Rücklagen vorhanden sind.
Der Tilgungssatz kann jederzeit auf maximal 3% und minimal 1% von dir festgelegt werden.
Jede Änderung kostet z.Z. 100 EUR.
Eine Erhöhung auf 5% unter gleichzeitiger Senkung der Sondertilgungen ist nicht möglich.
Nach Ablauf von 10 Jahren seit Vollauszahlung kannst du das Darlehen allerdings mit 6-monatiger Frist ganz oder teilweise außerordentlich kündigen. BGB § 489.
Die von dir gewünschte Änderung ist ohne Zustimmung der Bank nicht möglich, aber Fragen kostet nichts.
@Honey1979, ich denke dass es einfach einen Ergänzungsvertrag gibt wenn Sie wirklich die 5% Direkttilgung wünschen. Theoretisch ist das schon möglich. Fragen Sie doch einfach bei der Bank nach.
Vielen Dank für eure Tips, ich werde zunächst versuchen mit der Bank zu sprechen, aber sehe da wenig chancen, denn Die Warscheinlichkeit das sie ihr Geld zurückbekommen liegt bei 100 % und das wissen die ja, bin mir recht sicher das sie sich die wenigen Zinsen die sie bekommen nicht entgehen lassen, was auch Kaufmännisch sinn macht :-)
Aber da habe ich direkt noch eine Weitere Frage zu einer Betrieblichen Baufi , dafür werde ich ein neues Thema aufmachen. :-)