mein erster Beitrag beginnt gleich mit einer Frage:
Ich habe vor zwei Jahren eine Anschlussfinanzierung für eine Immobilie mit 10jähriger Zinsbindung abgeschlossen. Der Bankberater hat mir 5% Sondertilgung im Vertrag bestätigt.
Jetzt habe ich festgestellt: Wenn ich die jährliche Sondertilgungsoption komplett nutze, habe ich den Vertrag bereits nach 8 Jahren getilgt und müsste keine monatlichen Raten mehr zahlen.
Hier hat sich mein Bankberater wohl verrechnet, oder? Könnte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn ich dies so umsetze?
wenn mit oder durch einem Zusatzpassus nicht explizit darauf verwiesen wurde, dass Sondertilgungen nur zulässig sind bzw. nur bis zu einer Höhe wo die Zeit der Zinsfestschreibung nicht unterschirtten wird, dann dürfen sie innerhalb dieser Zeit auch fertig werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Durch Ihre hohe monatliche Direkttilgung und der möglichen Sondertilgung wären Sie nach 8 Jahren fertig. Eine vollständige Rückzahlung vor dem Ende der 10 Jahren Sollzinsbindung ist sicherlich vertraglich so vereinbart und dann auch so umsetzbar.
Schauen Sie mal noch nach ob im Kleingedruckten nicht noch die Summe der möglichen maximalen Sondertilgung beschrieben worden ist.